Betreibung der Gemeinschaftsunterkunft für die vorläufige Unter-bringung nach dem LAufnG Bbg und für Wohnungslose in der Stadt Frankfurt (Oder), An den Seefichten 20, im Zeitraum vom 01.06.2025 bis 31.05.2027, mit der Möglichkeit der Verlängerung für den Auftraggeber um ein weiteres Jahr, längstens bis zum 31.05.2028
Betreibung der Gemeinschaftsunterkunft für die vorläufige Unter-bringung nach dem LAufnG Bbg und für Wohnungslose in der Stadt Frankfurt (Oder), An den Seefichten 20:
Der Standort der Gemeinschaftsunterkunft befindet sich in 15234 Frankfurt (Oder), An den Seefichten 20 und verfügt auf einem separaten Gelände über drei baugleiche Gebäude mit dreiVollgeschossen. Eigentümer der Liegenschaft ist die Stadt Frankfurt (Oder). Die Nutzung der Liegenschaft durch einen Betreiber wird im Rahmen eines Mietvertrages gesondert geregelt.Die Ausstattung der Gemeinschaftsunterkunft entspricht den Anforderungen der Mindestbedingungen für den Betrieb von Gemeinschaftsunterkünften nach derDurchführungsverordnung zum Landesaufnahmegesetz (LAufnGDV) im Land Brandenburg in der gegenwärtig gültigen Fassung.Die Mindestanforderungen an die Einrichtung für obdachlose Menschen orientieren sich an den Empfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V.Aufzunehmen ist der Personenkreis der wohnungslosen Menschen einerseits und der sich aus § 4 des Gesetzes über die Aufnahme von Flüchtlingen, spätausgesiedelten und weiteren aus demAusland zugewanderten Personen im Land Brandenburg sowie zur Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes (Landesaufnahmegesetz - LaufnG) ergebende Personenkreis.
Weitere detaillierte Angaben - siehe Leistungsbeschreibung und Vergabeunterlagen.
Möglichkeit der Verlängerung für den Auftraggeber um ein weiteres Jahr, längstens bis zum 31.05.2028
Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis bei nachgewiesener Eignung und Vollständigkeit der Angaben und Unterlagen.
Die Finanzierung der ausgeschriebenen Leistung über die Betreibung der Gemeinschaftsunterkunft für die vorläufige Unterbringung nach dem LAufnG Bbg und für Wohnungslose erfolgt auf Grundlage der vom Betreiber zu kalkulierenden Platzpauschalen proTag.Hinsichtlich des Personenkreises für den eine Aufnahmeverpflichtung nach § 4 LAufnG besteht, wird die Platzpauschale nach monatlicher Rechnungslegung pro belegten Platz von der Stadt zurZahlung angewiesen, wobei eine belegungsunabhängige Finanzierung von 40 Plätzen vereinbartwird.Hinsichtlich des Personenkreises der wohnungslosen Menschen und der Personen, für die dieAufnahmeverpflichtung nach § 4 LAufnG entfallen ist, obliegt die Abrechnung und derForderungseinzug gegenüber den Bewohnern dem Betreiber.Es sind Platzpauschalen gesondert nach Personenkreis und Jahresscheiben zu kalkulieren undanzubieten.Die Kostensatzkalkulation ist offenzulegen.Siehe Leistungsbeschreibung.
Die Frist endet gemäß § 160 (3) Nr. 4 GWB - wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Es können ausschließlich elektronische Angebote über das Vergabeportal unter dem Punkt "Angebote" eingereicht werden.
Keine Teilnahme.
Die gesetzte Frist der Vergabestelle zur Nachreichung fehlender Unterlagen und Angaben ist einzuhalten.
Es gilt der Grundsatz der Eigenerklärung (Formblatt 124/EEE).Weitere:- Haftpflichtversicherungsnachweis,- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes / Nachweis, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde,- Mitgliedschaft Berufsgenossenschaft,- Selbstauskunft über mögliche schwebende Ermittlungsverfahren.- Ab einer Auftragssumme von 30 000 EUR wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt der Justiz anfordern. Sollte dieser Auszug bereits beim Bieter vorliegen und nicht älter als drei Monate sein, bittet die Vergabestelle um die Einreichung bereits mit dem Angebot- Referenzen - Ausführung von Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.Weitere erforderliche Angaben - siehe Leistungsbeschreibung.
Sie können eine Eigenerklärung nach Formblatt 124/ Eigenerklärung EEE sowie Angaben zu einer Präqualifizierung einreichen.
Bieter aus anderen Staaten übergeben bitte gleichwertige Bescheinigungen und Nachweise von Stellen in den anderen Staaten.
Mit dem Angebot ist ein Konzept vorzulegen, das die Betreibung dergesamten Unterkunft und die Alltagsbetreuung für die Obdachlosenunterkunft beinhaltet.Eine Vergabe von Leistungen durch den Betreiber an Dritte ist nicht gestattet.Ausgenommen davon ist die Gewährleistung der Aufgaben der Bewirtschaftung (z. B.Reinigung, Wäschereinigung, Bewachung). Unberührt davon bleibt der BetreiberVertrags- und Ansprechpartner bezüglich der Auftragserfüllung. Siehe Leistungsbeschreibung.
Siehe Vergabeunterlagen.
Siehe Leistungsbeschreibung - Vergabeunterlagen.