2. Leistungsbezogene Zuschlagskriterien Punkteschlüssel 100 max. 600
2.1 Fachkompetenz/Berufserfahrung der Projektleitung
2.2 Vergleichbare Referenzen der Projektleitung -
2.3 Planungsbeginn nach schriftlicher Beauftragung
2.4 Verfügbarkeit der Projektleitung für Abstimmungen direkt vor Ort in Hohen Neuendorf
2.5 Honorarstundensatz der Projektleitung § 3 Abs. 3 HOAI
2.6 Referenzen der Projektleitung im Bundesland Brandenburg
2.7 Anzahl Stadtplaner (mind. Abschluss Bachelor) im Büro
Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgt anhand der Bewertungsmatrix unter Anwendung der sog. "erweiterten Richtwertmethode" (Anlage Bewertungsmatrix Muster). Das Formblatt Leistungsbild und Honorarangebot ist vollständig einzureichen.
Zur Ermittlung der Gesamtpunktzahl werden im 1. Schritt die Gewichtungsprozentzahlen mit den tatsächlich erreichten Punktwerten multipliziert. Der aus den Nr. 2.1 bis 2.7 ermittelte Gesamtwert der Punkte entspricht den Leistungspunkten bei der erweiterten Richtwertmethode. In diesem 1. Schritt erfolgt die Bepunktung nur für die leistungsbezogenen Zuschlagskriterien.
Im 2. Schritt werden anhand der Bewertungsmatrix "erweitere Richtwertmethode" die Leistungspunkte durch das Gesamthonorar (aus dem Formblatt Leistungsbild und Honorarangebot Blatt Angebotsendsumme) geteilt. Das Ergebnis, also die Kennzahl, für das Leistungs-Kosten-Verhältnis, wird zum Zwecke der Skalierung mit 10.000 multipliziert. Als nächstes wird ein Korridor festgelegt, der sich aus dem Wert der ermittelten höchsten Kennzahl aller Angebote und minus 15 Prozent dieser Kennzahl ergibt. Danach werden alle Angebote ermittelt, die innerhalb des Kennzahlkorridors liegen. Angebote außerhalb des Korridors werden nicht weiter berücksichtigt.
Es wird der Bieter mit dem Angebot beauftragt, das die meisten gewichteten Leistungspunkte aufweist.
Bei Angeboten mit einer identischen Anzahl von Leistungspunkten ist dann dasjenige Angebot mit dem niedrigsten Planungskosten maßgeblich.
Zu 2.1: Nachweis der Qualifikation mit Angaben zur Person, Jahre der Berufserfahrung und aussagefähiges Tätigkeitsprofil zu Leistungsphasen 1 bis 3 gemäß § 19 HOAI.
Zu 2.2: Als vergleichbare Referenzen gelten Bebauungspläne:
- Plangebietsfläche von mindestens 15 ha,
- planerische Lösungsansätze für hohe Lärmschutzanforderungen (Außenlärmpegel mind. 60 dB nachts),
- verdichtete Bauweise mit Mehrfamilienwohnhäusern mit mind. 4 Geschossebenen
- zukunftsgerichtete Festsetzungen (Klimaschutz)
- im Rahmen der Beteiligungsschritte wurden Informationsveranstaltungen organisiert
Es können Referenzen eingereicht werden, in denen jeweils nicht alle Kriterien erfüllt sind. Bei der Einreichung der Referenzen ist zu vermerken, welches Kriterium sich in der Referenz wiederfindet. Die Referenzen sollten mindestens Leistungsphase 2 gemäß HOAI abgeschlossen haben. Referenzen deren letzter Verfahrensstand vor 2019 erfolgte, können nicht gewertet werden.
Zu 2.6: Als Referenzen gelten Bebauungspläne, die mindestens den Verfahrensstand Satzungsbeschluss erreicht haben. Referenzen deren Satzungsbeschluss vor 2019 erfolgte, können nicht gewertet werden.
Bitte geben Sie uns zu den Referenzprojekten Kontaktdaten der Auftraggeber für ggf. Rückfragen an.
Der Gesamtpreis soll in der Unterlage Formblatt Leistungsbild und Honorarangebot (Angebotsendsumme) sowie Formular 633 benannt werden. Der Gesamtpreis geht wie oben beschrieben in die erweiterte Richtwertmethode ein.