Ergänzende Hinweise:
Zuschlags-/ Loslimitierung
Es sind folgende Punkte für Bieter zu beachten.
Bieter dürfen Angebote für ein oder mehrere Lose einreichen und dabei auch auf eigene Kapazitätsbeschränkungen hinweisen. Für die Auftragsvergabe besteht eine Loslimitierung in Form einer Zuschlagslimitierung. Danach wird pro Bieter für maximal zwei der Lose ein Zuschlag erteilt.
Die Zuschlagserteilung erfolgt gemäß den folgenden Schritten:
1. Für jedes Los wird zunächst das wirtschaftlichste Angebot ermittelt. Es wird bei dem Los begonnen, welches die wenigsten Angebote erhielt und damit dem geringsten Wettbewerb ausgesetzt war und endet mit der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes für jenes Los, welches die meisten Angebote erhielt. Für den Fall, dass auf mehrere Lose die gleiche Anzahl von Angeboten einging, erfolgt die Auswahl des nächsten zu bearbeitenden Loses gemäß Losziffer.
2. Sollte der Zuschlag bei einem Los wegen der Loslimitierung nicht mehr an den erstplatzierten Bieter gehen können, erhält das nächstwirtschaftlichere Angebot den Zuschlag. Es sei denn, dieser Bieter hat ebenfalls bereits den Zuschlag für ein Los erhalten und damit das Kontingent gemäß der Loslimitierung ausgeschöpft.
3. Für den Fall, dass Lose aufgrund der Zuschlagslimitierung in Verbindung mit einer zu geringen Bieteranzahl nicht bezuschlagt werden könnten, kann die Loslimitierung durch den Auftraggeber aufgehoben werden. In der Folge können einem Bieter mehr als zwei Lose angeboten werden. Für diese mögliche Nachverteilung der Lose würden lediglich diejenigen Bieter in Betracht kommen, die für die betreffenden Lose auch ein Angebot abgegeben haben und keinen sonstigen Kapazitätsbeschränkungen unterliegen.
Die Bindung von qualifizierten Unterauftragnehmern oder die Bildung einer Bietergemeinschaft ist möglich.
I. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bewerber/ Bieter, welche sich für den Zugriff auf die Vergabeunterlagen nicht registriert haben, bei Änderungen oder sonstigen Informationen, eine automatische Benachrichtigung bzw. Nachsendung nicht erhalten. Die Pflicht zur Informationsbeschaffung obliegt dem Bewerber/ Bieter.
II. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche Kommunikationen zur Ausschreibung (z.B. Nachfragen, Hinweise, Bekanntmachung usw.) elektronisch über den Vergabemarktplatz Brandenburg abgewickelt werden. Wichtige Auskünfte sowie zusätzliche sachdienliche Auskünfte werden grundsätzlich nur auf Fragen erteilt, die spätestens bis zu dem in der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages (Formular CSX 30) bzw. eines Angebotes (Formular CSX 32) festgelegten Zeitpunkt bei der Zentralen Vergabestelle elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg eingegangen sind. Die Beantwortung erfolgt ebenso ausschließlich im Internet über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
III. § 5 der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) ist zu beachten.
IV. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses die Ausführung der Leistungen geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt.
V. Für den Fall, dass sich der Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen, finanziellen oder technischen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens berufen will, sind die unter Eignung genannten Nachweise und Erklärungen auf besonderes Verlangen auch für dieses Unternehmen einzureichen. Zudem hat der Bieter bis zur Zuschlagserteilung dem Auftraggeber gegenüber mit einer Verpflichtungserklärung nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel des Unternehmens, auf dessen Kapazitäten er sich beruft, bei der Erfüllung des Auftrages zur Verfügung stehen. Eine Bietergemeinschaft hat ihre Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen.
VI. Die im Rahmen des Angebots zugesicherten Merkmale zur Leistungserbringung werden im Rahmen der Leistungserbringung geschuldet. Dies umfasst auch Angaben/ Zusicherungen bezüglich der Zuschlagskriterien.Wenn also beispielsweise im Rahmen der Zuschlagskriterien die Angabe des einzusetzenden Personals nebst Qualifikation im Angebot dargestellt wird, verpflichtet sich ein Bieter auch das damit benannte Personal für die Leistungserbringung einzusetzen.