BITTE BEACHTEN:
1. Im März 2025 erfolgt ein Wechsel des technischen Betriebs des Vergabemarktplatz Brandenburg. Der Vergabemarktplatz wird am Dienstag, den 25.03. um 18:00 Uhr heruntergefahren. Eine Wiederinbetriebnahme wird für spätestens Sonntag, den 30.03. angestrebt..
In dieser Zeit besteht für Unternehmen/Bewerber/Bieter generell keine Möglichkeit auf das System und somit auf Verfahren zuzugreifen oder Angebote abzugeben.
Die Vergabestelle hat diesen Umstand bei der Festlegung der Angebotsfrist bereits berücksichtigt.
2. Zum Zweck der Qualitätssicherung werden im Ergebnis des noch laufenden Verfahrens VB-25-001 (voraussichtlich in der 15. KW) Paralleluntersuchungen beauftragt, die von September bis November 2025 durchgeführt werden. Der entsprechende Zuschlagsbieter darf für das hiesige Verfahren kein Angebot abgeben, ansonsten erfolgt ein direkter Ausschluss.
3. Mit einem qualifizierten Unterauftragnehmer ist ein Unterauftragnehmer gemeint, welcher als Eignungsverleiher auftritt. Der sich bewerbende Bieter (Hauptauftragnehmer) bindet den qualifizierten Unterauftragnehmer ein, um über diesen die Eignungsanforderungen zu erfüllen (vgl. §§ 34 UVgO/ 47 VgV). Ein einfacher Unterauftragnehmer ist nicht als Eignungsverleiher eingebunden und soll lediglich einzelne Leistungsbestandteile übernehmen (vgl. §§ 26 UVgO/ 36 VgV)
Ergänzende Hinweise:
I. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bewerber/ Bieter, welche sich für den Zugriff auf die Vergabeunterlagen nicht registriert haben, bei Änderungen oder sonstigen Informationen, eine automatische Benachrichtigung bzw. Nachsendung nicht erhalten. Die Pflicht zur Informationsbeschaffung obliegt dem Bewerber/ Bieter.
II. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche Kommunikationen zur Ausschreibung (z.B. Nachfragen, Hinweise, Bekanntmachung usw.) elektronisch über den Vergabemarktplatz Brandenburg abgewickelt werden. Wichtige Auskünfte sowie zusätzliche sachdienliche Auskünfte werden grundsätzlich nur auf Fragen erteilt, die spätestens bis zu dem in der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages (Formular CSX 30) bzw. eines Angebotes (Formular CSX 32) festgelegten Zeitpunkt bei der Zentralen Vergabestelle elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg eingegangen sind. Die Beantwortung erfolgt ebenso ausschließlich im Internet über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
III. § 5 der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) ist zu beachten.
IV. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses die Ausführung der Leistungen geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt.
V. Für den Fall, dass sich der Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen, finanziellen oder technischen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens berufen will, sind die unter Eignung genannten Nachweise und Erklärungen auf besonderes Verlangen auch für dieses Unternehmen einzureichen. Zudem hat der Bieter bis zur Zuschlagserteilung dem Auftraggeber gegenüber mit einer Verpflichtungserklärung nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel des Unternehmens, auf dessen Kapazitäten er sich beruft, bei der Erfüllung des Auftrages zur Verfügung stehen. Eine Bietergemeinschaft hat ihre Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen.
VI. Die im Rahmen des Angebots zugesicherten Merkmale zur Leistungserbringung werden im Rahmen der Leistungserbringung geschuldet. Dies umfasst auch Angaben/ Zusicherungen bezüglich der Zuschlagskriterien.Wenn also beispielsweise im Rahmen der Zuschlags-kriterien die Angabe des einzusetzenden Personals nebst Qualifikation im Angebot dargestellt wird, verpflichtet sich ein Bieter auch das damit benannte Personal für die Leistungserbringung einzusetzen.