Leistungsgegenstand Der Brandenburgische Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen (BLB) übernimmt zuständigkeitshalber für verschiedene Zuwendungsgeber und Bewilligungsbehörden des Landes Brandenburg (z.B. MIL, MWFK, MBJS, ILB, LBV, LELF etc.) die baufachliche Prüfung der Bauunterlagen von Zuwendungsanträgen, Überprüfung der Bauausführung sowie die abschließende Prüfung der Verwendungsnachweise.
Die zu prüfenden Maßnahmen kommen aus nahezu allen Bereichen des Tiefbaus und umfassen beispielsweise:
- Denkmalgerechte Sanierungen von Tiefbaumaßnahmen
- Parks
- Schulhöfe
- Sportstätten
- Infrastrukturvorhaben
- Radwege -
Die Zuwendungen für diese Maßnahmen erfolgten bislang beispielsweise aus folgenden Förderprogrammen:
- Förderung von Schulbauten
- Förderung im ländlichen Raum
- Sportförderung
- EFRE-Förderung
- Strukturstärkung Lausitz -
Für diese Aufgabe sucht der BLB nun kompetente Dienstleister, die den BLB
bei der baufachlichen Prüfung unterstützen. Im Wesentlichen handelt es sich hierbei um
die Prüfung von Verwendungsnachweisen gemäß EZBau Nr. 9 mit und ohne
Vergabeprüfungen sowie in Einzelfällen die Prüfung von Anträgen gemäß EZBau Nr.7.
In der gesamten Leistungserbringung sind die relevanten Verwaltungsvorschriften zu §
44 LHO nebst zugehöriger Bestimmungen zu berücksichtigen. Die Leistungen sind
durch die für die Projektbearbeitung benannten Personen im Wesentlichen persönlich zu
erbringen. Für die Vergabe der Prüfaufträge an geeignete Dienstleister ist ein
mehrstufiges Verfahren in folgenden Schritten vorgesehen: 1. Im Teilnahmewettbewerb
wählt der BLB bis zu fünf geeignete Dienstleister aus, die zur Abgabe eines Angebotes
aufgefordert werden. 2. Der BLB schließt dann auf Grundlage der drei wirtschaftlichsten
Angebote Rahmenverträge mit diesen drei Dienstleistern. Der BLB behält sich
vor, mit den übrigen Bietern eine zunächst ruhenden Rahmenvertrag zu schließen,
sofern grundsätzlich eine Wirtschaftlichkeit der jeweiligen Angebote gegeben ist und der
Bieter diesem zustimmt. Diese ruhenden Rahmenverträge werden erst bei Ausfall
eines aktiven Rahmenvertragspartners oder durch Kapazitätsengpässe bei den
aktiven Rahmenvertragspartnern aktiviert und in den Kreis der für die
Einzelabrufe zu berücksichtigenden Rahmenvertragspartner aufgenommen. 3. Der
Einzelabruf und die Spezifizierung der Prüfaufträge nach den Bedingungen des
Rahmenvertrags erfolgt bei Erstabruf in der Reihenfolge der Ergebnisse der
Angebotsbewertung und in der Folge auch unter Berücksichtigung der jeweiligen
Kapazitäten. Der BLB behält sich vor, individuelle Kompetenzen der
Rahmenvertragspartner bezogen auf den Prüfgegenstand sowie, nach einer
angemessenen Frist zur Einarbeitung, auch die Qualität der Leistungserbringung
(beispielsweise Termintreue) bei der Reihenfolge der Einzelabrufe zu berücksichtigen.
Nach aktuellem Kenntnisstand ist von einem Gesamtvolumen von zunächst ca. 60
Prüfaufträgen über einen Zeitraum von ca. drei Jahren auszugehen, welches durch die
drei Rahmenvertragspartner abzuwickeln ist. Jeder Rahmenvertragspartner hat die
Kapazitäten für die Prüfung von mindestens 8 Anträgen pro Jahr sicher zu stellen. Der
BLB übernimmt allerdings keine Garantie für das tatsächlich anfallende oder das
tatsächlich auf die einzelnen Rahmenvertragspartner entfallende Volumen an
Prüfaufträgen. Mit Zuschlag in diesem Verfahren erfolgt zunächst eine Beauftragung des
Rahmenvertrags mit einer Laufzeit von einem Jahr. Die weitere optionale Laufzeit
von dreimal jeweils einem Jahr wird jeweils gesondert beauftragt. Der Auftraggeber
behält sich ein Sonderkündigungsrecht bezugnehmend auf § 648a BGB vor. Dieses stellt
insbesondere auf den Entfall der Geschäftsgrundlage, z.B. auf den Wegfall bzw.
Austausch des benannten Personals, ab sowie auf eine Schlechtleistung während der
Leistungserbringung, z.B. bei wiederholter Nichteinhaltung von Bearbeitungsfristen.