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Rahmenvertrag für Prüfleistungen im Zuwendungsbau
VO: VgV Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
04.04.2025 09:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Adresse des Auftraggebers

Brandenburgischer Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen
12-121136942639008-42
An der Wache 2
15806
Zossen
Deutschland
DE40H
Zentrale Vergabestelle - Bereich FbT
Info.Vergabe-FbT@BLB.Brandenburg.de
+49 12345678

Angaben zum Auftraggeber

Obere, mittlere und untere Landesbehörde
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
t:03318661719
Heinrich-Mann-Allee 107
14473
Potsdam
Deutschland
DE404
Vergabekammer@MWAE.brandenburg.de
+49 3318661-610
+49 3318661-652

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71000000-0
71240000-2
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Gesucht werden externe Prüferinnen und Prüfer als Rahmenvertragspartner für die baufachliche Prüfung
von Zuwendungsbaumaßnahmen nach § 44 der Landeshaushaltsordnung Brandenburg (LHO), für
Verwendungsnachweise sowie in Einzelfällen für Anträge. Die Prüfleistung der Baumaßnahmen gliedert sich in
die Lose Hochbau (einschließlich zugehöriger technischer Ausbau) und Tiefbau (Straßen-, Wege-, Garten- und
Landschaftsbau einschließlich technischem Ausbau).

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Der Brandenburgische Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen (BLB) übernimmt zuständigkeitshalber für
verschiedene Zuwendungsgeber und Bewilligungsbehörden des Landes Brandenburg (z.B. MIL, MWFK, MBJS,
ILB, LBV, LELF etc.) die baufachliche Prüfung der Bauunterlagen von Zuwendungsanträgen, Überprüfung der
Bauausführung sowie die abschließende Prüfung der Verwendungsnachweise.
Die zu prüfenden Maßnahmen kommen aus nahezu allen Bereichen des Hochbaus und umfassen
beispielsweise:
- Denkmalgerechte Sanierungen von Hochbaumaßnahmen
- Schulen und Kindertagesstätten
- Forschungseinrichtungen
- Krankenhäuser
- Sportstättenbau
- Betriebsstätten gewerblicher Wirtschaft -

Die Zuwendungen für diese Maßnahmen erfolgten bislang beispielsweise aus folgenden Förderprogrammen:
- Kinderbetreuungsfinanzierung
- Förderung von Schulbauten
- Förderung im ländlichen Raum
- Sportförderung
- EFRE-Förderung
- Strukturstärkung Lausitz -

Für diese Aufgabe sucht der BLB nun kompetente Dienstleister, die den BLB bei der baufachlichen Prüfung
unterstützen. Im Wesentlichen handelt es sich hierbei um die Prüfung von Verwendungsnachweisen gemäß
EZBau Nr. 9 mit und ohne Vergabeprüfungen sowie in Einzelfällen die Prüfung von Anträgen gemäß EZBau
Nr.7.
In der gesamten Leistungserbringung sind die relevanten Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO nebst
zugehöriger Bestimmungen zu berücksichtigen.
Die Leistungen sind durch die für die Projektbearbeitung benannten Personen im Wesentlichen persönlich zu
erbringen.
Für die Vergabe der Prüfaufträge an geeignete Dienstleister ist ein mehrstufiges Verfahren in folgenden
Schritten vorgesehen:
1. Im Teilnahmewettbewerb wählt der BLB bis zu fünf geeignete Dienstleister aus, die zur Abgabe eines
Angebotes aufgefordert werden.
2. Der BLB schließt dann auf Grundlage der drei wirtschaftlichsten Angebote Rahmenverträge mit
diesen drei Dienstleistern.
Der BLB behält sich vor, mit den übrigen Bietern einen zunächst ruhenden Rahmenvertrag zu
schließen, sofern grundsätzlich eine Wirtschaftlichkeit der jeweiligen Angebote gegeben ist und der
Bieter diesem zustimmt. Diese ruhenden Rahmenverträge werden erst bei Ausfall eines aktiven
Rahmenvertragspartners oder durch Kapazitätsengpässe bei den aktiven Rahmenvertragspartnern
aktiviert und in den Kreis der für die Einzelabrufe zu berücksichtigenden Rahmenvertragspartner
aufgenommen.
3. Der Einzelabruf und die Spezifizierung der Prüfaufträge nach den Bedingungen des Rahmenvertrags
erfolgt bei Erstabruf in der Reihenfolge der Ergebnisse der Angebotsbewertung und in der Folge auch unter
Berücksichtigung der jeweiligen Kapazitäten.
Der BLB behält sich vor, individuelle Kompetenzen der Rahmenvertragspartner bezogen auf den
Prüfgegenstand sowie, nach einer angemessenen Frist zur Einarbeitung, auch die Qualität der
Leistungserbringung (beispielsweise Termintreue) bei der Reihenfolge der Einzelabrufe zu berücksichtigen.
Nach aktuellem Kenntnisstand ist von einem Gesamtvolumen von zunächst ca. 60 Prüfaufträgen über einen
Zeitraum von ca. drei Jahren auszugehen, welches durch die drei Rahmenvertragspartner abzuwickeln ist.
Jeder Rahmenvertragspartner hat die Kapazitäten für die Prüfung von mindestens 8 Anträgen pro Jahr sicher
zu stellen. Der BLB übernimmt allerdings keine Garantie für das tatsächlich anfallende oder das tatsächlich auf
die einzelnen Rahmenvertragspartner entfallende Volumen an Prüfaufträgen.
Mit Zuschlag in diesem Verfahren erfolgt zunächst eine Beauftragung des Rahmenvertrags mit einer
Laufzeit von einem Jahr. Die weitere optionale Laufzeit von dreimal jeweils einem Jahr wird jeweils gesondert
beauftragt.
Der Auftraggeber behält sich ein Sonderkündigungsrecht bezugnehmend auf § 648a BGB vor. Dieses stellt
insbesondere auf den Entfall der Geschäftsgrundlage, z.B. auf den Wegfall bzw. Austausch des benannten
Personals, ab sowie auf eine Schlechtleistung während der Leistungserbringung, z.B. bei wiederholter
Nichteinhaltung von Bearbeitungsfristen.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Jahren
1

Der Rahmenvertrag kann im freien Ermessen des Auftraggebers mit allen oder einzelnen Partnern
des Rahmenvertrags maximal dreimal um jeweils 12 Monate verlängert werden. Die Entscheidung des
Auftraggebers fällt unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit, der Termintreue sowie der Qualität der
Leistungserbringung. Die maximale Gesamtlaufzeit der Rahmenverträge beträgt 48 Monate.

3
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

Beliebiger Ort
---

Land Brandenburg Abstimmungstermine sind am Sitz des Auftraggebers in Potsdam zu führen. Eventuelle
Ortstermine richten sich nach dem Gegenstand der Prüfaufträge und können somit im gesamten Land
Brandenburg erforderlich werden.

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Qualität
1. Kriterium

Detaillierungstiefe und Nachvollziehbarkeit der Projektorganisation hinsichtlich sämtlicher darzustellender Inhalte bzw. zu behandelnder Fragen, unter Berücksichtigung des Projektbezugs

Gewichtung
5,00

Zuschlagskriterium

Qualität
2.Kriterium

Realisierbarkeit und Angemessenheit der Projektorganisation

Gewichtung
5,00

Zuschlagskriterium

Qualität
3.Kriterium

Detaillierungstiefe und Nachvollziehbarkeit hinsichtlich sämtlicher darzustellender Inhalte bzw. zu behandelnden Fragen

Gewichtung
15,00

Zuschlagskriterium

Qualität
4.Kriterium

Vergleichbarkeit der Referenzen und der damit abgebildeten Kompetenzen mit den Herausforderungen der zu vergebenden Leistungen

Gewichtung
15,00

Zuschlagskriterium

Qualität
5.Kriterium

Umfänglichkeit, Präzision und Korrektheit der Antworten

Gewichtung
5,00

Zuschlagskriterium

Qualität
6.Kriterium

Kommunikation (u.a. hinsichtlich Nachvollziehbarkeit, Verständlichkeit, Verbindlichkeit)

Gewichtung
5,00

Zuschlagskriterium

Preis
7.Kriterium

Preis

Gewichtung
50,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Mit dem Abschluss des Vertrags wird lediglich die nicht optionale Vertragslaufzeit beauftragt. Die weiteren
optionalen Vertragslaufzeiten werden einzeln schriftlich beauftragt.
Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der optionalen Vertragslaufzeiten besteht nicht

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu
erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote.

Die Bewertung erfolgt auf Grundlage der Angaben zu wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit.

Die Übersicht der Eignungskriterien und der objektiven Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern, sowie die Bewertung und Gewichtung dieser Kriterien, ist den entsprechenden Dokumenten in den Anlagen auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg zu entnehmen.

In der Summe aller Kriterien werden maximal 165 Punkte vergeben. Bei Punktegleichstand entscheidet das
Los.

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb

3
EUR

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

3
5
Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YYEHR0G

Einlegung von Rechtsbehelfen

Bei Verstößen gegen Vergabevorschriften kann auf Antrag ein Nachprüfungsverfahren bei der oben genannten Vergabekammer eingeleitet werden. Voraussetzung für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags ist das Vorliegen der Anforderungen des § 160 GWB. Danach sind Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Antragsteller im Vergabeverfahren erkannt hat, innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis über den Vergaberechtsverstoß gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Weiterhin dürfen bis zudem Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sein.

Weitere Angaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Zusätzliche Informationen

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

1
Jahre

Nachforderung

Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.

Die Vergabestelle behält sich vor, zur Überprüfung der Angaben ggf. weitere Nachweise und Erklärungen innerhalb einer angemessenen Frist nachzufordern.

1. Der Teilnahmeantrag besteht aus dem vollständig ausgefüllten Bewerbungsbogen mit den geforderten Angaben und nummerierten Anlagen. Die Bieter haben zwingend die vom Auftraggeber vorgegebenen und kostenfrei über den Vergabemarktplatz Brandenburg im Projektraum abrufbaren Formblätter für die Erstellung Ihres Teilnahmeantrages zu verwenden. Teilnahmeanträge, die nicht unter Verwendung der Formblätter abgegeben werden, werden vom Verfahren ausgeschlossen.
2. Bei Bewerbergemeinschaften ist für jedes Mitglied ein Bewerbungsbogen inklusive aller entsprechenden Nachweise und Erklärungen einzureichen; die Erklärungen zur wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit werden kumulativ betrachtet. Davon unbenommen ist der Nachweis einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherungsdeckung für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft zu führen. Dies gilt auch für Nachauftragnehmer, wenn sich der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis einer bzw. ihrer Eignung des Nachunternehmers bedient. Dies gilt auch für Nachauftragnehmer, wenn sich der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft zum Nachweis einer bzw. ihrer Eignung des Nachunternehmers bedient (Eignungsleihe). Die Angaben von Nachauftragnehmern werden in diesem Fall nur berücksichtigt, wenn der jeweilige Nachauftragnehmer mit dem Teilnahmeantrag eine entsprechende Nachunternehmerverpflichtungserklärung abgibt. Die Vorgaben für Nachunternehmer gelten in gleichem Maße für verbundene Unternehmen.
3. Die Vergabestelle behält sich vor, zur Überprüfung der Angaben ggf. weitere Nachweise und Erklärungen innerhalb einer angemessenen Frist nachzufordern.
4. Auskünfte werden nur nach schriftlicher Anforderung, die auf der projektbezogenen Internet-Plattform zu diesem Verfahren auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg erfolgen muss, erteilt. Die Beantwortung und weitere Informationen des Auftraggebers werden, soweit im Zuge der Gleichbehandlung aller Bewerber geboten, auf der projektbezogenen Internet-Plattform zu diesem Verfahren auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg veröffentlicht.
5. Beteiligt sich ein Unternehmen mehrfach - sei es als Bewerber, Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder Unterauftragnehmer - an diesem Vergabeverfahren, so kann dies zum Verfahrensausschluss aller Bewerber/Bewerbergemeinschaften, bei denen das jeweilige Unternehmen beteiligt ist, führen.
6. Die Bewertung erfolgt auf Grundlage der Angaben zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit, sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit. Die Matrix der objektiven Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern, sowie die Bewertung und Gewichtung dieser Kriterien ist den entsprechenden Dokumenten in der Anlage zum Bewerbungsbogen zu entnehmen (siehe Mindest- und Auswahlkriterien). Diese finden Sie unter den Teilnahmeunterlagen auf der projektbezogenen Internet-Plattform des Vergabemarktplatzes Brandenburg. Bei Punktegleichstand entscheidet das Los.
7. Für die Teilnahme am Verfahren wird von der Vergabestelle keine Aufwandserstattung, Entschädigung oder Vergütung gewährt; dies gilt auch für den Fall, dass das Verfahren gleich zu welchem Zeitpunkt abgebrochen wird.
8. Alle Teilnehmer am Verfahren verpflichten sich, die Ihnen im Rahmen dieses Verfahrens bzw. bei Vertragsausführung bekannt werdenden Informationen vertraulich zu behandeln. Die von den Teilnehmern im Rahmen dieses Verfahrens mitgeteilten personen- und unternehmensbezogenen Angaben werden im Rahmen dieses Verfahrens gespeichert und verarbeitet. Durch Abgabe eines Teilnahmeantrags erklären diese sich hiermit einverstanden.
9. Weitere Informationen zum Datenschutz sind auf der projektbezogenen Internet-Plattform zu diesem Verfahren auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg zu finden: 2023_ Datenschutzblatt_Vergabe.
10. Fragen und Hinweise sind rechtzeitig zu stellen, so dass für den Auftraggeber innerhalb eines angemessenen Zeitraumes und vor Ablauf der Teilnahmefrist eine Beantwortung möglich ist.
11. Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung desselben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der unionsweit über das Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung.

Bedingungen

Ausschlussgründe

1. Erklärung zu zwingenden Ausschlussgründen gemäß Artikel 57 Abs. 1 der Richtlinie 2014/24/EU - strafrechtliche Verurteilungen (§ 123 Abs. 1 bis 3 GWB).
2. Erklärung zu zwingenden Ausschlussgründen über die Entrichtung von Steuern oder Sozialversicherungsbeiträgen (§ 123 Abs. 4 GWB).
3. Erklärung zu fakultativen Ausschlussgründen im Zusammenhang mit Insolvenz, Interessenkonflikten oder Beruflichem Fehlverhalten (§ 124 Abs. 1 GWB).
4. Bei Erfordernis Erklärung zum § 125 Abs. 1 GWB.
5. Bei Angebotsabgabe sind die durch Nachunternehmer auszuführenden Teile des Auftrages nach Art und Umfang Art und Umfang zu benennen (Nachunternehmererklärung). Auf Verlangen der Vergabestelle sind die vorgesehenen Unterauftragsnehmer zu benennen und Eigenerklärungen, ggfs. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise, abzugeben (Nachunternehmerverpflichtungserklärung, Erklärung zu zwingenden Ausschlussgründen § 123, Erklärung zu fakultativen Ausschlussgründen 124 GWB, bei Erfordernis Erklärung zum § 125 Abs. 1 GWB)
6. Eigenerklärung Russlandsanktionen zum BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022.
1. Erklärung zu zwingenden Ausschlussgründen gemäß Artikel 57 Abs. 1 der Richtlinie 2014/24/EU - strafrechtliche Verurteilungen (§ 123 Abs. 1 bis 3 GWB).
2. Erklärung zu zwingenden Ausschlussgründen über die Entrichtung von Steuern oder Sozialversicherungsbeiträgen (§ 123 Abs. 4 GWB).
3. Erklärung zu fakultativen Ausschlussgründen im Zusammenhang mit Insolvenz, Interessenkonflikten oder Beruflichem Fehlverhalten (§ 124 Abs. 1 GWB).
4. Bei Erfordernis Erklärung zum § 125 Abs. 1 GWB.
5. Bei Angebotsabgabe sind die durch Nachunternehmer auszuführenden Teile des Auftrages nach Art und Umfang Art und Umfang zu benennen (Nachunternehmererklärung). Auf Verlangen der Vergabestelle sind die vorgesehenen Unterauftragsnehmer zu benennen und Eigenerklärungen, ggfs. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise, abzugeben (Nachunternehmerverpflichtungserklärung, Erklärung zu zwingenden Ausschlussgründen § 123, Erklärung zu fakultativen Ausschlussgründen 124 GWB, bei Erfordernis Erklärung zum § 125 Abs. 1 GWB)
6. Eigenerklärung Russlandsanktionen zum BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022.
7. Vereinbarung über die Mindestentgeltanforderungen nach Brandenburgischem Vergabegesetz (siehe Vergabeunterlagen auf der projektbezogenen Internet-Plattform zu diesem Verfahren auf dem
Vergabemarktplatz Brandenburg). Die Abgabe der Erklärung ist erst in der Angebotsphase erforderlich.

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

1. Eigenerklärung zum Gesamtumsatz in EUR netto p.a. im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. (2022, 2023, 2024)
2. Erklärung zum Umsatz für entsprechende Dienstleistungen (Dienstleistungen von Architekten- und Ingenieurbüros)
3. Erklärung zum Umsatz für entsprechende Prüftätigkeiten
4. Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe von folgenden Deckungssummen: Mindestanforderung: für Personenschäden 1.500.000,00 EUR und für sonstige Schäden 1.000.000,00 EUR, wobei die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres jeweils das Zweifache dieser Deckungssummen betragen muss, bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Alternativ kann eine Bescheinigung eines Versicherers (nicht Makler) an den Versicherungsnehmer eingereicht werden, dass im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung abgeschlossen, oder die Deckungssumme entsprechend erhöht werden kann.

Zu 1.: Mindestanforderung: keine
Zu 2.: Mindestanforderung: 200.000,00 EUR im Durchschnitt der letzten drei Jahre netto.
Zu 3.: Mindestanforderung: keine, allerdings Auswahlkriterium

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

1. Erklärung zu rechtlichen und wirtschaftlichen Verknüpfungen mit anderen Unternehmen.
2. Angaben über die Anzahl der durchschnittlich jährlich Beschäftigten des Unternehmens der letzten drei Jahre (2022, 2023, 2024).
3. Angabe der jeweiligen Beschäftigten entsprechender Qualifikation im Bereich Hochbau & Tiefbau (Hinweis auf dem Bewerbungsbogen beachten)
4. Angabe über die technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen
5. Projektbearbeitung - Berufserfahrung (in Jahren) für entsprechende Dienstleistungen (Ausschreibung, Vergabe oder Abrechnung von Bauleistungen) bei Hoch-& Tiefbaumaßnahmen
6. Projektbearbeitung - Berufserfahrung (in Jahren) in der Prüfleistung für Öffentliche Auftraggeber und unter Berücksichtigung der Verwaltungsvorschriften gemäß § 44 LHO bei Hoch-& Tiefbaumaßnahmen
7. Stellvertretender Projektbearbeitung - Berufserfahrung (in Jahren) für entsprechende Dienstleistungen (Ausschreibung, Vergabe oder Abrechnung von Bauleistungen) bei Hoch-& Tiefbaumaßnahmen
8. Stellvertretender Projektbearbeitung - Berufserfahrung (in Jahren) in der Prüftätigkeit für Öffentliche Auftraggeber und unter Berücksichtigung der Verwaltungsvorschriften gemäß § 44 LHO bei Hoch-& Tiefbaumaßnahmen
9. Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.

Zu 2.: Mindestanforderung: keine
Zu 3.: Mindestanforderung: 2 Beschäftigte in Vollzeit (jeweils für Hoch- & Tiefbau)
Zu 4.: Mindestanforderungen: keine
Zu 5.: Mindestanforderung: 3
zu 6.: Mindestanforderung: keine, allerdings Auswahlkriterium
zu 7.: Mindestanforderung: 3
Zu 8.: Mindestanforderung: keine, allerdings Auswahlkriterium

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Rangfolge
5

Eignungskriterium

Eignung zur Berufsausübung

1. Bezeichnung Bewerber, Anschrift, Datum Firmengründung, Rechtsform, Hauptgesellschafter, Kammer- Nr. und Eintragungsort, Ansprechpartner, Telefon-Nr., Telefax-Nr. E-Mail-Adresse - bei GmbH mit Handelsregisterauszug
2. Angaben über Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (z.B. Eintrag in Berufsregister Architekten-/Ingenieurkammer)

Zu 1.: Mindestanforderung: keine
Zu 2.: Mindestanforderung: keine

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

VgV § 75 (1) oder (2) in Verbindung mit § 44 (1)
Zugelassen sind
- natürliche und juristische Personen, die nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Architekt/Ingenieur mit Bauvorlageberechtigung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden.
- juristische Personen (hierzu zählen auch Bietergemeinschaften), wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt/Ingenieur zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für den Teilnahmeantrag

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung

Lose

Angaben zu den Losen

Los - Allgemeine Angaben

Losinformationen
Baufachliche Prüfung von Zuwendungsbaumaßnahmen im Hochbau
1

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71000000-0
Umfang der Beschaffung

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Elektronische Kataloge

Los - Allgemeine Angaben

Losinformationen
Baufachliche Prüfung von Zuwendungsbaumaßnahmen im Tiefbau
2

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71000000-0
Umfang der Beschaffung

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Leistungsgegenstand Der Brandenburgische Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen (BLB) übernimmt zuständigkeitshalber für verschiedene Zuwendungsgeber und Bewilligungsbehörden des Landes Brandenburg (z.B. MIL, MWFK, MBJS, ILB, LBV, LELF etc.) die baufachliche Prüfung der Bauunterlagen von Zuwendungsanträgen, Überprüfung der Bauausführung sowie die abschließende Prüfung der Verwendungsnachweise.

Die zu prüfenden Maßnahmen kommen aus nahezu allen Bereichen des Tiefbaus und umfassen beispielsweise:
- Denkmalgerechte Sanierungen von Tiefbaumaßnahmen
- Parks
- Schulhöfe
- Sportstätten
- Infrastrukturvorhaben
- Radwege -

Die Zuwendungen für diese Maßnahmen erfolgten bislang beispielsweise aus folgenden Förderprogrammen:

- Förderung von Schulbauten
- Förderung im ländlichen Raum
- Sportförderung
- EFRE-Förderung
- Strukturstärkung Lausitz -

Für diese Aufgabe sucht der BLB nun kompetente Dienstleister, die den BLB
bei der baufachlichen Prüfung unterstützen. Im Wesentlichen handelt es sich hierbei um
die Prüfung von Verwendungsnachweisen gemäß EZBau Nr. 9 mit und ohne
Vergabeprüfungen sowie in Einzelfällen die Prüfung von Anträgen gemäß EZBau Nr.7.
In der gesamten Leistungserbringung sind die relevanten Verwaltungsvorschriften zu §
44 LHO nebst zugehöriger Bestimmungen zu berücksichtigen. Die Leistungen sind
durch die für die Projektbearbeitung benannten Personen im Wesentlichen persönlich zu
erbringen. Für die Vergabe der Prüfaufträge an geeignete Dienstleister ist ein
mehrstufiges Verfahren in folgenden Schritten vorgesehen: 1. Im Teilnahmewettbewerb
wählt der BLB bis zu fünf geeignete Dienstleister aus, die zur Abgabe eines Angebotes
aufgefordert werden. 2. Der BLB schließt dann auf Grundlage der drei wirtschaftlichsten
Angebote Rahmenverträge mit diesen drei Dienstleistern. Der BLB behält sich
vor, mit den übrigen Bietern eine zunächst ruhenden Rahmenvertrag zu schließen,
sofern grundsätzlich eine Wirtschaftlichkeit der jeweiligen Angebote gegeben ist und der
Bieter diesem zustimmt. Diese ruhenden Rahmenverträge werden erst bei Ausfall
eines aktiven Rahmenvertragspartners oder durch Kapazitätsengpässe bei den
aktiven Rahmenvertragspartnern aktiviert und in den Kreis der für die
Einzelabrufe zu berücksichtigenden Rahmenvertragspartner aufgenommen. 3. Der
Einzelabruf und die Spezifizierung der Prüfaufträge nach den Bedingungen des
Rahmenvertrags erfolgt bei Erstabruf in der Reihenfolge der Ergebnisse der
Angebotsbewertung und in der Folge auch unter Berücksichtigung der jeweiligen
Kapazitäten. Der BLB behält sich vor, individuelle Kompetenzen der
Rahmenvertragspartner bezogen auf den Prüfgegenstand sowie, nach einer
angemessenen Frist zur Einarbeitung, auch die Qualität der Leistungserbringung
(beispielsweise Termintreue) bei der Reihenfolge der Einzelabrufe zu berücksichtigen.
Nach aktuellem Kenntnisstand ist von einem Gesamtvolumen von zunächst ca. 60
Prüfaufträgen über einen Zeitraum von ca. drei Jahren auszugehen, welches durch die
drei Rahmenvertragspartner abzuwickeln ist. Jeder Rahmenvertragspartner hat die
Kapazitäten für die Prüfung von mindestens 8 Anträgen pro Jahr sicher zu stellen. Der
BLB übernimmt allerdings keine Garantie für das tatsächlich anfallende oder das
tatsächlich auf die einzelnen Rahmenvertragspartner entfallende Volumen an
Prüfaufträgen. Mit Zuschlag in diesem Verfahren erfolgt zunächst eine Beauftragung des
Rahmenvertrags mit einer Laufzeit von einem Jahr. Die weitere optionale Laufzeit
von dreimal jeweils einem Jahr wird jeweils gesondert beauftragt. Der Auftraggeber
behält sich ein Sonderkündigungsrecht bezugnehmend auf § 648a BGB vor. Dieses stellt
insbesondere auf den Entfall der Geschäftsgrundlage, z.B. auf den Wegfall bzw.
Austausch des benannten Personals, ab sowie auf eine Schlechtleistung während der
Leistungserbringung, z.B. bei wiederholter Nichteinhaltung von Bearbeitungsfristen.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Elektronische Kataloge