Beschreibung der Optionen:
(1) Die Vergabe erfolgt stufenweise ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller
Leistungsstufen. Mit dem Abschluss des Vertrages soll die Stufe 1 (LPh 2-4 gem. HOAI §34 / §39)
beauftragt werden: Grundleistungen, soweit erforderlich, sowie ggf. ausgewählte Besondere Leistungen.
(2) Die weitere Stufe wird einzeln oder im Ganzen schriftlich beauftragt. Die auslobende Institution behält
sich vor, die Beauftragung auf Teilleistungen einzelner Leistungsstufen oder auf einzelne Abschnitte der
Baumaßnahme zu beschränken. Aus der stufenweisen Beauftragung bzw. Nichtbeauftragung der
weiteren Stufen ergibt sich kein Anspruch für die auslobende Institution auf eine höhere bzw. zusätzliche
Vergütung. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung weiterer Leistungsstufen besteht nicht.
Die Beauftragung der jeweils nächsten Stufe, bis ggf. Leistungsphase 9, kann nur beim Vorliegen der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen
erfolgen. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung der Leistungsphasen 5 bis 9 besteht nicht.
Zusätzliche Angaben:
1) Es wird eine maximale Teilnehmer:innenzahl von insgesamt 20 teilnehmenden Teams aus
Architekt:innen und Landschaftsarchitekt:innen angestrebt, wovon maximal 7 geladene Teams
vorgesehenen sind. Ist die Anzahl der Bewerber:innen im Bewerbungsverfahren zu hoch, erfolgt die
Auswahl durch ein Losverfahren;
2) Mehrfachbewerbungen sind unzulässig. Eine Mehrfachbewerbung ist auch eine Bewerbung
unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros.
3) Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge oder formlose Anträge werden im weiteren Verfahren
nicht berücksichtigt.
4) Auf der Vergabeplattform sind alle Anlagen zum Bewerbungsverfahren frei verfügbar. Weitere, erst für
den Planungswettbewerb und das anschließende Verhandlungsverfahren erforderliche Unterlagen
werden nur den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Teilnehmer:innen zur Verfügung gestellt;
5) Bei den auf der Vergabeplattform (s. Ziff. 5.1.11) zur Verfügung gestellten Formblättern handelt es sich
um interaktive PDF-Dateien zum maschinellen Ausfüllen. Die Formblätter sind - in deutscher Sprache gut
lesbar - vollständig auszufüllen. Eine Unterschrift auf den einzureichenden Unterlagen ist bei
elektronischer Bewerbung nicht erforderlich, der Name des/der Erklärenden/der bevollmächtigten Person
sowie der Büroname sind jedoch zwingend anzugeben. Die Bewerbungsunterlagen sind elektronisch
unter Nutzung des sog. Bietertools auf der Vergabeplattform (s. Ziff. 5.1.12) bis zu der in s. Ziff. 5.1.12
genannten Frist einzureichen, ansonsten wird der Bewerbernde/die Bewerber:innengemeinschaft
zwingend ausgeschlossen.
Soweit die Bewerbung die geforderten Erklärungen und Anlagen nicht enthält, sind nur diese auf
Anforderung innerhalb einer hierfür benannten Frist nachzureichen. Werden die nachgeforderten
Unterlagen nicht innerhalb dieser Frist vorgelegt, führt dies zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
6) Sofern der Bewerber eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung einreichen möchte, muss er sicherstellen, dass die EEE sämtliche zuvor genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise enthält. Die EEE muss nicht verwendet werden, wenn der Teilnahmeantrag inkl. Anlagen vollständig ausgefüllt eingereicht wird.
7) Fragen und Hinweise sind rechtzeitig zu stellen, so dass für den Auftraggeber innerhalb eines angemessenen Zeitraumes und vor Ablauf der Teilnahmefrist eine Beantwortung möglich ist.
8) Weitere Informationen zum Datenschutz sind auf der projektbezogenen Internet-Plattform zu diesem Verfahren auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg zu finden: 2023_ Datenschutzblatt_Vergabe.
9) Zur Gewährung des gleichen Informationsstandes aller Bewerber:innen werden die anonymisierten Rückfragen, sobald sie beantwortet sind, für alle auf der Vergabeplattform zur Verfügung gestellt.
10) Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung desselben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der unionsweit über das Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung.
11) Weitere Informationen siehe Anlage 1 zur Wettbewerbsbekanntmachung.
12) Geschätzte Dauer - Laufzeit: 51 Monate
13) Verlängerung - Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Eine Vertragsverlängerung ist möglich.
14) Vereinbarung über die Mindestentgeltanforderungen nach Brandenburgischem Vergabegesetz (siehe Vergabeunterlagen auf der projektbezogenen Internet-Plattform zu diesem Verfahren auf dem
Vergabemarktplatz Brandenburg). Die Abgabe der Erklärung ist erst in der Angebotsphase erforderlich.
15) Es gelten die vorbenannten Teilnahmebedingungen und Mindestanforderungen. Eigenklärungen des
Bewerbungsbogens über zwingende und fakultative Ausschlussgründe §§ 123 - 126 GWB.
Eigenerklärung Russlandsanktionen zum BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022.
16) Gesetze, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften sowie ergänzende Vorschriften und Regeln des
Landes Brandenburg, DIN 18040-1, BbgBO, LHO und BbgVergG, Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).
17) Vor einer möglichen Zuschlagserteilung erfolgt eine Abfrage beim Wettbewerbsregister
(Bundeskartellamt).
18) Honorarordnung für Architekten und Ingenieure HOAI (2021).
Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
Aicher Architekten ZT GmbH, Dornbirn (A), mit DnD Landschaftsplanung ZT KG, Wien (A)
Habermann Architektur- und Ingenieurgesellschaft mbH, Finsterwalde, mit N.N. (Landschaftsarchitekten)
Architekturbüro Kühn- von Kaehne und Lange, Potsdam, mit proske landschaftsarchitektur GmbH,
Schwerin
Florian Nagler Architekten GmbH, München, mit Burkhardt Engelmayer Mendel Landschaftsarchitekten,
München
Staab Architekten GmbH, Berlin, mit SINAI Gesellschaft von Landschaftsarchitekten mbH, Berlin
SSP Rüthnick Architekten GmbH, Berlin, mit Nachunternehmer SSP AG, Bochum, und brandenfels
landscape + environment, Münster
Steimle Architekten GmbH, Freie Architekten BDA, Stuttgart, mit Koeber Landschaftsarchitektur GmbH, Stuttgart"
Beurteilungskriterien für die Bewertung der Projekte:
Alle zugelassenen Wettbewerbsarbeiten werden durch das Preisgericht beurteilt. Das Preisgericht wird
sein Urteil aus der Qualität der Wettbewerbsarbeiten bilden und hierbei folgenden Bewertungsrahmen
zugrunde legen:
Entwurfsidee / Leitgedanke
- Tragfähigkeit des Konzepts
Städtebau / Landschaftsplanung
- Stadträumliche und Freiräumliche Einbindung;
- Positionierung der neuen Baukörper;
- Erschließung / Eingänge (Adressbildung, Auffindbarkeit);
- Berücksichtigung Denkmalpflegerischer Belange
Architektonische Gestaltung
- Baukörpergestaltung, Ablesbarkeit (Besucher:innenlenkung);
- Fassadengestaltung;
- Architektonische Qualität der Innenräume, Außenraumbezug / Qualität der Außenräume;
- Konstruktion/Material/Nachhaltigkeit;
- Aufenthaltsqualitäten;
- Freianlagenkonzept;
- Umgang mit der vorhandenen Bausubstanz (denkmalpflegerische Belange)
Funktionen
- Nutzer:innenfreundlichkeit / Gebrauchstauglichkeit (im Sinne der Ausführungen in Teil 3 der Auslobung)
- Erschließung (außen und innen) / Vertikalerschließung;
- Gestaltung der Eingangs- und Foyerzone sowie sonstiger nutzungsrelevanter Räume bzw.
Funktionsbereiche
- Funktionale Zuordnung / Orientierung;
- Orientierung zu den Außenräumen;
- Barrierefreiheit;
- Freiflächennutzung;
Realisierbarkeit
- Programmerfüllung;
- Einhaltung des Kostenrahmens;
- Wirtschaftlichkeit auch in Betrieb und Unterhalt
- Genehmigungsfähigkeit.
Die Reihenfolge der Kriterien stellt keine Rangfolge und Gewichtung dar. Das Preisgericht hält sich vor,
die Kriterien zu ändern.
Die Wettbewerbssumme (RPW 2013 § 7 Absatz 2) ist auf der Basis der HOAI §34 und §40 ermittelt. Für
Preise, Anerkennungen und Bearbeitungshonorar stehen insgesamt 120.000,- Euro netto zur Verfügung,
wovon 40.000,- Euro netto als Bearbeitungshonorar ausgezahlt werden.
Jedes Team erhält für die Abgabe einer prüffähigen Wettbewerbsarbeit ein Bearbeitungshonorar von
mindestens 2.000,- EUR (netto).
Für die Preissumme von insgesamt 80.000,- Euro netto ist folgende Aufteilung vorgesehen:
1. Preis 32.000,- EUR
2. Preis 20.000,- EUR
3. Preis 12.000,- EUR
Anerkennung: 8.000,- EUR
Anerkennung: 8.000,- EUR
Über die Preise, Anerkennungen und das Bearbeitungshonorar hinaus ist eine Kostenerstattung nicht
vorgesehen. Die Preise und Anerkennungen werden nach Entscheidung des Preisgerichts unter
Ausschluss des Rechtsweges zugeteilt. Das Preisgericht kann einstimmig eine andere Verteilung
beschließen oder Preisgruppen bilden.
Die Mehrwertsteuer von derzeit 19 % ist in den genannten Beträgen nicht enthalten und wird den
inländischen Teilnehmenden zusätzlich ausgezahlt.
Die Preissummen und Bearbeitungshonorare werden im Anschluss an die Entscheidung des
Preisgerichts unter Ausschluss des Rechtsweges gegen Ausstellung einer Rechnung zugeteilt. Die mit
Preisen ausgezeichneten Arbeiten gehen in das Eigentum der auslobenden Institution über. Das Recht
der Veröffentlichung der Entwürfe verbleibt bei den Verfasser:innen. Die auslobende Institution hat jedoch
das Recht der Erstveröffentlichung und ist darüber hinaus berechtigt, die eingereichten
Wettbewerbsarbeiten ohne weitere Vergütung zu dokumentieren, auszustellen und (auch über Dritte) zu
veröffentlichen.
Für Beschädigungen oder Verlust der eingegangenen Arbeiten haftet die auslobende Institution nur im
Falle eines nachweisbar grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhaltens.