Durch das LEADER-Kooperationsprojekt "Kommunale Photovoltaik-Potenziale für den Ausbau der Bürgerenergie" sollen die Vorteile und Chancen der Energiewende im ländlichen Raum verdeutlicht und die Akzeptanz für erneuerbare Energien gefördert werden. Durch Einbindung von Kommunen und weiteren relevanten Akteuren soll ein höherer Anteil der Wertschöpfung - zunächst aus PV- und Nahwärme-Projekten - in den Regionen gehalten werden.Zur kostenlosen Beratung zu den Themen Photovoltaik und Nahwärme sowie zur Unterstützung und Vorbereitung von PV-Projekten soll nun die Servicestelle SoNah (Solar und Nahwärme) aufgebaut werden, die sich an Kommunen und Initiativen (z.B. Energiegemeinschaften) der beteiligten LEADER-Regionen richtet.
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss eines Dienstleistungsvertrages über die Organisation und den Betrieb der Servicestelle SoNah einschließlich eines integrierten Werkvertrags zur Vorbereitung und Umsetzung einer Potenzialanalyse zur Untersuchung von kommunalen Liegenschaften auf ihre Eignung für die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen. Die Servicestelle SoNah soll einen Stellenumfang von insgesamt ca. drei Vollzeitäquivalenten für beide Regionen aufweisen.
Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer um weitere 2 Jahre (Option) zu verlängern. Der Vertrag endet jedoch spätestens mit Ablauf des 31.05.2028. Das Optionsrecht hat der Auftraggeber durch schriftliche Anzeige gegenüber dem Auftragnehmer spätestens bis zum 31.03.2026 auszuüben.
LEADER-Region Havelland
LEADER-Region Fläming-Havel
- Kenntnissen und Erfahrungen der Unterstützung und Begleitung von bürgerschaftlichen Betreibermodellen (z.B. Energiegenossenschaft, GmbH & Co. KG)- Kenntnissen und Erfahrungen in den Bereichen erneuerbare Energien, insbesondere Formen bürgerschaftlicher Energieproduktion, energiewirtschaftlicher Regularien, Beratung bei der Projektierung von Photovoltaikanlagen und Nahwärme - Kenntnissen und Erfahrungen in der Energieberatung, Öffentlichkeits- und Netzwerkarbeit, Erstellung von Potenzialanalysen im Bereich Photovoltaik- Erfahrungen der Steuerung und des Managements vergleichbarer Projekte
Darlegung des konzeptionellen Vorgehens- im Hinblick auf den Aufbau der Servicestelle SoNah als disperse Organisation und die Verstetigung der Servicestelle SoNah- im Hinblick auf die Öffentlichkeits- und Netzwerkarbeit der Servicestelle SoNah- im Hinblick auf die Beratungstätigkeiten der Servicestelle SoNah- im Hinblick auf die Erstellung einer Potenzialanalyse von kommunalen Liegenschaften für die Errichtung von Photovoltaikanlagen - im Hinblick auf die Schlüssigkeit des Zeitplans und der Meilensteine
Der Bieter mit dem geringsten Preis erhält die Maximalpunktzahl 30. 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot, dessen Angebotspreis den günstigsten Angebotspreis um 50 % oder mehr überschreitet. Die Punkte der weiteren Bieter werden durch Interpolation ermittelt und auf zwei Nachkommastellen gerundet.
Die Auftragsunterlagen stehen gebührenfrei zur Verfügung unter https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YXBHR9S/documentsWeitere Auskünfte erteilt die oben genannte Kontaktstelle.Angebote sind elektronisch einzureichen via https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YXBHR9S
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.Zuständige Vergabekammer für Nachprüfungsanträge: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam, Deutschland, Telefon: +49 331866-1719, Fax: +49 331866-1652
Rathenow
Es findet keine öffentliche Submission der Angebote statt, an der Öffnung sind ausschließlich Vertretungen des Auftraggebers beteiligt.
vgl. § 56 Abs. 2 VgV
Angabe von mind. einer, max. vier vergleichbaren Referenzleistungen aus den letzten sieben Jahren unter Nennung der erbrachten Leistungen, der Zeiträume der Leistungserbringung, des Auftragsvolumens und der Kontaktdaten der Auftraggebenden. Die Referenz(en) sollen Leistungen der Öffentlichkeitsarbeit für eine bürgerschaftlich getragene Energiewende, Aktivitäten der Netzwerkbildung und -pflege, Beratung von Kommunen und Initiativen sowie die Untersuchung von Liegenschaften auf ihre Eignung als Standort für eine PV-Anlage umfassen. Wenn eine Referenz nicht alle vier Aufgabenbereiche umfasst, können andere Referenzen beigebracht werden, die die fehlenden Leistungen umfassen und miteinander kombiniert werden, so dass sie als eine Referenz gewertet werden.
- Nachweis der Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise der erlaubten Berufsausübung- Benennung von mindestens drei Personen, die für die Bearbeitung eingesetzt werden sollen mit Angabe und Nachweis ihrer Qualifikationen sowie ihrer Erfahrungen auf dem Gebiet der nachgefragten Leistung
Erklärung über den Gesamtumsatz einschließlich des Umsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei Geschäftsjahren (2022, 2023, 2024)
Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung bzw. Projektversicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von mind. 10 Mio. EUR sowie für Sach- und Vermögensschäden in Höhe von mind. 20 Mio. EUR bei einem in der EU zugelassenen Versicherer. Mit dem Angebot kann der Bieter zum Nachweis der Versicherungswürdigkeit alternativ auch die schriftliche Erklärung eines Versicherers vorlegen, in der bestätigt wird, im Auftragsfall die ausgeschriebenen Leistungen mit den genannten Mindestdeckungssummen zu versichern, um diese dann erst im Zuschlagsfall umgehend nachzureichen.