Die Stadt Werder (Havel) beabsichtigt eine Hubbühne für Rollstuhlfahrer zu beschaffen. Der Lift soll das Niveau der im Bau befindlichen Schulaula mit dem des 1m höher liegenden Bühnenbodens verbinden. Durch die Maßnahme soll Rollstuhlfahrern das Erreichen der Szenenfläche und die aktive Teilhabe an Aufführungen ermöglicht werden. Die Lieferung und Montage des Hublifts ist für Mai 2025 vorgesehen.
Hublift für Rollstuhlfahrer im Innenraum, Hubhöhe 1000mm, Grubentiefe 230mm, nutzbare Plattformbreite mind. 900mm, Plattformtiefe ca.1700mm, Zugang gerade, Tragfähigkeit mind. 250kg, Fahrgeschwindigkeit ca. 2cm/s
Zufahrt Baustelle Erweiterungsbau über Hagenstraße
Die Liefer- und Montageleistung ist eindeutig beschrieben, sodass es keine unterschiedlichen Bewertungskriterien als den Preis geben kann.
Es wird der wirtschaftlichste Bieter den Zuschlag erhalten
Die Bewerber/ Bieter müssen im Rahmen ihres Angebotes die Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz bestätigen. Damit soll eine faire Vergütung der im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzten Personen gewährleistet werden.
Vergabemarktplatz Brandenburg, über den Reiter "Kommunikation".
Elektronische Angebote sind über den Vergabemarktplatz Brandenburg "Angebote" einzureichen.Angebote die nicht elektronisch über den Vergabemarktplatz Brandenburg eingereicht werden (z.B. per E-Mail oder postalisch) finden keine Berücksichtigung. Das gleiche gilt, wenn Angebote über den Vergabemarktplatz Brandenburg "Kommunikation" hochgeladen werden.
Die Öffnung der Angebote wird von zwei Vertretern des Auftraggebers gemeinsam am Öffnungstermin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt.
Die Nachforderung von Unterlagen ergibt sich aus § 56 VgV.
- Sofern der Bewerber nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er niedergelassen ist, in einem Register eintragungspflichtig ist, muss die Eintragung in diesem Register vorliegen (in Deutschland: Handelsregister, Handwerksrolle, Vereinsregister, Partnerschaftsregister, Mitgliederverzeichnisse der Berufskammern der Länder wie bspw. Architektenkammer, Ingenieurkammer Bau). Der vorzulegende Nachweis der Registereintragung(en) darf nicht älter als 12 Monate sein.
- Unbedenklichkeitsbescheidung der Berufsgenossenschaft
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit des Bieters/Bewerbers in Frage stellt.
- Nachweis des Bestehens einer Betriebshaftpflichtversicherung. Dabei muss die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres mindestens das 2-fache dieser Versicherungssumme betragen. Es ist eine entsprechende Bestätigung der Versicherung beizufügen, dass eine solche Versicherung besteht. Alternativ dazu kann eine Bereitschaftserklärung der Versicherung beigefügt werden, eine solche Versicherung bei Auftragserteilung abzuschließen.
- Angabe zum Insolvenzverfahren und Liquidation,
- Gesamtumsatz der letzten drei Geschäftsjahre
- Nachweis der Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, ggf. SOKA-Bau und
- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung
- ReferenzenNachweis von mindestens drei Referenzen (nicht älter als fünf Jahre) über mit der vorliegenden Aufgabe im Wesentlichen vergleichbare Leistungen - Bestätigung/Eigenerklärung, dass die in Ihrem Unternehmen tätigen ausländischen Mitarbeiter eine gültige Aufenthaltserlaubnis und Arbeitserlaubnis besitzen,
- Einsetzung qualifizierte/r Bauleiter/in mit deutscher Sprache
Im Bereich der Lieferungen und Dienstleistungen werden präqualifizierte Unternehmen und Freiberufler in dem von der DIHK geführten amtl. Verzeichnis (AVPQ) zentral gelistet. Gemäß § 48 Absatz 8 VgV kann das präqualifizierte Unternehmen ein Zertifikat mit Zugangscode dem Angebot beifügen.Das gleiche gilt für präqualifizierte Unternehmen, die beim Verein fürPräqualifikation von Bauunternehmen oder im ULV (Amtliches Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis) aufgelistet sind.
Ist Ihr Unternehmen präqualifiziert, ist der Zugangscode (Zertifikat) mit dem Angebot einzureichen. Unternehmen, die sich an Vergabeverfahren beteiligen, sollten unabhängig von ihrer Präqualifizierung darauf achten, Ihre eingereichten Erklärungen und Nachweise den Anforderungen des Vergabeverfahrens entsprechend stets aktuell zu halten.
Wird kein Zertifikat mit Zugangscode eingereicht, so hat jeder Bieter dem Angebot o.g. und u.g. Eignungskriterien beizufügen.
AusschlussgründeBezüglich des Bieters dürfen keine Umstände vorliegen, welche der Auftraggeber zu einem beliebigen Zeitpunkt während des Vergabeverfahrens zu dessen Ausschluss nach § 123 GWB verpflichten.Liegen Umstände bezüglich des Bewerbers vor, welche den Auftraggeber zu einem Ausschluss des Unternehmens nach § 124 GWB berechtigen, ist der Bieter verpflichtet, diese Umstände zu erläutern. Hat das Unternehmen Maßnahmen nach § 125 GWB (Selbstreinigung) ergriffen, sind entsprechende Nachweise dem Angebot beizufügen.
Eigenerklärung zur EignungEinige o.g. Eignungskriterien sind hier anzukreuzen, ggf. mit Einreichung eines Nachweises. Eine gesonderte Eigenerklärung, ist dann hinfällig.
Die finanzielle Vereinbarung ist aus den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ausschließlich die Bedingungen dieser Ausschreibung gelten. Vom Bieter vorgelegte eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen sind ungültig, sie führen zum Ausschluss des Angebotes.
Der Auftrag wird unter Berücksichtigung der Vorgaben des Brandenburgischen Vergabegesetzes (BbgVergG) vergeben und ausgeführt. Die Bieter (und soweit vorgesehen, deren Nachunternehmer und/ oder Verleiher) haben hierzu entsprechende Verpflichtungserklärungen abzugeben.