Die WoBaGe beabsichtigt, die Dienstleistungen im Bereich des Winterdienstes, der Graureinigung und der Grünanlagenpflege für ihren Immobilienbestand neu zu vergeben. Ziel ist es, die Verkehrssicherungspflichten in den betreuten Bereichen sicherzustellen und eine kontinuierliche Pflege und Reinigung durch einen geeigneten Dienstleister zu gewährleisten. Die Leistungen umfassen die Beräumung und Streuung bei winterlichen Witterungsverhältnissen, die regelmäßige Reinigung der Verkehrs- und Aufenthaltsflächen sowie die Pflege der Grünanlagen in den zugewiesenen Liegenschaften.
- Winterdienstleistungen - Räumung und Streuung gemäß den anerkann-ten technischen und rechtlichen Vorgaben.- Graureinigungsleistungen - Reinigung von Verkehrsflächen und sonsti-gen öffentlichen Bereichen gemäß den Vorschriften der Stadt Bad Frei-enwalde.- Grünanlagenpflegeleistungen - Pflege der Grünflächen einschließlich regelmäßiger Mäharbeiten, Rückschnitt von Gehölzen und Entfernung von Laub und Unrat.
Der Zuschlag soll im April 2025 erteilt werden. Der Vertrag beginnt am 01.05.2025 und hat eine Laufzeit von zwei Jahren, so dass er bis zum 30.04.2027 gilt. Der Vertrag endet, ohne dass es einer Kündigungserklärung bedarf. Die Ver-tragslaufzeit kann um zwei weitere Jahre verlängert werden. Dies geschieht durch einfache Mitteilung in Textform an den Auftragnehmer. Während dieses Zeitraums ist der Auftragnehmer verpflichtet, die ausgeschriebenen Dienstleistungen in dem vereinbarten Umfang zuverlässig zu erbringen.
Gemeindegebiet Bad Freienwalde
Der Gesamtpreis ist das einzige Zuschlagskriterium. Da es sich um einfache Arbeiten wie Beispielsweise Schneeberäumung / Grünpflege und Graureinigung handelt
1. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit fordert die Vergabestelle einen durchschnittlichen Mindestumsatz von 1,2 Mio. EUR Reinumsatz pro abgeschlossenem Geschäftsjahr 2021 bis 2023. Bei Bietergemeinschaften muss der Umsatz für jeden Arge-Partner einzeln nachgewiesen werden; eine Addition der Umsätze ist ausgeschlossen.3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Die Vergabestelle fordert zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit Angaben zur grundsätzlichen personellen Ausstattung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft, insbesondere Angaben über die Zahl der beschäftigten Kräfte, gegliedert nach Berufsgruppen und zur Verfügung stehendem Fachpersonal. Dabei wird als Mindestbedingung eine durchschnittliche Mitarbeiter-zahl in den letzten drei Jahren von 20 sozialversicherungspflichtig beschäftigten Mitarbeitern, ggf. inklusive Büroinhaber und dauerhaft zur Verfügung stehenden freien Mitarbeitern gefordert.
Der Auftraggeber behält sich vor, unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrund-satzes und des Wettbewerbs fehlende Angaben, Erklärungen oder Nachweise von den Bietern nachzufordern, ist dazu aber nicht verpflichtet.
spricht für sich selbst.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähig-keit fordert die Vergabestelle einen durchschnittlichen Mindestum-satz von 1,2 Mio EUR Reinumsatz pro abgeschlossenem Geschäftsjahr 2021 bis 2023. Bei Bietergemeinschaften muss der Umsatz für jeden Arge-Partner einzeln nachgewiesen werden; eine Addition der Um-sätze ist ausgeschlossen.
Die Vergabestelle fordert zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit Angaben zur grundsätzlichen personellen Ausstattung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft, insbesondere Angaben über die Zahl der beschäftigten Kräfte, gegliedert nach Berufsgruppen und zur Verfügung stehendem Fachpersonal. Dabei wird als Mindestbedingung eine durchschnittliche Mitarbeiter-zahl in den letzten drei Jahren von 20 sozialversicherungspflichtig beschäftigten Mitarbeitern, ggf. inklusive Büroinhaber und dauerhaft zur Verfügung stehenden freien Mitarbeitern gefordert. Bei Bewerbergemeinschaften und/oder beim Einsatz von Nachunternehmern, die für die Eignungsleihe verwendet werden, kann die Mit-arbeiterzahl insgesamt, also durch Addition der Mitarbeiter, nachgewiesen werden. Die vorgenannten Bedingungen zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind Mindestbedingungen. Das bedeutet, dass Bieter, die eine Mindestbedingung nicht erfüllen, im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt werden können. Bieter, die die Eignungsanforderungen erfüllen, gelten ohne weitere Ausdifferenzierung als geeignet.