Vergabemarktplatz nicht verfügbar: 25.03.(ab 18:00 Uhr) bis 30.03.2025
Stadt Königs Wusterhausen, Kommunale Wärmeleitplanung der Stadt Königs Wusterhause...
VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
18.03.2025
24.03.2025 09:00 Uhr
24.03.2025 09:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Adresse des Auftraggebers

Stadt Königs Wusterhausen, Dezernat Zentrale Dienste und Finanzen, Amt Verwaltungsmanagement, Sachgebiet Vergabe/Vertragsmanagement
12-12992262151511-93
Schlossstraße 3
15711
Königs Wusterhausen
Deutschland
DE406
vergabe@stadt-kw.de
+49 3375273-0
+49 3375273-218

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
t:03318661719
Heinrich-Mann-Allee 107
14473
Potsdam
Deutschland
DE404
poststelle@mwae.brandenburg.de
+49 3318660
+49 3318661533

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71000000-8
71300000-1
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Erstellung eines Konzepts bzw. Strategiepapiers zur kommunalen Wärmeleitplanung gemäß dem Wärmeleitplanungsgesetz der Bundesregierung mit dem Ziel einer klimaneutralen, nachhaltigen Wärmeversorgung in der Stadt Königs Wusterhausen.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Näheres zu den zu vergebenden Leistungen der Wärmeleitplanung ist in der Leistungsbeschreibung/Leistungsverzeichnis geregelt.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
30.05.2025
30.05.2026
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Schlossstraße 3
15711
Königs Wusterhausen
Deutschland
DE406

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Honorarangebot

Die Punktbewertung setzt sich aus zwei Unterkriterien wie folgt zusammen:
1. Unterkriterium "Honorarangebot, inkl. Nebenkosten"
2. Unterkriterium "Durchschnittlicher Stundensatz"

Einzelheiten siehe Formular 227 - Gewichtung der Zuschlagskriterien

Dafür einzureichen ist die Leistungsbeschreibung/Leistungsverzeichnis.

Gewichtung
60,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Kurzbeschreibung/Aufgabenlösung

Die Punktbewertung setzt sich aus den folgenden Unterkriterien zusammen:
1. Datenerhebung
2.Datschutzanforderungen
3.Konflikte im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung

Einzelheiten siehe Formular 227 - Gewichtung der Zuschlagskriterien

Dafür einzureichen ist die Kurzbeschreibung/Aufgabenlösung siehe Leistungsbeschreibung/Leistungsverzeichnis.

Gewichtung
40,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Die Leistungen müssen zwingend bis zum 30.05.2026 [Ende des Bewilligungszeitraums gemäß Förderbescheid] vollständig erbracht werden.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YHWHDBN

Einlegung von Rechtsbehelfen

Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Fristen des § 160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S. 1 Teil 4, Kap. 1, Abschn. 2 GWB hin. Diese hat jeder Bewerber oder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das Vergaberecht geltend machen möchte. Im Einzelnen:

§ 160 (1) GWB: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

§ 160 (2) GWB: Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schadenentstanden ist oder zu entstehen droht.

§ 160 (3) GWB: Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Fristnach § 134 (2) GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr.2.GWB. §134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht:
"(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. [...]"

§ 135 GWB Unwirksamkeit:
"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union."

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Zusätzliche Informationen

Vergabeplattform ist der Vergabemarktplatz Brandenburg. Wir bitten Sie, sich auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg kostenfrei freizuschalten bzw. zu registrieren, um die dort bereitgestellten Unterlagen für die Erstellung Ihres Angebots zu nutzen. Ein postalischer Versand erfolgt nicht.

Auskünfte werden ausschließlich auf in Textform eingereichte Fragen über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform erteilt. Bitte beachten Sie, dass für die Kommunikation über die o. g. Online-Plattform eine Registrierung erforderlich ist. Eine Registrierung stellt weiterhin sicher, dass Bewerber/Bieter insbesondere über Änderungen in den Vergabeunterlagen und über Stellungnahmen zu eingehenden Fragen unverzüglich informiert werden. Sämtliche Informationen werden auf den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform hinterlegt und sind Teil der Vergabeunterlagen. Diese sind bei der Erstellung der Angebote zu berücksichtigen. Fragen sollten bis spätestens 6 Kalendertage (Tag der Abgabe ausgenommen) vor Ablauf der Angebotsfrist über den Kommunikationsbereich eingereicht werden. Bewerber/Bieter, welche sich bei diesem Verfahren nicht registriert haben, weisen wir darauf hin, dass eine automatische Benachrichtigung von Änderungen, sonstige Informationen oder Nachsendungen nicht erfolgen. Dem Bewerber/Bieter obliegt die Pflicht der Informationsbeschaffung.

Da ausschließlich die elektronische Angebotsabgabe zugelassen ist, sind die Angebote zwingend über das Bietertool der o. g. Vergabeplattform einzureichen, andernfalls ist das Angebot zwingend auszuschließen. Es wird darauf hingewiesen, dass Angebote, welche über E-Mail oder über den Bereich "Kommunikation" des Vergabemarktplatzes eingereicht werden, nicht berücksichtigt werden, da diese nicht die notwendige Verschlüsselung aufweisen.

Bei technischen Problemen können Sie sich mit dem cosinex-Support in Verbindung setzen.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

70
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Stadt Königs Wusterhausen
Schlossstraße 3
Haus A, Raum A1.08/09
15711 Königs Wusterhausen

Die Öffnung der ausschließlich elektronischen Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt.

Der Öffnungstermin findet ohne Beteiligung von Bieter und/oder deren Bevollmächtigten statt.

Nachforderung

Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.

§ 56 VgV:
(2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. [...]
(3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
(4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eignung zur Berufsausübung

Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in ein amtliches Verzeichnis (Präqualifikationsverzeichnis) oder durch Vorlage eines Zertifikates im Sinne der europäischen Zertifizierungsstandards. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.

Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot entweder das ausgefüllte VHB Formblatt 124_LD "Eigenerklärung zur Eignung" oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE), ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise, vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

Verweise auf das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) sind zugelassen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

Mit dem VHB Formblatt 124_LD werden folgende Angaben/Unterlagen gefordert:
- Erklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 GWB.
- Eine vollständige Kopie des Berufsregisters (freiberuflicher Ingenieur / Ingenieurkammer, o. ä.) und des Handelsregisterauszuges, je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist (§ 44 Abs. 1 VgV) oder bei Personengesellschaften die Gewerbeanmeldung;
- Angaben zu den Projektverantwortlichen, den Projektmitarbeitern und deren Vertretern sowie deren Kompetenzen/Qualifikationen und Erfahrungen
- Als Projektverantwortlicher muss ein Ingenieur oder eine Person mit vergleichbarer Qualifikation benannt und nachgewiesen werden (bspw. im Rahmen der Bereiche: Verfahrenstechnik, Elektrotechnik, Versorgungstechnik, Gebäude-, Energie- und Klimatechnik, etc.)
- sofern zutreffend: Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft, d. h. zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes gültiger Nachweis der Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft sowie Bescheinigung über die rückstandslose Beitragsentrichtung

Eignungskriterium

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

1) Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in ein amtliches Verzeichnis (Präqualifikationsverzeichnis) oder durch Vorlage eines Zertifikates im Sinne der europäischen Zertifizierungsstandards, ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.

Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot entweder das ausgefüllte VHB Formblatt 124_LD "Eigenerklärung zur Eignung" oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE), ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise, vorzulegen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

Mit dem VHB Formblatt 124_LD werden folgende Angaben/Unterlagen gefordert:
- Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
- Erklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation
- Erklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung inkl. Nachweis: Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes

2) unterschriebene Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderung nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (BbgVergG)

3) Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung bei einem Versicherungsunternehmen, das in einem EU-Mitgliedstaat oder einem Vertragsstaat des Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassen ist oder bei nicht ausreichender Deckungssumme Zusicherung der Versicherung, dass die Deckungssumme im Auftragsfall angepasst wird. Deckungssumme für Personenschäden (je Versicherungsfall) 1.500.000,00 Euro, Deckungssumme für Sach- und Vermögenschäden (je Versicherungsfall) 500.000,00 Euro. Wird eine Berufshaftpflichtversicherung ohne ausreichende Deckungssumme und ohne Zusicherung der Versicherung eingereicht, wird das Angebot aus der Wertung ausgeschlossen.

4) Eigenerklärung Russland-Bezug

5) Eigenerklärung Informationen zum Bieter

Eignungskriterium

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

1) Nachweis über das ausgefüllte Formblatt Eigenerklärung zur Eignung. Mit dem Formblatt Eigenerklärung zur Eignung werden folgende Angaben gefordert:

- Es sind mindestens 3 Referenzen von drei vergleichbaren und erfolgreich abgeschlossenen Projekten aus den letzten 5 Jahren einzureichen. Als vergleichbare Projekte werden diese betrachtet, welche zum Gegenstand die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung, Klimaschutzteilkonzepte für das Handlungsfeld Wärme- und Kältenutzung oder Quartierskonzepte (im Bestand) hatten. Mindestvoraussetzung: bei mindestens einem Projekt handelt es sich um einen kommunalen Auftraggeber (wie z. B. Ämter, städtische Betriebe usw.). Dabei sind folgende Angaben zu machen: Ansprechpartner, Art der ausgeführten Leistung, Auftragssumme, Ausführungszeitraum.

- Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräften

2) Bei Einsatz von Nachunternehmern ist das Formular 233 -Verzeichnis Nachunternehmerleistungen ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen.

3) Bei Einsatz Bietergemeinschaften ist das Formular 234 - Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen

4) Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist das Formular 235 -Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (Nachunternehmer / Eignungsleihe) ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen.

5) Auf Verlangen der Vergabestelle hat der Bieter darüber hinaus u.a. folgende Unterlagen/Angaben vorzulegen:
- Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist das Formular 236 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen einzureichen
- sowie die unterzeichnete Vereinbarung Bieter/Auftragnehmer/Nachunternehmer/Verleiher von Arbeitskräften und (ggf. weiteren) Nachunternehmer oder Verleiher zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen
Vergabegesetz (BbgVergG)

Ferner ist Folgendes einzureichen:
- Kurzvorstellung/Kurzdarstellung des Unternehmens
- Niederschrift und Erklärung über die Verpflichtung nach § 1 des Verpflichtungsgesetzes

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

- Leistungsbeschreibung / Leistungsverzeichnis
- Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistung (VOL/B) 2003
- Allgemeine Vertragsbedingungen - AVB
- Besondere Vertragsbedingungen - BVB
- Ergänzende Vergabebedingung BbgVergG
- Vereinbarung Mindestanforderungen BbgVergG
- Vereinbarung Mindestanforderungen Nachunternehmer Verleiher BbgVergG

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für das Angebot

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung