Die Gebäudewirtschaft Cottbus GmbH schreibt hiermit für ausgewählte Liegenschaften die klassischen Messdienstleistungen aus. Diese Messdienstleistungen umfassen die Geräteanmietung komplett fernauslesbarer, interoperabler Funktechnologie und den Abrechnungsservice/Dienstleistung für die externe Heiz- und Wasserkostenabrechnung. Grundlage bilden hier die aktuellen Bestimmungen aus der Heizkostenverordnung, der Betriebskostenverordnung sowie einschlägigen technischen Normen und Richtlinien.Die Ausschreibung erfolgt in Form von zwei Losen, welche insgesamt 24 Liegenschaften mit 817 Nutzeinheiten enthalten.Es werden für die Geräteanmietung und den Abrechnungsservice/Dienstleistung in Anlehnung an die technische Laufzeit der Heizkostenverteiler 10-Jahresverträge geschlossen. Bei den Kalt- und Warmwasser- sowie Wärmemengenzählern ist nach 5 Vertragsjahren ein kostenloser Eichaustausch durchzuführen.Während der Vertragslaufzeit zu ersetzende oder durch technische bzw. gesetzliche Anforderungen neu eingebaute Geräte sind in der Gerätemiete so zu kalkulieren, dass sie zeitnah mit den übrigen Geräten auslaufen. Grundlage bilden die angebotenen Jahrespreise. Die Kalkulation der Dienstleistung bzw. des Abrechnungsservice ist so zu gestalten, dass sie über die Gesamtlaufzeit der 10 Vertragsjahre als fest vereinbart gilt.
Die Ausschreibung erfolgt in Form von zwei Losen, welche insgesamt 24 Liegenschaften mit 817 Nutzeinheiten enthalten.
Der Angebotspreis ist das einzige Zuschlagskriterium
Der AG teilt ausdrücklich mit, dass sich die Bieter auf alle Lose bewerben können. Der Zuschlag ist auf maximal ein Los je Bieter beschränkt.
Die Wertung der Angebote erfolgt zu 100 % nach den angebotenen Nettokosten pro Jahr. Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium. Der Zuschlag für die Lose erfolgt nach dem wirtschaftlichsten Angebot für das jeweilige Los.
Führt die Anwendung des Zuschlagskriteriums dazu, dass ein Bieter den Zuschlag für eine größere Zahl als die Höchstzahl von einem Los erhalten würde, trifft der AG eine Auswahl nach folgenden Maßgaben:
Jeder Bieter soll bei Angebotsabgabe ein Los für die Zuschlagserteilung favorisieren. Gibt ein Bieter für mehrere Lose das wirtschaftlichste Angebot ab, erfolgt der Zuschlag nach der mit dem Angebot abgegebenen Favorisierung.
Hat der Bieter keine Favorisierung abgegeben, gilt: Die Auswahl des AG erfolgt danach, dass der Gesamtpreis für die Lose für den AG am wirtschaftlichsten (preisgünstigsten) bleibt.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:Auf die Rügepflicht des § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Hiernach ist ein Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer zulässig, soweit:- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,- nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Das Angebot ist bis Ablauf der Angebotsfrist auf den Vergabemarktplatz Brandenburg unter Nutzung des Bietertools elektronisch hochzuladen bzw. abzugeben.
Es werden nur elekjtronsiche Angebote zugelassen. Aus diesem Grund werden keine Gasthörer bei der Angebotsöffnugn zugelassen.
- Vordruck Referenzliste - Vordruck Firmeninformationen- Vordruck Eigenerklärung allgemein- Vordruck Eigenerklärung gem. § 21 Absatz 3 Arbeitnehmerentsendegesetz- Antikorruptionserklärung- Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz- Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen in folgendem Vergabeverfahren- Erklärung der Bietergemeinschaft- Verzeichnis Nachunternehmerleistungen
Zum Nachweis der Eignung ist mindestens ein (bis maximal fünf) mit dem Ausschreibungsgegenstand in Leistungsart und Auftragsvolumen vergleichbarer Auftrag aufzuführen.Es gelten ausschließlich die ANgaben aus der Unterlage Referenzen und Erklärungen
Eine Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens folgenden Deckungssummen besteht: Personenschäden 1.000.000,00 Euro Sach- und Umweltschäden 1.000.000,00 Euro Vermögensschäden 1.000.000,00 Euro Allmählichkeitsschäden 500.000,00 Euro Obhut- und Bearbeitungsschäden 500.000,00 Euro Schlüsselverluste 100.000,00 Euro