VO: | VgV | Vergabeart: | Offenes Verfahren | Status: | Veröffentlicht |
Kommunikation
Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit stelle ich Ihnen Bieterfragen und deren Antworten zur Verfügung:
1.
Frage: Ist diese Mitteilung als Interessensbekundung ausreichend oder benötigen Sie diese Erklärung auch in Schriftform auf dem Postweg oder per E-Mail.
Antwort: Eine Interessensbekundung ist bei einem offenen Verfahren nicht notwendig. Bitte reichen Sie vor Ende der Angebotsfist die Angebotsunterlagen vollständig über den Vergabemarktplatz ein, damit werden Sie zum Bieter der Ausschreibung und Ihr Angebot kommt in die Prüfung und Wertung.
2.
Frage: Wir gehen davon aus, dass nach Abgabe des Angebots technische und kommerzielle Vergabeverhandlungen durchgeführt werden. Ist diese Annahme korrekt?
Antwort: Nein, bei einem offenen Verfahren im Oberschwellenbereich (VgV) ist eine Verhandlung nicht zulässig. Sie haben die Möglichkeit bis zum 17.10.2024 Bieterfragen über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes zu stellen.
Mit freundlichen Grüßen
i. A. Jens Semmler
--
Brandenburgische Technische Universität Cottbus - Senftenberg
VB 2 Budgetplanung, Einkauf und Organisation/Prozessmanagement
VB 2.3 Strategischer und operativer Einkauf
Mitarbeiter
Dateianhänge:
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Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit informiere ich Sie, dass sich die Angebotsfrist bis zum 25.10.2024 und die Zuschlags-/Bindefrist bis 19.12.2024 verlängert.
Mit freundlichen Grüßen
i. A. Jens Semmler
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Brandenburgische Technische Universität Cottbus - Senftenberg
VB 2 Budgetplanung, Einkauf und Organisation/Prozessmanagement
VB 2.3 Strategischer und operativer Einkauf
Mitarbeiter
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