1. Es sind Angaben der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind, entsprechend § 46 Abs. 3 S. 2 Nr. 2 VgV mit dem Angebot einzureichen.
Mindestanforderungen:
- ein regionalfaunistisch im aquatischen Bereich tätiger Entomologe, Malakologe oder Crustaceenkundler mit mehrjähriger Berufserfahrung als Teamleiter,
- eine ausreichende Anzahl an regionalfaunistisch im aquatischen Bereich tätigen Entomologen, Malakologen oder Crustaceenkundlern mit mehrjähriger Berufserfahrung und taxonomischen Spezialkenntnissen auf Artniveau als Erstbestimmer
- ein erfahrener Hydrobiologe (Entomologe, Malakologe, Crustaceenkundler) mit mehrjährigen Erfahrungen in der artgenauen Bestimmung des Makrozoobenthos im norddeutschen Tiefland und in der Bewertung von Fließgewässern nach PERLODES im Rahmen der Gewässerüberwachung der Länder gemäß WRRL in den zurückliegenden zehn (10) Jahren
Der Nachweis kann erbracht werden durch:
- Teamleiter und Erstbestimmer: Auflistung der Fachkräfte und Benennung von jeweils mindestens einer Veröffentlichung pro Person aus den letzten zehn (10) Jahren in faunistischen Zeitschriften (z. B. Lauterbornia, Ent. Nachr. Ber.), Federführung von Roten Listen oder ähnlichen faunistischen Arbeiten, die die komplette Kenntnis der in Brandenburg vorkommenden Arten einzelner oder mehrerer Artengruppen des Makrozoobenthos voraussetzt
-Hydrobiologe: Angabe eines Referenznachweises unter Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers zu einem Auftrag aus den zurückliegenden fünf (5) Jahren, der die artgenaue Bestimmung des Makrozoobenthos im norddeutschen Tiefland und in der Bewertung von Fließgewässern nach PERLODES im Rahmen der Gewässerüberwachung der Länder gemäß WRRL zum Gegenstand hatte.
2. Es ist eine Beschreibung der technischen Ausrüstung, der Maßnahmen zur Qualitätssicherung und der Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten des Unternehmens, entsprechend § 46 Abs. 3 S. 2 Nr. 3 VgV mit dem Angebot einzureichen.
Mindestanforderung:
Ein Taxonome, der zur Bearbeitung des Auftrags obligatorisch und aktiv als Erstbestimmer einbezogen wird, mit überregionaler zoologisch-systematischer und faunistischer Expertise, insbesondere als Entomologe, Malakologe, Crustaceenkundler, Oligochaetenkundler u.s.w. mit Spezialisierung auf eine oder wenige systematische Gruppen des Makrozoobenthos und langjähriger Arbeitserfahrung auf seinem Spezialgebiet.
Der Nachweis kann erbracht werden durch:
Auflistung des/der Taxonomen und Benennung von jeweils mindestens zwei (2) Veröffentlichungen aus den letzten zehn (10) Jahren in zoologisch-systematischen und faunistischen Zeitschriften.
3. Es ist eine Erklärung entsprechend § 46 Abs. 3 S. 2 Nr. 9 VgV mit dem Angebot einzureichen, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt.
Mindestanforderung:
Probefahrzeug, Spezialkescher und Siebsätze gemäß PERLODES-Handbuch, hochauflösendes Stereomikroskop
Der Nachweis kann durch eine Eigenerklärung mit Auflistung der technischen Ausrüstung erbracht werden.