I. Methodenkenntnis in Bezug auf: Terrestrische Kartierung von geschützten Biotopen nach der Brandenburgischen Biotopkartierungsmethode
Es ist eine Referenzleistung in Bezug auf die Durchführung einer terrestrischen Biotopkartierung nach der Brandenburger Biotopkartierungsanleitung (entgeltliche und nicht-entgeltliche Aufträge wie z. B. auch Gutachten, Veröffentlichungen in Fachzeitschriften) vorzulegen, die in dem laufenden Kalenderjahr [2024] und in den letzten 6 abgeschlossenen Kalenderjahren [2023, 2022, 2021, 2020, 2019, 2018] fertiggestellt wurden (Abnahme der Daten und Berichtlegung ist erfolgt). Noch laufende Erfassungen werden nicht berücksichtigt.
=> Der Referenznachweis ist mittels Eigenerklärung in Form einer Liste (unter Benennung der Auftragsbezeichnung, Angabe des Erbringungszeitpunkts/ Abnahme, Angabe Tätigkeitsschwerpunkt, sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers) zu erbringen.
HINWEIS: Hat der Bieter der Vergabestelle bereits vorgenannte Eignungsnachweise in den letzten 6 Monaten vor Ablauf der Angebotsfrist [30.09.2024] vorgelegt, so weist er die Vergabestelle hierauf hin und benennt der Vergabestelle das zugehörige Vergabeverfahren inklusive Vergabenummer.
II. Systemkenntnis in Bezug auf die Verwendung von GIS sowie dem Brandenburgischen Biotoperfassungsprogramm (BBK)
Es ist eine Referenzleistung in Bezug auf die Verwendung von GIS sowie dem Brandenburgischen Biotoperfassungsprogramm (BBK) die in dem laufenden Kalenderjahr [2024] und in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren [2023, 2022, 2021] fertiggestellt wurden (Abnahme der Daten und Berichtlegung ist erfolgt).
=> Der Referenznachweis ist mittels Eigenerklärung in Form einer Liste (unter Benennung der Auftragsbezeichnung, Angabe des Erbringungszeitpunkts/ Abnahme, Angabe zu Art und Umfang der Verwendung von GIS sowie dem Brandenburgischen Biotoperfassungsprogramm (BBK), sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers) zu erbringen.
ODER:
Es ist der Nachweis einer abgeschlossenne Weiterbildungsmaßnahme über die Verwendung von GIS sowie dem Brandenburgischen Biotoperfassungsprogramm (BBK) in dem laufenden Kalenderjahr [2024] und in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren [2023, 2022, 2021] zu vorzulegen.
=> Der Weiterbildungsnachweis ist mittels Eigenerklärung in Form einer Liste (unter Benennung der Weiterbildungsmaßnahme, Angabe des Zeitpunktes der Maßnahme, Angabe zu Schulungsinhalten bezüglich der Verwendung von GIS sowie dem Brandenburgischen Biotoperfassungsprogramm (BBK), sowie des Schulungsanbieters) zu erbringen.