Es wird ein EVB-IT Überlassungsvertrag Typ B (Entwurf beigefügt) abgeschlossen.
Selbstverständlich kann der Eignungsnachweis entsprechend der gesetzlichen Vorgaben auch in Form von Eigenerklärungen (Präqualifikationsverzeichnis,
Vorlage von Einzelnachweisen in Form von Eigenerklärungen) erbracht werden. Der
Auftraggeber akzeptiert die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE).
Wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist, kann der
Auftraggeber Bewerber und Bieter, die eine Eigenerklärung abgegeben haben, jederzeit
während des Vergabeverfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der Nachweise
beizubringen. Der Auftraggeber fordert in jedem Fall vor Zuschlagserteilung den Bieter, an den der Auftrag erteilt werden soll und der bislang nur Eigenerklärungen als vorläufigen Nachweis vorgelegt hat, auf, die einschlägigen Nachweise unverzüglich beizubringen. Auf die
Möglichkeit der Eignungsleihe gemäß § 47 VgV - auch bei Bietergemeinschaften - wird
hingewiesen.