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Beschaffung von PC - Systemen
VO: UVgO Vergabeart:   Öffentliche Ausschreibung Status: Veröffentlicht

Kommunikation

Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.
Betreff: AW: Bieterfrage Datum: 28.02.2025 - 08:21 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,
nabei die Beantwortung einer weiteren Bieterfrage.
Sie fordern in der Leistungsbeschreibung ein TPM2-Modul.
Modulare TPM-Module finden immer weniger, bis kaum noch, Anwendung, da sich mittlerweile das Firmware TPM (fTPM) durchgesetzt hat, welches auf den Mainboards implementiert ist.
Gehen wir daher Recht in der Annahme, dass ein Firmware TPM (fTPM) ebenfalls den Anforderungen des Leistungsverzeichnisses entspricht und zugelassen ist?

Antwort:
ja, ein Firmware-TPM erfüllt ebenfalls die Anforderungen.

Freundliche Grüße
i.A.
A.Kämpfe
Vergabestelle
Stadt Rathenow

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Betreff: AW: Bieterfrage Datum: 28.02.2025 - 07:27 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,
anbei eine weitere Bieterfrage, die wir gerne beantworten.

in der Leistungsbeschreibung fordern Sie aktuelle PC-Systeme zur Verwendung mit einem aktuellen Windows 11 Betriebssystem.
Gleichzeitig soll sichergestellt sein, dass diese Systeme nicht die aktuellen Secure Boot-Updates (SBAT-Updates) enthalten.

Da moderne PC-Systeme mit Windows-Betriebssystemen unter aktuellen Windows-Versionen getestet werden müssen - teils auch gemäß Vorgaben für Microsoft-OEM-Lizenzen - ist diese Anforderung technisch nicht praktikabel.

Sobald ein aktuelles Windows-Betriebssystem auf einem PC gestartet wird, erfolgt eine automatische Aktualisierung der Secure Boot-Datenbank (DBX), was außerhalb der direkten Kontrolle des Herstellers liegt.
Die einzige Möglichkeit, ein System ohne diese Updates bereitzustellen, wäre die Lieferung älterer Geräte, die vor der Einführung der entsprechenden Updates gefertigt und seitdem nicht in Betrieb genommen wurden.

Da gemäß Leistungsbeschreibung Secure Boot bereits deaktivierbar sein muss, sollte diese Möglichkeit ausreichen, um eine flexible Nutzung des Systems (Booten eines Linux-Boot-Images oder generell einer nicht mit aktuellen Secure Boot Updates kompatiblen Startdatei) sicherzustellen.
Daher bitten wir um eine Anpassung der Anforderung dahingehend, dass handelsübliche, aktuelle PC-Systeme angeboten werden können."

Antwort:

Das genannte Problem mit Windows-Update KB5041585 konnte mittlerweile gelöst werden. Da Microsoft hinsichtlich Sicherheit und Qualitätssicherung unzuverlässig agiert, sind ähnliche Probleme bei der Computer-Verteilung jedoch nicht auszuschließen. Ggf. sind vom Auftragnehmer bei der in Position 1.3 aufgeführten BIOS-Konfiguration einzelne DBX-Schlüssel zu löschen oder Secure-Boot abzuschalten.
Die Anforderung "ohne SBAT-Updates aus Windows-Update KB5041580/KB5041585" streichen wir im LV. Zur Ihrer Information haben wir einen öffentlichen KB-Artikel mit technischen Hintergrundinformationen beigefügt.

Freundliche Grüße
i.A. A. Kämpfe
Vergabestelle
Stadt Rathenow

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KB5041585 may prevent PXE Booting.pdf 28.02.2025 843,9 KB
Betreff: AW: Rückfrage zum Leasing Datum: 26.02.2025 - 09:43 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,
im folgenen möchten wir auf weitere Bieterfragen eingehen:


1. Ausweislich der Ausschreibungsunterlagen soll es sich bei Pos. 1.1 um eine Leasingbeschaffung handeln. Dazu möchten wir wie folgt Stellung nehmen:

a. Den Ausschreibungsunterlagen ist kein Leasingvertrag zu entnehmen, der als Grundlage für das Leasingverhältnis dienen könnte. Da Leasing als Vertragsform gesetzlich nicht geregelt ist und die Ausschreibung keine Regelungen zum Leasing macht, fehlt es an sämtlichen leasingrelevanten Regelungen.

b. Aus dem genannten Grund bitten wir um Folgendes:
Bestätigung des Auftraggebers, dass den Bietern die Vorlage der Allgemeinen Leasingbedingungen des Leasinggebers, die den Bedingungen der Ausschreibung vorgehen, gestattet ist. Alternativ bitten wir um Übermittlung eines für alle Bieter einheitlich geltenden Leasingvertragsmusters.

2. Wir bitten um Bestätigung, dass den Bietern eine Weiterleitung der Ausschreibungsunterlagen an Refinanzierungspartner zwecks Refinanzierungsanfragen gestattet ist, sofern diese entsprechend zur Verschwiegenheit verpflichtet sind.

3. Wir bitten um Bestätigung, dass dem Leasinggeber der Forderungsverkauf der ihm gegen den Leasingnehmer zustehenden Leasingforderungen (sog. Forfaitierung) zwecks Refinanzierung an einen Refinanzierungspartner gestattet ist.


Antwort:
Leasing-Musterverträge seitens des Auftraggebers werden von den Banken in der Regel nicht aktzeptiert. Dies mussten wir in der Vergangenheit oft feststellen. Daher schicken wir keine Verträge mit. Das Fachamt prüft im Benehmen der Rechtsabteilung die Leasingbedingungen der Banken und gibt eine Empehlung ab. Entsprechende Bedingungen zur Forfaitierung werden nach Angebotsabgabe entsprechend geprüft und bestätigt.
Grundsätzlich stehen die groben Leasingbedingungen, wie Laufzeit und Rückgabe nach der Laufzeit im LV.

Frage 2 ist zu bejahen, da der Leasinggeber wie ein Nachauftragnehmer des Bieters zu betrachten ist. Außerdem ist die Vergabe öffentlich, also für jeden Bieter, bzw Nachunternehmer einsehbar.

Freundliche Grüße
i.A.
A. Kämpfe
Vergabestelle
Stadt Rathenow

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Betreff: AW: Weitere Angaben zu 1.3 der Leistungsbeschreibung Datum: 19.02.2025 - 12:05 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,
folgende Bieterfrage wurde gestellt:

gehen wir recht in der Annahme, das die Image Betankung der Geräte vorab erfolgen kann oder muss dies Vor-Ort geschehen?
Antw.
Das Rollout erfolgt in Zyklen von max. 10 PCs wobei die Aufstellung und das Imagen der Rechner in einander greift. Es werden max. 10 Rechner gleichzeitig geimaged. Anschließend werden diese an ihren Bestimmungsort verbracht und die nächsten 10 Rechner erhalten Ihr Image.Für das Imagen der Rechner veranschlagen ca. 30-45 Minuten pro Maschine. Demnach kann das Imagen nur vor Ort erfolgen.

Freundliche Grüße
i.A.
A. Kämpfe
Vergabestelle
Stadt Rathenow

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Betreff: AW: Rückfrage zu optionalen 2. DP Port Anschluss Datum: 19.02.2025 - 07:46 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,
folgende Rückfrage wurde gestellt.
"Ist es erlaubt den 2. DP Port über einen Adapter darzustellen?"
Antw.:
Grundsätzlich sind auch 2 HDMI Ports ausreichend. Daher ist eine Ausführung mit Adapter auf DP auch in Ordnung.

Freundliche Grüße
i.A.
A. Kämpfe
Vergabestelle
Stadt Rathenow

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Betreff: AW: USB-Ports 2.0 auch als USB 3.2 möglich? Datum: 18.02.2025 - 11:19 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

es wurde folgende Anfraeg gestellt:
Gehen wir recht in der Annahme, dass die geforderten USB2.0 auch als USB3.2 angeboten werden dürfen?
Antwort:
Es können die USB 2.0 Ports auch als USB 3.2 angeboten werden.

Freundliche Grüße
i.A. Kämpfe
Vergabestelle
Stadt Rathenow

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Betreff: Bieterfragen Datum: 17.02.2025 - 10:40 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

folgende Bieterfragen wurden gestellt:
können Sie bitte die Anliefersituation vor Ort ein wenig genauer beschreiben (ist es ebenerdig, sind Stufen zu überwinden, ist ein Fahrstuhl vorhanden, ist Lieferung auf Palette möglich...?)
Antw.
Die Verteilung erfolgt in 4 Etagen im Rathaus. Ein Fahrstuhl ist vorhanden. Die Anlieferung kann auf Paletten erfolgen. Das Haus besitzt einen Aufzug in den Abmaßen Tiefe 135 cm; Breite 100 cm; Höhe 210 cm (Türöffnung 90 x 200 cm). Der Aufzug ist barrierefrei zu erreichen.

Sie schreiben der Rollout 19.05.2025 bis zum 23.05.2025 muss vsl. in mehreren Teilabschnitten erfolgen. Besteht für den AN die Möglichkeit die Geräte für den Rollout vor Ort zwischenzulagern?
Antw.
Die Zwischenlagerung der PC ist in abgeschlossenen Räumen bzw. Kellern möglich.

Können Sie bitte näher ausführen nach welchem Standard die rechtskonforme Löschung der Datenträger erfolgen soll?
Antw.
Löschen der vorhandenen Daten mit einem dafür geeigneten Tool. Anschließendes Überschreiben der Datenträger um sicherzustellen, dass zuvor vorhandenen Daten nicht mehr lesbar sind.
Zurücksetzen der BIOS- Einstellungen auf den Werkszustand.

Freundliche Grüße
i.A. A. Kämpfe
Vergabestelle
Stadt Rathenow

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