Für die Ausführung des Auftrages verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrages verantwortlich sind: Ja, aber erst bei Angebotsabgabe.
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Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer
Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt
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Mindestens 1 Referenz in den letzten 4 Jahren, welche mit dem gegenständlichen Auftrag technisch und hinsichtlich des Leistungsumfangs vergleichbar (Kommunale Wärmeplanung) sind.
Die Referenzen müssen folgenden Inhalt haben: Name und Anschrift des Auftraggebers, Name Ansprechpartner/ Kontaktdaten, Auftragsgegenstand und -umfang, Auftragswert der Planung, Leistungszeitraum der Realisierung, als Haupt-/ Nachunternehmer tätig.
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Erklärung zur Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal; § 33 UVgO
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