Interessenten werden mit dieser Bekanntmachung aufgefordert, ihre Teilnahme an dem Verfahren schriftlich zu bekunden.
Interessenten können sich mit einem aussagekräftigen Konzept für den Kauf
bewerben. Hierin sind Angaben zum Kaufpreis und zum Zeitpunkt der Realisierung des Vorhabens zu machen. Das Kaufpreisgebot darf den Verkehrswert nicht unterschreiten (Mindestgebot). Neben der Vorlage des Konzeptes und der Benennung des Kaufpreises muss die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit/Umsetzbarkeit durch die Hausbank und den Steuerberater des Interessenten nachgewiesen werden.
Die Kriterien der Vergabe sollen in ihrer Bewertung zu 60 % auf der Idee/dem Konzept liegen und zu 40 % auf dem Kaufpreis. Die Vergabeempfehlung wird durch den Hauptausschuss abgegeben. Die Mitglieder des Hauptausschusses bewerten die eingereichten Konzepte über ein Punktesystem und entscheiden in einer nichtöffentlichen Sitzung.
Die Unterlagen für die Interessenbekundung sind in Deutsch zu verfassen.
Da es sich hier um kein Vergabeverfahren im klassischen Sinn handelt, sind die ggf. im Rahmen der Interessenbekundung übermittelten Unterlagen unverbindlich.
Rechtsansprüche auf Teilnahme an dem geplanten Verfahren bestehen nicht. Aus der Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren lassen sich keine Verpflichtungen der Stadt Spremberg/Grodk herleiten. Ansprüche können aus der Teilnahme am Verfahren
gegen die Stadt Spremberg/Grodk nicht geltend gemacht werden - insbesondere nicht aus der Nichtberücksichtigung von eingereichten Konzepten oder für den Fall, dass ein Verkauf des Grundstücks, aus welchen Gründen auch immer, nicht erfolgt. Das Verfahren kann jederzeit ohne Angabe von Gründen abgebrochen werden.
Interessierte Unternehmen/Personen werden aufgefordert, ihr Interesse schriftlich zu bekunden. Das Interesse ist in einem verschlossenen Umschlag mit Kennzettel an die Stadt Spremberg/Grodk, ZVS, Am Markt 1, 03130 Spremberg/Grodk einzureichen.