Vergabemarktplatz nicht verfügbar: 25.03.(ab 18:00 Uhr) bis 30.03.2025
Stadtumbaumangement
VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
07.04.2025
15.04.2025 08:00 Uhr
15.04.2025 08:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Adresse des Auftraggebers

Stadt Senftenberg
12-12992262161511-66
Markt 1
01968
Senftenberg
Deutschland
DE40B
vergabe@senftenberg.de
+49 3573701-0
+49 3573701-107

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
t:03318661719
Heinrich-Mann-Allee 107
14473
Potsdam
Deutschland
DE404
Vergabekammer@MWAE.brandenburg.de
+49 3378661719
+49 3378661652

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71000000-8
79400000-8
79421000-1
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Bedarfsgerechte Unterstützung bei der Vorbereitung, Durchführung und Koordination von integrierten Stadtentwicklungsprozessen

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Bedarfsgerechte Unterstützung bei der Vorbereitung, Durchführung und Koordination von integrierten Stadtentwicklungsprozessen

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.07.2025
30.06.2027

2 x 2 Jahre Verlängerung

2
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Senftenberg
Deutschland
DE40B

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXUTYYDYT5ADLAH1

Einlegung von Rechtsbehelfen

Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Zusätzliche Informationen

Hinweis zu den bereitgestellten Dokumenten:
Die Ausschreibungsunterlagen werden im Word-, Excel- und PDF-Format mit der Version Microsoft Office 2019 zur Verfügung gestellt. Sollten Sie die Dokumente nicht oder nicht richtig öffnen können, kontrollieren Sie bitte die Version Ihrer Software. Unter Umständen ist dann eine Aktualisierung der Software notwendig.
___________________________________

elektronische Angebotsabgabe:
Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform der Vergabestelle, speziell über das Bietertool des Vergabemarktplatzes Brandenburg, zu übermitteln. Das Formular 213 stellt hierbei grundsätzlich die Erklärung zur Angebotsabgabe dar und ist zwingender Bestandteil. Angebote die elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg oder als E-Mail übermittelt werden, können nicht berücksichtigt und müssen in Folge dessen ausgeschlossen werden.

ACHTUNG!!!
Schriftlich eingehende Angebote sind nicht zugelassen und werden nicht berücksichtigt. Infolge dessen müssen sie ausgeschlossen werden!
___________________________________

Kommunikation:
Sämtliche Kommunikation erfolgt über den Vergabemarktplatz Brandenburg. Für das Vergabeverfahren betreffende Fragen ist ausschließlich die Rubrik "Kommunikation" auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg zu nutzen. Hierzu ist eine einmalige Registrierung auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg unter der Rubrik "Registrierung" erforderlich.

Telefonische Auskünfte werden nicht gegeben.
Anfragen, die per E-Mail oder Fax eingehen, werden nicht bearbeitet.

Antworten auf Bieteranfragen inklusive der Fragen werden allen Wettbewerbsteilnehmern zur Kenntnis gegeben. Fragestellungen mit Hinweisen auf Ihr Unternehmen sind daher bitte zu vermeiden.

Die E-Mail-Benachrichtigung hinsichtlich der über den Projektraum zur Verfügung gestellten Nachrichten ist eine "Servicefunktion" des Vergabemarktplatzes Brandenburg. Schauen Sie daher regelmäßig selbst in den Projektraum, um mögliche Nachrichten von der Zentralen Vergabestelle der Stadt Senftenberg nicht zu übersehen.
___________________________________

elektronische Rechnungslegung:
Die elektronische Rechnung ist mit Angabe der Vergabenummer an: rechnungen@senftenberg.de zu senden.

Folgende Rechnungsformate sind für den Rechnungseingang bei der Stadt Senftenberg/Zly Komorow zulässig:
- Strukturierte elektronische Formate: X-Rechnung
- Unstrukturierte Datenformate: PDF

Als zulässige Empfangswege sind bei der Stadt Senftenberg/Zly Komorow folgende Eingänge erklärt:
- als E-Mail mit PDF- Anhang und X-Rechnung
- über Via-Fax-Server

Rechnungen von Standard- oder Computer-Fax an Standard-Faxgeräte gelten nicht als elektronisch eingehende, sondern als Papierrechnungen.
___________________________________

zuständige Kommunalaufsichtsbehörde:
Der Landrat des Landkreis Oberspreewald-Lausitz
Dubinaweg 1
01968 Senftenberg

Telefon: 03573 870-0
Telefax: 03573 870-1010

Homepage: www.osl-online.de

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

59
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.

Es werden nur Unterlagen nachgefordert, welche nicht wertungsrelevant sind. Angaben und Dokumente, welche die Bewertung lt. Bewertungsmatrix ausmachen, dürfen nicht nachgefordert werden. Das Dokument 213 Angebotsabgabe und das Leistungsverzeichnis werden auch nicht nachgefordert, da sie die Grundlage des Angebotes darstellen.

Bedingungen

Ausschlussgründe

nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB

nach § 123 Abs. 1 Nr. 6 bis 9 GWB

nach § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB

nach § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB

nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB

nach § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB

nach § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB

nach § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB

nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB

nach § 124 Abs. 1 Nr.1 GWB

nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB

nach § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 GWB

nach § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB

nach § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB

nach § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB

nach § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB

nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB

nach § 123 Abs. 4 GWB

nach § 123 Abs. 4 GWB

nach § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

_____________________________________

Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen; § 45 (1) VgV
_____________________________________

Nimmt ein Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, so haften der Bieter und diese Unternehmen gemeinsam für die Auftragsausführung, § 47 (3) VgV
____________________________________

Nachweis einer entsprechenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit Angabe des Versicherungszeitraums und der Deckungssummen nach § 45 (1) Punkt 3 VgV

Eignungskriterium

Sonstiges
Sonstiges

Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe
- der Nummern unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikations-verzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftrags-spezifische Einzelnachweise oder
- der Nummern und der Zugangscodes, unter der diese in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) geführt werden und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.

Bei Einsatz von nicht präqualifizierten Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen einzureichen:
- die in der Auftragsbekanntmachung oder der Aufforderung zur Interessensbestätigung angegebenen Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) oder
- die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung", ggf. ergänzt durch geforderte auftrags-spezifische Einzelnachweise (nur bei VOB/A)
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

Eignungskriterium

Eignung zur Berufsausübung
Eignung zur Berufsausübung

Im Formular B124 ist das zuständige Amtsgericht sowie die Registernummer anzugeben.

Eignungskriterium

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

____________________________________

Erklärung zur Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal; § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV
Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt; § 36 Abs. 1 VgV

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

keine

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für das Angebot

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung