Erklärung des Bewerbers zur Größe realisierter Referenzprojekte, für die Leistungen der Objektplanung erbracht worden sind (s. Auftragsunterlagen / Vom Unternehmen auszufüllende Dokumente / SJK_Objekt_Referenzdarstellung).
Es sind max. 3 mit der Bauaufgabe vergleichbare Referenzprojekte (Leistungszeitraum ab 1/2020) vorzustellen, die anhand der Auswertungsmatrix 1. Stufe / Eignungskriterien bewertet werden (s. Auftragsunterlagen / Sonstiges / SJK_Objekt_Eignungskriterien). Darzustellen ist eine kurze Beschreibung des Referenzprojektes nebst bildlicher Darstellung
Als vergleichbar gelten: - Referenzprojekte im Bereich Bestand oder Sanierung - Büro-und Verwaltungsbauten, Bauten mit Gastronomienutzung. Als nicht vergleichbar gelten Referenzen im Wohnungsbau, Bildungsbauten sowie Alten- und Pflegeeinrichtungen.
Es werden alle Referenzprojekte gewertet, deren Urheberschaft und / oder Projektbearbeitung den sich bewerbenden Personen zuzurechnen ist.
Die Angaben zu den Referenzprojekten sind von der Bewerbergemeinschaft (inkl. Nachunternehmer -sofern zutreffend) insgesamt zu machen.
Für die Referenzprojekte sind jeweils die im Formblatt "Referenzdarstellung" abgefragten Angaben zu machen. Für die Wertungsfähigkeit der Referenzprojekte müssen die in o.g. Formblättern abgefragten Angaben vollständig vorliegen. Bei Nichtvorlage wird die Refe-renz/en nicht gewertet.
2.) Präsentation von max. 3 Referenzprojekten, die mit der in Abschnitt II.2.4 beschriebenen Leistung hinsichtlich funktionaler und wirtschaftlicher Anforderungen sowie gestalterischer Ansprüche vergleichbar sind und deren Bearbeitung (bearbeitete Leistungsphasen) im Leistungszeitraum zwischen 01/2020 bis 01/2025 liegt. Es werden nur die Leistungsphasen gewertet, die in diesem Zeitraum erbracht worden sind.
Die Referenzprojekte sind auf dem den Bewerbungsunterlagen beiliegenden Formblatt " SJK_Objekt_Referenzdarstellung" in ihren Merkmalen zu erläutern und ergänzend auf jeweils max. zwei DIN-A4-Blättern (einseitig bedruckt) ausführlich in Form von Texten, Fotos, Zeichnungen (z. B. Lagepläne, Grundrisse, Ansichten, Schnitte, Details) aussagekräftig darzustellen. Aus der Präsentation sollen die Qualität und die Fachkunde insbesondere im Hinblick auf die angegebenen Eignungskriterien erkennbar sein.
3.) Eigenerklärung zur Anzahl der Mitarbeiter des Bewerbers (s. Teilnahmeantrag). Anzugeben sind die Anzahl der Mitarbeiter und der Führungskräfte, die im Bereich Planung (technische Mitarbeiter) tätig sind, ohne Praktikanten, Sekretariat und dergleichen für die Jahre 2021, 2022 und 2023. Teilzeitstellen sind auf Vollzeitstellen umzurechnen.
4.) Eigenerklärung zur beabsichtigten Weitervergabe von Teilleistungen: Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, so hat er diese Unternehmen und die Leistungsteile, die vergeben werden sollen, zu benennen (s. Auftragsunterlagen / Vom Unternehmen auszufüllende Dokumente / 4.3 EU Erklärung Unteraufträge Eignungsleihe und 4.4 EU Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen).
5.) Eigenerklärung zur Eignungsleihe: Will der Bewerber für den Nachweis der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, so hat er diese Unternehmen und die Leistungsteile, welche in Anspruch genommen werden sollen, zu benennen (s. Auftragsunterlagen / Vom Unternehmen auszufüllende Dokumente / 4.3 EU Erklärung Unteraufträge Eignungsleihe und 4.4 EU Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen).
Bei der Prüfung der Eignung des Bewerbers werden Leistungen der Eignungsleihe nur in dem Umfang und für die Bereiche der beabsichtigten Leistungsübertragung bewertet.
Folgende Mindestanforderungen sind zu erfüllen;
Bewerbungen, die diese Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen:
zu 2.:
Für die darzustellenden Referenzprojekte (max. 3), welche die o. g genannten Bedingungen erfüllen und mit der in Abschnitt 5.1 beschriebenen Leistung hinsichtlich funktionaler und wirtschaftlicher Anforderungen sowie gestalterischer Ansprüche vergleichbar sind, gelten die folgenden Mindestanforderungen (VgV 2016, §§ 45 Abs. 1 Nr. 1 und 46 Abs. 3 Nr. 1):
a.) Projektbearbeitung / bearbeitete Leistungsphasen aller Projekte im Leistungszeitraum nach 01/2020.
In das Formblatt der Referenzdarstellung sind zwingend nur die Leistungsphasen einzutragen, die nach 01/2020 erbracht wurden (keine Leistungsphasen aus dem Zeitraum vorher) und nicht nach 01/2025 noch erbracht werden.
b.) Alle Referenzprojekte (im Leistungszeitraum nach 01/2020) müssen der Kategorie Bauen im Bestand i.S. §2 HOAI 2013 zuzuordnen sein und es müssen Leistungen der Objektplanung nach § 34 HOAI 2021 erbracht worden sein.
c.) Bei mind. 1 Referenzprojekt muss die bearbeitete Nutzungsfläche (NUF) (DIN 277-1) ? 400 m2 sein.
d.) Mind. 2 Referenzprojekte müssen als Baudenkmal (gem. Denkmalschutzgesetz) eingetragen sein.
e.) Bei mind. 1 Referenzprojekt müssen die Leistungsphasen 2 bis 8 i.S. § 34 HOAI 2021 durchgängig erbracht worden sein (im Leistungszeitraum zwischen 01/2020 und 01/2025; einschl. Fertigstellung Lph 8, Übergabe an den Nutzer/Bauherrn (spätestens bis 01/2025).
Alle Mindestanforderungen müssen in den max. 3 in der Referenzliste darzustellenden Referenzprojekten erfüllt sein; die Kombination ist dabei beliebig.