Das Jagdschloss Stern (1730 bis 1732), ältester erhaltener Schlossbau Potsdams, am westlichen Rand des Stadtteils Babelsberg, wurde von König Friedrich Wilhelm
im Stile eines holländischen Bürgerhauses erbaut. Es gilt als Musterbau für das in den Folgejahren errichtete Holländische Viertel. Es ist umgeben von dem Kastellanhaus, weiteren Nebengebäuden (Schafstall, Schuppen und Pavillon), dem Hauptmannhaus und einem sternförmig angelegten Wegesystem. Die Gebäude befinden sich im Eigentum der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin- Brandenburg (SPSG), der gemeinnützige Förderverein Jagdschloss Stern-Parforceheide e.V. betreibt das Jagdschloss als Museumsschloss. Das Gebäudeensemble steht mit den jeweils zugehörigen Gartenanlagen unter Denkmalschutz.
Mit dem zentral angelegten Wegestern und den zwischen den Wegen befindlichen Gestellen wurde das Ensemble zum Namensgeber für das Stadtgebiet "Am Stern". Das historisch bedeutsames Ensemble bietet ein starkes, identitätsstiftendes Potential, das derzeit aufgrund eingeschränkter Nutzungen und Leerstand nicht aktiviert wird. Der Standort hat eine bis in das 18.Jh. zurückgehende gastronomische Nutzungsgeschichte und wurde bis 1992 als Gaststätte mit Biergarten genutzt. Seit Aufgabe der Gastronomie steht das Gebäude leer.
Übergeordnetes Ziel der Sanierung und Modernisierung ist die Wiederbelebung des gesamten Ensembles einschl. der zugehörigen Gartenanlagen. Dazu soll in einem 1. Realisierungsabschnitt das Kastellanhaus mit den Nebengebäude sowie den Freianlagen (2.510 m2) saniert und modernisiert werden. Im 1. Realisierungsabschnitt sollen die Freiflächen des Kastellanhaus-Grundstücks (Flur 7, Flurstück 626), die an das Landschaftsschutzgebiet Parforceheide angrenzen, saniert und dem historischen Vorbild folgend eine gastronomische Nutzung etabliert werden.
Bei der Sanierung der Gebäude und Gartenanlagen sind die Belange des Denkmalschutzes zu berücksichtigen. Dies gilt insbesondere für die barrierefreie Erschließung des Sockelgeschosses, für die Integration zeitgemäßer gastronomischer Betriebsabläufe und technische Anlagen in die vorhandene Raumstruktur.
Das Ensemble liegt im Außenbereich (§ 35 BauGB) und im Landschaftsschutzgebiet Parforceheide. Die Sanierung erstreckt sich auch über die Gartenanlage, die in den letzten Jahrzehnten ausschließlich für Außenbewirtschaftung genutzt wurde. Prägende, erhaltenswerte Wege-, Pflanz- und/oder Wiesenstrukturen sind nicht sichtbar. Mögliche Funde bzw. zurzeit nicht sichtbaren Strukturen sind in der Planung und Ausführung ggf. zu beachten / zu integrieren. Ein Denkmalkonzept mit alle wesentlichen Vorgaben ist beauftragt. Der künftige Biergarten ist unter Berücksichtigung des Biergartenbetriebs gestalterisch in die Freianlagen zu integrieren, die betrieblichen Abläufe des Biergartenbetriebs auf den Gastronomiebetrieb innerhalb des Kastellanhauses abzustimmen. Zur Sanierung der Gartenanlage gehört weiterhin die Erneuerung der Zaunanlage und der Außenbeleuchtung.
Die Planung der Medienerschließung und Regenentwässerung wird separat beauftragt. Die Abstimmungen der einzelnen Planungsabschnitte zwischen der Planung der Freianlagen und der Ingenieurbauwerke während der gesamten Planungs- und Bauphase muss durch den Auftragnehmer erfolgen.
Gegenstand dieses VgV-Verfahrens ist die Vergabe der Leistungen der Freianlagenplanung gem. HOAI §§ 38 ff., Lph 2 bis 9; siehe Anlage VM1-2 - spezifische Leistungspflichten ES-Bau (LP 2) sowie Anlage VM2-2 - spezifische Leistungspflichten (LP 3-9). Der Leistungsumfang entspricht den Stufen 1 bis 5 Leistungen des RBBau-Mustervertrags Objektplanung Freianlagen bzw. den Leistungsphasen 2 bis 9 HOAI für den 1. Realisierungsabschnitt. Der Auftraggeber beabsichtigt die Beauftragung bzw. den Abruf aller Stufen, jedoch erfolgt die Bereitstellung der Fördergelder nur schrittweise. Die Bereitstellung weiterer Zuwendungen ist in Aussicht gestellt, deren Bescheid jedoch an Meilensteine (z.B. Vorlage prüffähige ES-Bau bis Ende 2025) geknüpft. Deshalb erfolgt zunächst nur die Beauftragung der Planungsleistungen zur Erstellung der ES-Bau (Leistungsphase 2 HOAI). Gleichzeitig wird ein Vertrag Freianlagenplanung über die stufenweise Beauftragung der weiteren Leistungsphasen 3 bis 9 abgeschlossen. Jedoch stehen alle Leistungsstufen, die der Auftraggeber mit dem Vertrag Freianlagenplanung vereinbart, unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Auftraggeber sie schriftlich abruft. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer Leistungsstufen nach der Erbringung der ES-Bau besteht nicht. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Leistungen der weiteren Leistungsstufen zu erbringen, wenn der Auftraggeber sie ihm überträgt. Alles Weitere regelt § 3 des Vertrags Objektplanung Freianlagen.
Bauwerkskosten geschätzt brutto: KGr 500 ca. 4,43 Mio. EUR, KGr 540 für Ing-Bau 1,16 Mio EUR / HOAI 2021: Honorarzone gem. §40: III; Honorarsatz nach Einschätzung des Bieters; mitzuverarbeitende Bausubstanz (mvB) gem. § 4 (3): keine; Umbau- und Modernisierungszuschlag gem. § 36(1): nach Einschätzung des Bieters (s. SJK_VgV_Aufgabenstellung-Freianlagen_31.01.2025);
Voraussichtl. zeitl. Ablauf: Beauftragung bis 05/2025, Planung Lph 2: 06/2025 - 12/2025 /
Lph 3+4: 04/2026 - 10/2026 / Lph 5: 10/2026 - 10/2028 / Lph 6+7: nach Vereinbarung /
Baudurchführung (Lph 8+9): 04/2027 - 04/2030 / Baudurchführung Gala-Bau: 07/2029 -03/2030
Übergabe nach Abschnitt H RBBau: bis 06/2030. Baubeginn Hochbau 04/2027, Gesamtbauzeit einschl. Außenanlagen rd. 3 Jahre. Die Vergabe erfolgt stufenweise nach RBBau (s. Ziff. II.2.11).
Die Leistungen der Planung der Ingenieurbauwerke (Medienerschließung), der Objektplanung, der Technische Ausrüstung, Tragwerkplanung, Freianlagenplanung werden in separaten Vergabeverfahren vergeben.