Der Bieter hat zum Nachweis seiner Eignung Angaben gemäß VOB/A §§ 6EU, 6a EU - 6f EU zu machen.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist mit dem Angebot nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot
- Entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" (Blatt 124, liegt den Vergabeunterlagen bei), ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise
- Oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind mit dem Angebot die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung", bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Sonstiger Nachweis:
Zum Nachweis seiner Fachkunde hat der Bieter zusätzlich folgende Angaben gemäß VVOB/A §§ 6EU,
6a EU - 6f EU zu machen:
Präqualifizierte Unternehmen müssen ebenfalls die nachfolgend aufgeführten auf den konkreten Auftrag bezogenen Eignungsnachweise (VOB/A §§ 6EU, 6a EU - 6f EU) erbringen.
- Nachweis der Sachkunde für Arbeiten in kontaminierten Bereichen gemäß DGUV 101-004 des mit der Bauleitung, Dokumentation und Aufsicht betrauten Mitarbeiters
- Nachweis der Fachkunde nach TRGS 505 und TRGS 524 des mit der Bauleitung, Dokumentation und Aufsicht betrauten Mitarbeiters
- Nachweis der beruflichen Eignung des mit der Bauleitung, Dokumentation und Aufsicht betrauten Mitarbeiters mittels Abschluss (Kopie der Abschluss-, Qualifikationsurkunde, Meisterbrief) als Restaurator im Handwerk im Klempner-/ Sprenglergewerk, mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung
- Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse der für die Baustelle vorgesehenen Mitarbeiter (Goethe-Zertifikat A1 oder A 2, Start Deutsch 1, telc Deutsch A1 und A 2, ÖSD Zertifikat A1 und A
2). Höherwertige Zertifikate werden ebenfalls anerkannt. Bei Deutschmuttersprachlern entfällt der Nachweis.
- Nachweis der fachlichen Eignung für die Erstellung von Blitzschutz- und Erdungsanlagen nach DIN EN 62305
- Nachweis von drei Referenzprojekten der letzten 5 Geschäftsjahre mit vergleichbarem Leistungsumfang, Objekt denkmalgeschützt (Eintrag in die Denkmalliste des jeweiligen Bundeslandes), Mindestgröße der Dachfläche pro Objekt: 1.000 qm
1. Referenz: Erneuerung von Blecheindeckungen von Dachflächen aus dem 19. Jahrhundert oder älter als Doppelstehfalzdeckung
2. Referenz: Erneuerung von Blechabdeckungen und Verwahrungen wie z.B. Balustraden- und Schornsteinabdeckungen, Anschlüsse an aufgehendes Sichtmauerwerk, Gesimsabdeckungen etc.
3. Referenz: Ausbildung von handwerklich angefertigten Kastenrinnen zur Regenwasserableitung
aussagefähige Referenzunterlagen mit Inhalt der Darstellung pro Referenzprojekt:
- kurze Leistungsbeschreibung mit Foto
- Auftraggeber / Planungsverantwortliche
- Ausführungszeitrum / Auftragsvolumen