Es gilt die VOL/B.
Anderslautende Geschäfts-, Liefer- oder Zahlungsbedingungen der Auftragnehmerin oder des Auftragnehmers, auch soweit sie Gegenstand einer Auftragsbestätigung oder sonstiger Bestätigungen der Auftragnehmerin oder des Auftragnehmers sind, werden nicht Bestandteil des Vertrages, auch wenn der Auftraggeber ihnen im Einzelfall nicht ausdrücklich widerspricht.
Vorzulegende Nachweise:
Bescheinigung Haftpflicht; gültige Bescheinigung über das Vorliegen der geforderten Haftpflicht-Schadenversicherung; Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung