Zum Nachweis Ihrer Fachkunde und Leistungsfähigkeit (Eignung) und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen werden Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) gefordert. Grundsätzlich sind Eigenerklärungen vorzulegen (§ 48 Abs. 2 VgV). Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot vorzulegen:
- Nachweis der Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen durch Vorlage der im amtlichen Verzeichnis oder dem Zertifizierungssystem niedergelegten Unterlagen und Angaben, sofern der Bewerber oder Bieter in einem amtlichen Verzeichnis eingetragen ist oder über eine Zertifizierung verfügt, die jeweils den Anforderungen des Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU entspricht, oder die nachfolgend im Einzelnen unter a) und b) angekreuzten Unterlagen.
- Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz
Wenn der Einsatz von Nachunternehmern geplant ist, ist folgende Erklärung mit dem Angebot vorzulegen::
- Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz - Nachunternehmer