Es sind nachfolgende Nachweise vorzulegen:
Die Eignung kann durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) nachgewiesen werden (vorbehaltlich der Forderung weiterer Unterlagen, welche nicht im PQ- Verzeichnis enthalten sind, aber nachfolgend aufgeführt sind) oder es sind nachfolgende Nachweise zu erbringen:
- Angaben zum Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. Der ausgewiesene Jahresumsatz muss mindestens der doppelten Angebotssumme entsprechen.
- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung
Vorlage von:
o Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse ,
o Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen
o Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorlegen.
- Die Haftpflichtversicherung muss im Auftragsfall, doppelt maximiert, folgende Mindesthöhen aufweisen:
3.000.000,- EUR für Personenschäden
1.500.000,- EUR für Sach- und sonstige Schäden.
- Hierzu ist im Vergabeverfahren die Eigenerklärung FS706 einzureichen.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die aufgeführten Bescheinigungen innerhalb einer gesetzten, angemessenen Frist gem. VOB/A nach Aufforderung vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.