Unified Storage-System Erweiterung
VO: VgV Vergabeart:   Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
16.12.2024
08.01.2025 12:00 Ortszeit
08.01.2025 12:00 Ortszeit

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Adresse des Auftraggebers

Stadt Falkensee
DE408
Falkenhagener Straße 43/49
14612
Falkensee
Deutschland
DE408
Fachbereich IT-Service
it-service@falkensee.de
+49 3322281777
+49 3322281603

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Stadt Falkensee
DE408
Falkenhagener Straße 43/49
14612
Falkensee
Deutschland
DE408
Fachbereich IT-Service
it-service@falkensee.de
+49 3322281777
+49 3322281603
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie
t:03318661719
Heinrich-Mann-Allee 107
14473
Potsdam
Deutschland
DE404
Vergabekammer@MWAE.Brandenburg.de
+49 3318661719
+49 3318661652

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

48800000-6
30200000-1
48610000-7
48820000-2
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Unified Storage-System Erweiterung

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Unified Storage-System Erweiterung
Die Stadtverwaltung setzt momentan Storage der Firma NetApp ein. Aufgrund von Datenbankanwendungen und Virtuellen Desktops reicht die Leistungsfähigkeit der aktuellen AFF200 mit 2 Controllern und 36 Festplatten (900GB SSD) nicht mehr aus. Dieses System soll um ein leistungsfähigeres System (Kauf) als synchrones Cluster über 2 Brandabschnitte inkl. transparentem Failover erweitert werden. Übergabe aller Komponenten fertig montiert, betriebsbereit und funktionsfähig.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
60
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Stadt Falkensee
Falkenhagener Straße 43/49
14612
Falkensee
Deutschland
DE408

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Gewichtung
100,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Die wichtigsten Merkmale des Verfahrens

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXT9YYDY11Z5HDKF

Einlegung von Rechtsbehelfen

Die Rügeobliegenheit ist Zulässigkeitsvoraussetzung für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens (§ 160 Absatz 3 Satz 1 GWB). Durch die Rüge soll dem öffentlichen Auftraggeber die Gelegenheit gegeben werden, die Rechtmäßigkeit seines Vergabeverfahrens überprüfen und etwaige Vergabefehler beheben zu können. Soweit der Bieter/Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkennt, hat er sie innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber zu rügen. Sind Vergabeverstöße aufgrund der Bekanntmachung erkennbar, sind diese bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Erkennbare Verstöße in den Vergabeunterlagen müssen spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Bieter/Bewerber mit, dass seiner Rüge nicht abgeholfen wird, muss der Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Tagen ab Eingang der "Nichtabhilfe - Mitteilung" beim Bieter/ Bewerber eingereicht werden.

Bitte beachten Sie, dass Nachprüfungsanträge, die nach 14.00 Uhr (freitags und an Tagen vor Feiertagen nach 13.00 Uhr) bei der Vergabekammer eingehen, ggf. erst am darauffolgenden Arbeitstag an den Auftraggeber übermittelt werden können. Das gesetzliche Zuschlagsverbot wird erst mit Übermittlung des Nachprüfungsantrags in Textform an den Auftraggeber ausgelöst.

§ 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nr. 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Zusätzliche Informationen

Das Formblatt FS 702 ist nur im Falle eines oder mehrerer Nachunternehmer auszufüllen und auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen.

Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag auch ohne vorherige Verhandlung auf ein Angebot zu erteilen (§ 12 Abs. 4 UVgO).

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

43
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Stadt Falkensee

Die Teilnahme von Bietern bei der Angebotsöffnung ist gem. § 55 Abs. 2 Satz 2 VgV nicht zugelassen.

Nachforderung

Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.

Fehlende Unterlagen werden nachgefordert.

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 nachzuweisen.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungeninnerhalb einer gesetzten, angemessenen Frist nach Aufforderung vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.

Das Formblatt EVM 124 liegt den Unterlagen bei.

Die einzureichenden Unterlagen werden automatisch an den dafür vorgesehenen Stellen bekanntgegeben.

Eignungskriterium

Sonstiges
Sonstiges

Die einzureichenden Unterlagen werden automatisch an den dafür vorgesehenen Stellen bekanntgegeben.

Eignungskriterium

Eignung zur Berufsausübung
Eignung zur Berufsausübung

Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 nachzuweisen.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb einer gesetzten, angemessenen Frist nach Aufforderung vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.

Das Formblatt 124 liegt den Unterlagen bei.

Eignungskriterium

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 nachzuweisen.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb einer gesetzten, angemessenen Frist nach Aufforderung vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.

Das Formblatt EVM 124 liegt den Unterlagen bei.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Einzureichende Unterlagen:
- Formblatt 124 (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) bzw. kann durch Eintragung in ein Präqualifizierungsverzeichnis nachgewiesen werden.

- FS 701 Mindestanforderungen nach BbgVergG mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen: Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz

- FS 702 Mindestanforderungen BbgVergG (Nachunternehmer/Verleiher) mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Vereinbarung zwischen dem Bieter/ Auftragnehmer/ Nachunternehmer/ Verleiher von Arbeitskräften und (ggf. weiteren) Nachunternehmer oder Verleiher zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz i.V.m. FS 707 Unterauftragnehmer - Eignungsleihe (mit dem Angebot)

- FS 706 Eigenerklärung Haftpflichtversicherung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): nur zu verwenden, wenn das Unternehmen ggf. zur Angebotsabgabe keine gültige Haftpflichtversicherung vorlegen kann

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für das Angebot

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung