Beschaffung von Softwarelizenzen über einen Microsoft-Lizenzvertrag.
Bezug von Lizenzen für den Client für die Nutzung von Onlineservices. Siehe Leistungsverzeichnis
Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"
Verstöße gegen Vergabevorschriften müssen innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntniserlangung gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Bei Verstößen, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, hat die Rüge gegenüber der Vergabestelle bis spätestens zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist zu erfolgen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt die Vergabestelle mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der oben genannten Vergabekammer schriftlich gestellt werden (§§ 160 Abs. 3 Nr. 4, 161 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Nachprüfungsantrag der Vergabestelle erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB).Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung (per Fax oder elektronisch) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 Abs. 2 GWB).
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft abzugeben, wonach diese im Auftragsfalle eine Arbeitsgemeinschaft mit gesamtschuldnerischer Haftung gründen. Die Erklärung hat zudem ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft zur Durchführung des Vergabeverfahrens zu bevollmächtigen.
Angebotsunterlagen sind im pdf-Format einzureichen.
Bieterfragen sollen möglichst bis zum 24.03.2025 über den Vergabemarktplatz gestellt werden. Nicht rechtzeitig gestellte Bieterfragen können unbeantwortet bleiben.
Unter http://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/ finden Sie weitere Informationen zum Verfahren.Sie können dort Vergabeunterlagen kostenlos herunterladen und Nachrichten der Vergabestelle einsehen.Die Bieterkommunikation hat ausschließlich über den Vergabemarktplatz zu erfolgen. Es empfiehlt sich daher, eine Registrierung vorzunehmen. Nachforderungen von Unterlagen sowie Aufklärungen von Sachverhalten können ebenfalls per E-Mail erfolgen.
fehlende Erklärungen und Eignungsnachweise werden nachgefordert
§ 123 GWB Abs. 1 Nr. 6-9
§ 123 GWB Abs. 1 Nr. 1
§ 123 GWB Abs. 1 Nr. 2+3
§ 123 GWB Abs. 1 Nr. 4+5
§ 123 GWB Abs. 1 Nr. 10
§ 123 GWB Abs. 4 Nr. 1
Die Eignung ist durch die Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) oder durch die Eintragung in ein Präqualifikationsverzeichnis nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen (Nachunternehmer), ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) ist erhältlich mit den Ausschreibungsunterlagen.
Einzureichende Unterlagen:- Angabe zum Insolvenzverfahren und Liquidation (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)- Umsatz der letzten drei Geschäftsjahre für vergleichbare Leistungen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Einzureichende Unterlagen:- Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit des Bieters/Bewerbers in Frage stellt (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)- Berufsregistereintragung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Einzureichende Unterlagen:- Angaben zu Arbeitskräften (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)- Erklärung Referenzen in den letzten drei Kalenderjahren für drei vergleichbare Leistungen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Einzureichende Unterlagen:- Abgabe einer Erklärung zu den restriktiven Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, gem. Verordnung (EU) 2022/576 des Rates (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)- Nachweis Bietershop (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Nachweis über ein Bietershop / Webportal.- Nachweis der Autorisierung für den Vertrieb von CSP-Lizenzen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)- Muster des angebotenen Lizenzvertrages (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen)