Die Eignung ist durch die Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) oder durch die Eintragung in ein Präqualifikationsverzeichnis nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen (Nachunternehmer), ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) ist erhältlich mit den Ausschreibungsunterlagen.
Das Formblatt 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung für Liefer-/Dienstleistungen) ist erhältlich mit den Ausschreibungsunterlagen.
Zusätzlich einzureichende Unterlagen (sofern nicht mit Formblatt 124 LD abgedeckt):
- (Betriebs-) Haftpflichtversicherung (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Folgende Mindestdeckungssummen sind gefordert:
je Schadensfall
- 10.000.000 EUR für Personenschäden,
- 10.000.000 EUR für Sachschäden,
- 500.000 EUR für Vermögensschäden,
- 500.000 EUR für Schlüsselschäden
Hinweis:
Verfügt ein Bieter zurzeit über keinen ausreichenden Versicherungsschutz, kann der
Nachweis der geforderten Deckungssummen durch die Zusage eines
Versicherers erfolgen, dass sie im Auftragsfall bereit ist, eine solche Versicherung
abzuschließen.
- Umsatz der letzten drei Geschäftsjahre für vergleichbare Leistungen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Angabe zum Insolvenzverfahren und Liquidation (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)