Die Eignung ist durch die Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) oder durch die Eintragung in ein Präqualifikationsverzeichnis nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen (Nachunternehmer), ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) ist erhältlich mit den Ausschreibungsunterlagen.
Zusätzlich einzureichende Unterlagen (sofern nicht mit Formblatt 124LD abgedeckt):
- Angabe des Gesamtumsatzes des Unternehmens der letzten drei Geschäftsjahre (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Angabe des Umsatzes für mit der geforderten Leistung vergleichbare Leistungen in den letzten drei Geschäftsjahren (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Angabe zum Insolvenzverfahren und Liquidation (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Erklärung über die Zahlung eines Mindestlohnes (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Kalkulation des Stundenverrechnungssatzes (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Nachweis einer Betriebs-/Haftpflichtversicherung mit Angabe der versicherten Risiken (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Folgende Mindestdeckungssummen je Schadensereignis sind gefordert:
5 Mio. EUR für Personenschäden
1 Mio. EUR für Sachschäden
0,5 Mio. EUR für Vermögensschäden
1 Mio. EUR für Schlüssel-/Codekartenverlust
Hinweis:
Verfügt ein Bieter zurzeit über keinen ausreichenden Versicherungsschutz, kann der Nachweis der geforderten Deckungssummen durch die Zusage eines
Versicherers erfolgen, dass sie im Auftragsfall bereit ist, eine solche Versicherung abzuschließen.
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen)
- Unbedenklichkeitserklärung der Krankenkasse (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen)
- Verbindliche Erklärung, dass nur Arbeitskräfte mit einer gültigen Arbeitserlaubnis zum Einsatz kommen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)