Im Falle einer Bietergemeinschaft ist mit dem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder der Bietergemeinschaft abzugeben, wonach diese im Auftragsfalle eine Arbeitsgemeinschaft mit gesamtschuldnerischer Haftung gründen. Die Erklärung hat zudem ein Mitglied der Bietergemeinschaft zur Durchführung des Vergabeverfahrens zu bevollmächtigen.
Beruft sich der Bieter hinsichtlich seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Ressourcen von Drittunternehmen, so ist dem Angebot eine Erklärung der Drittunternehmen beizufügen, wonach diese dem Bieter im Auftragsfalle ihre Ressourcen zur Verfügung stellen. Gleiches gilt für verbundene Unternehmen.
Mit dem Angebot ist ein Konzept einzureichen, welches inhaltlich die Wertungsmatrix untersetzt. Siehe Hinweise zum Vergabeverfahren, Anlage Wertungsmatrix.
Angebotsunterlagen sind im pdf-Format einzureichen.
Bieterfragen sollen möglichst bis zum 18.09.2024 über den Vergabemarktplatz gestellt werden. Nicht rechtzeitig gestellte Bieterfragen können unbeantwortet bleiben.
Die Angebotseinholung unterliegt nicht dem öffentlichen Vergaberecht nach VgV, GWB und VOB/A (für Bauleistungen) bzw. UVgO (für Liefer- und Dienstleistungen). Der Rechtsweg zur Vergabekammer ist nicht eröffnet. Die Bieterkommunikation hat nur über das Vergabeportal zu erfolgen. Eine Registrierung wird empfohlen.