Unternehmen haben als Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung für Liefer-/Dienstleistungen" vorzulegen. Stattdessen kann der Nachweis auch durch Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis (z.B. dem durch die Industrie- und Handelskammer eingerichteten PQ-Verzeichnis) oder durch Vorlage eines Zertifikates im Sinne der europäischen Zertifizierungsstandards geführt werden.
Das Formblatt 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung für Liefer-/Dienstleistungen) ist erhältlich mit den Ausschreibungsunterlagen.
Zusätzlich Einzureichende Unterlagen (sofern nicht mit Formblatt 124 LD abgedeckt):
- Angabe zum Insolvenzverfahren und Liquidation (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Umsatz der letzten drei Geschäftsjahre für vergleichbare Leistungen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Nachweis einer Haftpflichtversicherung (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Folgende Mindestdeckungssummen sind gefordert:
- 1 Mio. EUR für Personenschäden
- 1 Mio. EUR für Vermögenschäden
- 1 Mio. EUR für Sachschäden
Hinweis:
Verfügt ein Bieter zurzeit über keinen ausreichenden Versicherungsschutz, kann der Nachweis der geforderten Deckungssummen durch die Zusage eines Versicherers erfolgen, dass sie im Auftragsfall bereit ist, eine solche Versicherung abzuschließen.