Unternehmen haben als Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung für Liefer-/Dienstleistungen" vorzulegen. Stattdessen kann der Nachweis auch durch Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis (z.B. dem durch die Industrie- und Handelskammer eingerichteten PQ-Verzeichnis) oder durch Vorlage eines Zertifikates im Sinne der europäischen Zertifizierungsstandards geführt werden.
Das Formblatt 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung für Liefer-/Dienstleistungen) ist erhältlich mit den Ausschreibungsunterlagen.
Zusätzlich Einzureichende Unterlagen (sofern nicht mit Formblatt 124 LD abgedeckt):
- Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit des Bieters/Bewerbers in Frage stellt (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Berufsregistereintragung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)