Einzureichende Unterlagen:
- Nachweis einer Betriebs-/Haftpflichtversicherung (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Folgende Mindestdeckungssummen sind gefordert:
- für Personen- Vermögens- und Sachschäden 3.000.000,00 EUR
- für das Abhandenkommen von bewachten Sachen 250.000,00 EUR
- für das Abhandenkommen überlassener Schlüssel und Codekarten 250.000,00 EUR
Hinweis:
Verfügt ein Bieter zurzeit über keinen ausreichenden Versicherungsschutz, kann der
Nachweis der geforderten Deckungssummen durch die Zusage eines
Versicherers erfolgen, dass sie im Auftragsfall bereit ist, eine solche Versicherung
abzuschließen.