1. mit der zu vergebenden Leistung vergleichbare und fertiggestellte Referenzprojekte aus den letzten zehn Jahren (ab 2015) für die Erbringung von Planungsleistungen der Architektur/Objektplanung.
2. Soweit vorhanden: Eine/mehrere fertiggestellte Referenz/en, bei deren Planung unterschiedliche Interessengruppen zu beteiligen waren (partizipative Planung). 'Die Referenzen können identisch mit den unter 1. und/oder 3. genannten Referenzen sein.
3. Soweit vorhanden: Eine/mehrere fertiggestellte Referenz/en, bei denen Fördermittel zur Umsetzung der Baumaßnahme zum Einsatz kamen. 'Die Referenzen können identisch mit den unter 1. und/oder 2. genannten Referenzen sein.
4. Soweit vorhanden: Eine/mehrere fertiggestellte Referenz/en Freianlagenplanung für den Nachweis der Planung von objektbezogenen Freianlagenplanungen in Bezug auf bauordnungsrechtliche Anforderungen.
5. Anzahl der Mitarbeiter insgesamt und der angestellten Architekten und Ingenieure
6. Erklärung zum Einsatz von Nachunternehmern
zu 1.)
Als vergleichbar gelten:
- Referenzprojekte im Bereich Neubau oder Sanierung
- Bauten der sozialen und/oder öffentlichen Infrastruktur (z.B. Schule, Kita, Freizeiteinrichtung, Veranstaltungsstätte)
Als nicht vergleichbar gelten Referenzen im Wohnungsbau, Büro-und Verwaltungsbauten, Bauten mit Hotelnutzung sowie Alten- und Pflegeeinrichtungen.
- Als fertiggestellt gelten Referenzen, wenn die Lph 8 abgeschlossen ist.
- mind. zwei Referenzen Objektplanung:
davon müssen für mind. 1 Referenz die Lph 2-8 und für die 2. Referenz mind. die Lph 2-4 nachgewiesen werden
zu 2.-4.)
- Als fertiggestellt gelten Referenzen, wenn die Lph 8 abgeschlossen ist.
zu 5.)
- Es sind mind. 2 angestellte Architekten und Ingenieure nachzuweisen
(a) Hinweis Bewerbergemeinschaften:
Im Fall der Bildung einer Bewerbergemeinschaft können die zuvor genannten Erklärungen gemeinsam erbracht werden. Dabei sind die Erklärungen jeweils auf den Leistungsteil zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bewerbergemeinschaft übernommen hat.
(b) Hinweis Eignungsleihe/Nachunternehmer:
Im Fall der Eignungsleihe/Nachbeauftragung ist das Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Nachunternehmer einzureichen. Die zuvor genannten Erklärungen sind für jedes Drittunternehmen insoweit zu erbringen, wie der Gegenstand der Eignungsleihe/nachbeauftragten Leistungen betroffen ist. Zusätzlich ist für jedes Drittunternehmen, dessen Kapazitäten der Bewerber in Anspruch nimmt, die Verpflichtungserklärung des benannten Dritt- / Nachunternehmers gegenüber dem Bewerber (im Fall der Eignungsleihe mit dem Teilnahmeantrag, im Fall des Nachunternehmereinsatzes spätestens vor Zuschlagserteilung) einzureichen.
Einzureichende Unterlagen: Eine kurze Beschreibung des Referenzprojektes nebst bildlicher Darstellung,
die zur Veranschaulichung des Referenzvorhabens geeignet sind (z.b. Fotos, Pläne, Skizzen, Grundrisse) einzureichen.