Los 1 - AG 1,2,3
1. Mindestens zwei mit der zu vergebenden Leistung vergleichbare und fertiggestellte Referenzprojekte aus den letzten zehn Jahren (ab 2015) für die Erbringung von Planungsleistungen der technischen Gebäudeausrüstung.
2. Soweit vorhanden: Eine/mehrere fertiggestellte Referenz/en, bei denen Fördermittel zur Umsetzung der Baumaßnahme zum Einsatz kamen.
Die Referenzen können identisch mit den unter 1. und/oder 3. genannten Referenzen sein.
3. Soweit vorhanden: Eine/mehrere fertiggestellte Referenz/en für den Nachweis des Einsatzes regenerativer Energien.
Die Referenzen können identisch mit den unter 1. und/oder 2. genannten Referenzen sein.
4. Anzahl der Mitarbeiter insgesamt und der angestellten Ingenieure.
5. Erklärung zum Einsatz von Nachunternehmern
Für die Kriterien werden für den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft folgende Mindeststandards vorgegeben:
zu 1.)
Als vergleichbar gelten:
- Referenzprojekte im Bereich Neubau oder Sanierung -->davon mindestens eine Referenz als Sonderbau
- Als nicht vergleichbar gelten Einfamilienhäuser und ähnliches.
- Als fertiggestellt gelten Referenzen, wenn die Lph 8 abgeschlossen ist -->Davon müssen für mind. 1 Referenz die Lph 2-3 und 5-8 und für die 2. Referenz mind. die Lph 2-3 nachgewiesen werden
- Die Referenzen müssen die Anlagengruppen 1-3 abdecken.
zu 2.-3:
- Als fertiggestellt gelten Referenzen, wenn die Lph 8 abgeschlossen ist
(a) Hinweis Bewerbergemeinschaften:
Im Fall der Bildung einer Bewerbergemeinschaft können die zuvor genannten Erklärungen gemeinsam erbracht werden. Dabei sind die Erklärungen jeweils auf den Leistungsteil zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bewerbergemeinschaft übernommen hat. Die Mindestanforderungen müssen in der Summe erfüllt sein. Zusätzlich ist die Erklärung zur Bildung einer Bewerbergemeinschaft sowie zur gesamtschuldnerischen Haftung unterschrieben einzureichen.
(b) Hinweis Eignungsleihe/Nachunternehmer:
Im Fall der Eignungsleihe/Nachbeauftragung ist das Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Nachunternehmer einzureichen. Die zuvor genannten Erklärungen sind für jedes Drittunternehmen insoweit zu erbringen, wie der Gegenstand der Eignungsleihe/nachbeauftragten Leistungen betroffen ist. Zusätzlich ist für jedes Drittunternehmen, dessen Kapazitäten der Bewerber in Anspruch nimmt, die Verpflichtungserklärung des benannten Dritt- / Nachunternehmers gegenüber dem Bewerber (im Fall der Eignungsleihe mit dem Teilnahmeantrag, im Fall des Nachunternehmereinsatzes spätestens vor Zuschlagserteilung) einzureichen.
Los 2 - AG 4,5
1. Mindestens zwei mit der zu vergebenden Leistung vergleichbare und fertiggestellte Referenzprojekte aus den letzten zehn Jahren (ab 2015) für die Erbringung von Planungsleistungen der technischen Gebäudeausrüstung.
2. Soweit vorhanden: Eine/mehrere fertiggestellte Referenz/en, bei denen Fördermittel zur Umsetzung der Baumaßnahme zum Einsatz kamen.
Die Referenzen können identisch mit den unter 1. genannten Referenzen sein.
3. Anzahl der Mitarbeiter insgesamt und der angestellten Ingenieure.
4. Erklärung zum Einsatz von Nachunternehmern
Für die Kriterien werden für den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft folgende Mindeststandards vorgegeben:
zu 1.) Als vergleichbar gelten:
- Referenzprojekte im Bereich Neubau oder Sanierung --> davon mindestens eine Referenz als Sonderbau
- Als nicht vergleichbar gelten Einfamilienhäuser und ähnliches.
- Als fertiggestellt gelten Referenzen, wenn die Lph 8 abgeschlossen ist --> davon müssen für mind. 1 Referenz die Lph 2-3 und 5-8 und für die 2. Referenz mind. die Lph 2-3 nachgewiesen werden
- Die Referenzen müssen die Anlagengruppen 4 und 5 abdecken.
zu 2.:
- Als fertiggestellt gelten Referenzen, wenn die Lph 8 abgeschlossen ist.
(a) Hinweis Bewerbergemeinschaften:
Im Fall der Bildung einer Bewerbergemeinschaft können die zuvor genannten Erklärungen gemeinsam erbracht werden. Dabei sind die Erklärungen jeweils auf den Leistungsteil zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bewerbergemeinschaft übernommen hat. Die Mindestanforderungen müssen in der Summe erfüllt sein. Zusätzlich ist die Erklärung zur Bildung einer Bewerbergemeinschaft sowie zur gesamtschuldnerischen Haftung unterschrieben einzureichen.
(b) Hinweis Eignungsleihe/Nachunternehmer:
Im Fall der Eignungsleihe/Nachbeauftragung ist das Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Nachunternehmer einzureichen. Die zuvor genannten Erklärungen sind für jedes Drittunternehmen insoweit zu erbringen, wie der Gegenstand der Eignungsleihe/nachbeauftragten Leistungen betroffen ist. Zusätzlich ist für jedes Drittunternehmen, dessen Kapazitäten der Bewerber in Anspruch nimmt, die Verpflichtungserklärung des benannten Dritt- / Nachunternehmers gegenüber dem Bewerber (im Fall der Eignungsleihe mit dem Teilnahmeantrag, im Fall des Nachunternehmereinsatzes spätestens vor Zuschlagserteilung) einzureichen.
Einzureichende Unterlagen:
Eine kurze Beschreibung des Referenzprojektes nebst bildlicher Darstellung, die zur Veranschaulichung des Referenzvorhabens geeignet sind (z.b. Fotos, Pläne, Skizzen, Grundrisse) einzureichen.