Die Hinweise gelten für die:
- persönliche Lage sowie
- für die wirtschaftliche & finanzielle und
- technische & berufliche Leistungsfähigkeit.
Hinweis zur Präqualifizierung:
Anstelle der geforderten gängigen Eigenerklärungen/Nachweise (z.B. Eintragung ins Berufs /Handelsregister, Nichtvorliegen von Ausschlussgründen etc.) wird auch ein Zertifikat über die Eintragung in das bundesweite Präqualifizierungsregister PQ-VOL oder eine aktuelle Bescheinigung des Unternehmer- und Lieferantenverzeichnisses (ULV) der Auftragsberatungsstelle anerkannt. Die Zertifikatsnummer bzw. die ULV-Registriernummer ist mit dem Angebot anzugeben.
Auftragsbezogene Forderungen (z.B. Referenzen, Unterauftragnehmereinsatz), sind ggf. von der Präqualifizierung nicht genauso - wie verlangt - erfasst und entsprechend ergänzend einzureichen.
Hinweis zum Einsatz von Unterauftragnehmern:
Unterbeauftragungen sind nach Maßgabe von § 26 UVgO zulässig. Soweit der Bieter bereits bei Angebotsabgabe den Einsatz von Unterauftragnehmern beabsichtigt, hat er unter Bezugnahme der Eigenerklärung (FB-1-04 Eigenerklärung Unterauftragnehmer-Eignungsleihe) mit dem Angebot anzugeben, welche Leistungsteile an Unterauftragnehmer vergeben werden sollen. Sofern bereits bekannt, hat der Bieter ferner im Angebot anzugeben, wer für bestimmte Leistungen als Unterauftragnehmer vorgesehen ist. Die Vergabestelle behält sich vor, bei Bietern, die für den Zuschlag in Betracht kommen und die im Angebot angegeben haben, Leistungsteile an noch nicht benannte Unterauftragnehmer vergeben zu wollen, vor Zuschlagserteilung die Angaben zu den vorgesehenen Unterauftragnehmern nachzufordern.
Unterauftragnehmer müssen über die erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit verfügen und dürfen nicht nach den §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden sein. Die Vergabestelle überprüft vor der Zuschlagserteilung, ob Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers vorliegen. Bei Vorliegen zwingender Ausschlussgründe (§ 123 GWB) verlangt die Vergabestelle die Ersetzung des Unterauftragnehmers. Bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe (§ 124 GWB) kann die Vergabestelle verlangen, dass dieser ersetzt wird. Die Vergabestelle kann dem Bieter hierfür eine Frist setzen (siehe auch § 26 Abs. 5 UVgO). Soweit die Vergabestelle es für erforderlich erachtet, wird sie diesbezüglich die Erklärungen und Nachweise (s. Unterlagen auf Verlangen) anfordern.
Soweit Unterauftragnehmer nicht bereits vor Zuschlagserteilung benannt wurden, darf die Beauftragung nur in begründeten Ausnahmefällen mit vorheriger, schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers erfolgen. Der Auftraggeber wird seine Zustimmung erteilen, wenn die Begründung die Notwendigkeit eines Austauschs ergibt und der Auftragnehmer ihm vor der beabsichtigten Unterbeauftragung nachweist, dass der von ihm ausgewählte Unterauftragnehmer in gleicher Weise wie der Auftragnehmer geeignet ist, d.h. die für die ordnungsgemäße Ausführung des öffentlichen Auftrags festgelegten Eignungskriterien erfüllt werden und kein Ausschlussgrund nach den §§ 123, 124 GWB vorliegt. Der Antrag des Auftragnehmers auf Erteilung der Zustimmung muss schriftlich unter der Angabe von Art und Umfang der betroffenen Leistungen, Firma und Sitz des Unterauftragnehmers sowie unter Beifügung der im Vergabeverfahren für den Auftragnehmer geforderten Eignungsnachweise und Eigenerklärungen sowie einer Begründung zum Erfordernis des Austauschs rechtzeitig vor dem beabsichtigten Einsatz des Unterauftragnehmers gestellt werden, so dass dem Auftraggeber eine Überprüfung der Angaben und Nachweise möglich ist (d.h. Zugang der vollständigen Unterlagen beim Auftraggeber mindestens vier Wochen vor beabsichtigter Übertragung).
Hinweis zu Bietergemeinschaften:
Bietergemeinschaften sind zugelassen, soweit sie wettbewerbsrechtlich zulässig sind. Bietergemeinschaften haben ein Verzeichnis über die Mitglieder der Bietergemeinschaft mit Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bietergemeinschaft einzureichen, aus der hervorgeht, dass der bevollmächtigte Vertreter der Bietergemeinschaft, der die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und berechtigt ist, für die Mitglieder der Bietergemeinschaft Zahlungen entgegenzunehmen und dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft als Gesamtschuldner haften. Ein entsprechendes Formblatt (FB-2-01 Bietergemeinschaftserklärung) ist dem Angebotsschreiben beigefügt, das grundsätzlich mit dem Angebot einzureichen ist, falls der Bieter nicht ein eigenes Formular gleichen Inhalts verwendet. Bei Bietergemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen und Nachweise nach folgender Maßgabe vorzulegen: Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB muss für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vollständig belegt sein (FB-1-02 Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen). Die Leistungsfähigkeit und Fachkunde muss für die Bietergemeinschaft insgesamt nachgewiesen werden, d.h. hier werden die vorgelegten Nachweise der einzelnen Mitglieder in der Summe bewertet. Die Bietergemeinschaften dürfen ihre Mitgliederzusammensetzung nur vor Ablauf der Angebotsfrist im Wege der Rücknahme des Angebots und der Einreichung eines neuen Angebots der neu zusammengesetzten Bietergemeinschaft ändern.
Hinweis auf § 34 UVgO - Eignungsleihe:
Ein Bewerber oder Bieter kann für einen bestimmten öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber oder Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Ein Bewerber oder Bieter kann jedoch im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit (§ 46 VgV) wie z.B. geeignete Referenzen (§ 46 Absatz 3 Nummer 1 VgV) oder Ausbildungs- und Befähigungs-nachweise (§ 46 Absatz 3 Nummer 6 VgV) die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Wenn Sie beabsichtigen, in Bezug auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle oder technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (Eignungsleihe nach § 34 UVgO) in Anspruch zu nehmen, sind diese Unternehmen zusammen mit den jeweiligen Eignungsanforderungen zu benennen. Hierfür ist der entsprechende Abschnitt im Dokument FB-1-04 Eigenerklärung Unterauftragnehmer-Eignungsleihe auszufüllen.
>> Mit dem Angebot einzureichende Unterlagen - Persönliche Lage:
- Angaben zum Unternehmen: Name, Rechtsform, vertretungsberechtigte Personen, Geschäftsfelder
> FB-1-01 Eigenerklärung zu §§ 44, 45 VgV
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 ff GWB
> FB-1-02 Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
- Erklärung über die Befähigung zur Berufsausübung
> FB-1-01 Eigenerklärung zu §§ 44, 45 VgV
- ggf. Erklärung, ob als Bietergemeinschaft angeboten wird (sofern zutreffend)
> FB-2-01 Bietergemeinschaftserklärung
>> Nach Aufforderung durch die Vergabe einzureichende Unterlagen:
- Nachweis der Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister: Gewerbeanmeldung, HR-Auszug, Eintragung Handwerksrolle/IHK oder sonstiger Nachweis
> Dritterklärung
- ggf. Nachweis der Präqualifizierung
> Dritterklärung
Vorzulegende Nachweise:
Angaben zum Unternehmen (FB-1-01 Eigenerklärung zu Paragr. 44, 45 VgV); Name, Rechtsform, vertretungsberechtigte Personen, Geschäftsfelder
Formblatt "Eigenerklärung zu §§ 44 und 45 VgV"; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
Bestätigung der Eintragung in ein Berufs-/Handelsregister (FB-1-01 Eigenerklärung zu Paragr. 44, 45 VgV); Formblatt "FB-1-01 Eigenerklärung zu §§ 44, 45 VgV"; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
FB-1-02 Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen; FB-1-02 "Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen"; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
Nachweis Gewerbeanmeldung, HR-Auszug, Eintragung Handwerksrolle / IHK oder sonstiger Nachweis; Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung
sofern zutreffend, Eignungsnachweise der Nachunternehmer; - Formblatt "3.01_FB-1-01 Eigenerklärung zu Paragr. 44, 45 VgV-Nachunternehmer"
- Formblatt "3.02_FB-1-02 Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen-Nachunternehmer"; Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung
sofern zutreffend, FB-2-01 Bietergemeinschaftserklärung; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung