Die nachfolgenden Hinweise gelten:
- für die persönliche Lage,
- die wirtschaftliche/finanzielle und
- technische/berufliche Leistungsfähigkeit.
Hinweis zur Präqualifizierung:
Anstelle der geforderten gängigen Eigenerklärungen/Nachweise (z. B. Eintragung ins Berufs /Handelsregister, Nichtvorliegen von Ausschlussgründen etc.) wird auch ein Zertifikat über die Eintragung in das bundesweite Präqualifizierungsregister PQ-VOL oder eine aktuelle Bescheinigung des Unternehmer- und Lieferantenverzeichnisses (ULV) der Auftragsberatungsstelle Brandenburg anerkannt. Die Zertifikatsnummer bzw. die ULV-Registriernummer ist mit dem Angebot anzugeben.
Auftragsbezogene Forderungen (z. B. Referenzen), sind von der Präqualifizierung nicht genauso - wie verlangt - erfasst und entsprechend ergänzend einzureichen.
Hinweis auf § 47 VgV - Eignungsleihe:
Ein Bewerber oder Bieter kann für einen bestimmten öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber oder Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Ein Bewerber oder Bieter kann jedoch im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Absatz 3 Nummer 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Wenn Sie beabsichtigen, in Bezug auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle oder technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (Eignungsleihe nach § 47 VgV) in Anspruch zu nehmen, sind diese Unternehmen zusammen mit den jeweiligen Eignungsanforderungen zu benennen. Hierfür ist der entsprechende Abschnitt im Dokument FB-1-04 Eigenerklärung Unterauftragnehmer-Eignungsleihe auszufüllen.
Hinweis zur Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE):
Die Vergabestelle akzeptiert als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach Maßgabe von § 50 VgV (vgl. § 48 Abs. 3 VgV). Bieter können eine bereits bei einer früheren Auftragsvergabe verwendete Einheitliche Europäische Eigenerklärung wiederverwenden, sofern sie bestätigen, dass die darin enthaltenen Informationen weiterhin zutreffend
sind. Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabestelle bei der Übermittlung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung den Bieter jederzeit während des Verfahrens auffordern kann, sämtliche oder einen Teil der nach den §§ 44 bis 49 VgV geforderten Unterlagen beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Vergabeverfahrens erforderlich ist. Vor einer Zuschlagserteilung wird der öffentliche Auftraggeber den Bieter, an den er den Zuschlag erteilen will, auffordern, die geforderten Unterlagen beizubringen (vgl. § 50 Abs. 2 VgV). Auf die Ausnahmeregelung in § 50 Abs. 3 VgV wird Bezug genommen.
Der Auftrag wird ausschließlich an einen fachkundigen und leistungsfähigen Bieter vergeben, der nicht nach den §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden ist. Zur Beurteilung dieser Kriterien und Feststellung der Eignung sind mindestens erforderlich:
>> Mit dem Angebot einzureichen:
- Unternehmensangaben: Name, Rechtsform, vertretungsberechtigte Personen, Geschäftsfelder
> Formblatt "FB-1-01 Eigenerklärung zu §§ 44 und 45 VgV"
- Bestätigung der Eintragung in ein Berufs-, Vereins- oder Handelsregister
> Formblatt "FB-1-01 Eigenerklärung zu §§ 44 und 45 VgV"
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 ff GWB
> Formblatt "FB-1-02Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen"
- ggf. Erklärung, ob als Bietergemeinschaft angeboten wird (sofern zutreffend)
> Formblatt "FB-2-01 Bietergemeinschaftserklärung"
>> Auf Anforderung der Vergabestelle einzureichen:
- Nachweis Handelsregisterauszug oder Vereinsregisterauszug, Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer oder anderweitige sonstige Nachweise
>Dritterklärung