Die Hinweise gelten für die:
- persönliche Lage sowie
- für die wirtschaftliche & finanzielle und
- technische & berufliche Leistungsfähigkeit.
>> Nicht präqualifizierte Unternehmen
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot folgende Dokumente ausgefüllt vorzulegen:
- FB-2-02 Eigenerklärung zur Eignung,
- bei Einsatz von Nachunternehmen: sofern zutreffend, das Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen
> FB-2-03 Eigenerklärung Unterauftragnehmer-Eignungsleihe
- sofern zutreffend, die Bietergemeinschaftserklärung
> FB-2-01 Bietergemeinschaftserklärung
- sofern zutreffend, die Erklärung zur Eignungsleihe
> FB-2-03 Eigenerklärung Unterauftragnehmer-Eignungsleihe.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der im Formblatt FB-2-02 Eigenerklärung zur Eignung genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Bei Einsatz von Nachunternehmen ist das Formblatt FB-2-03 Eigenerklärung Unterauftragnehmer-Eignungsleihe mit dem Angebot abzugeben. Auf gesondertes Verlangen ist das Formblatt FB-2-02 Eigenerklärung zur Eignung von jedem benannten Nachunternehmen sowie die im Formblatt FB-2-02 Eigenerklärung zur Eignung genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen einzureichen (soweit diese erforderlich sind) oder die Präqualifizierung des/der Nachunternehmer/s vorzulegen. Einzelnachweise, welche nicht aus dem PQ-Register hervorgehen, sind dann mit der Aufforderung einzureichen.
Grundsätzlich sind allen Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
>> Präqualifizierte Unternehmen
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Ver-eins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Weitere geforderte Einzelnachweise, welche nicht aus dem Präqualifizierungsregister (kurz: PQ-Register) hervorgehen, sind mit dem Angebot bzw. auf Anforderung einzureichen. Vom Bieter ist vorab zu prüfen, ob auftragsbezogene Forderungen (z.B. Referenzen) von der Präqualifizierung genauso wie verlangt erfasst sind. Ggf. sind diese entsprechend ergänzend mit dem Angebot einzureichen.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der im Formblatt FB-2-02 Eigenerklärung zur Eignung genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen, sofern diese nicht aus dem PQ-Register hervorgehen.
Bei Einsatz von Nachunternehmen ist das Formblatt FB-2-03 Eigenerklärung Unterauftragnehmer-Eignungsleihe mit dem Angebot abzugeben. Auf gesondertes Verlangen ist das Formblatt FB-2-02 Eigenerklärung zur Eignung von jedem benannten Nachunternehmen sowie die im Formblatt FB-2-02 Eigenerklärung zur Eignung genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen einzureichen (soweit diese erforderlich sind) oder die Präqualifizierung des/der Nachunternehmer/s vorzulegen. Einzelnachweise, welche nicht aus dem PQ-Register hervorgehen, sind dann mit der Aufforderung einzureichen.
Grundsätzlich sind allen Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
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Zum Nachweis ihrer Eignung ist gem. § 6a Abs. 1 VOB/A die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Bewerber oder Bieter zu prüfen. Bei der Beurteilung der Zuverlässigkeit werden Selbstreinigungsmaßnahmen in entsprechender Anwendung des § 6f EU Absatz 1 und 2 berücksichtigt.
>> Mit dem Angebot einzureichende Unterlagen:
Der Nachweis der Eignung umfasst gem. § 6a Abs. 2 VOB/A die folgenden Angaben, die mittels Formblatt FB-2-02 Eigenerklärung zur Eignung oder durch die Präqualifizierung zu erklären bzw. nachzuweisen sind:
1. Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen,
2. die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind - mindestens drei Referenzprojekte. Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, kann der Auftraggeber darauf hinweisen, dass auch einschlägige Bauleistungen berücksichtigt werden, die mehr als fünf Jahre zurückliegen,
3. Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung,
4. dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat sowie Angaben,
5. ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde,
6. ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet,
7. dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt,
8. dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie
9. dass die Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde.
Zudem sind zum Nachweis der Eignung sofern zutreffend folgende Unterlagen einzureichen:
- ggf. Eigenerklärung zu Unterauftragnehmerleistungen/Eignungsleihe
-> FB-2-03 Eigenerklärung Unterauftragnehmer-Eignungsleihe
- ggf. Bietergemeinschaftserklärung
> FB-2-01 Bietergemeinschaftserklärung
>> Auf Anforderung einzureichende Unterlagen:
- Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle/bei der Industrie- und Handelskammer oder sonstiger Nachweis
> Nachweis: Dritterklärung
- sofern zutreffend, Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung
> Nachweis: Dritterklärung
- sofern zutreffend, rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan
> Nachweis: Dritterklärung
- sofern zutreffend, Eignungsnachweise für Nachunternehmer
> FB-2-02 Eigenerklärung zur Eignung ODER Dritterklärung: Präqualifizierungsnachweis
Vorzulegende Nachweise:
Nachweis Gewerbeanmeldung, HR-Auszug, Eintragung Handwerksrolle / IHK oder sonstiger Nachweis; Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung
sofern zutreffend, Eignungsnachweise der Nachunternehmer; Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung
sofern zutreffend, FB-2-01 Bietergemeinschaftserklärung; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung