Los 125: Schlosserarbeiten
Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um den Umbau eines bestehenden ehemaligen Schulgebäudes, welches im Norden um einen großen Kopfbau und im Süden um einen kleineren Anbau erweitert wird.Alle Gebäudeteile werden 4-geschossig und nicht unterkellert.
Das Bestandsgebäude ist ca. 52 x 10,5m groß, der nördliche Anbau hat eine Grundfläche von ca. 425 m2, der südliche Anbau von ca. 150 m2.
Das Gewerk 125 umfasst Fertigung und Montage von Treppengeländern der drei Treppenhäuser im Schulgebäude einschließlich Pulverbeschichtung. Auch die Laibungsverkleidungen des Aufzugs, die Beschriftung außen an Sporthalle und Grundschule, Gitterroste und Blechwannen im Außenbereich sowie Treppen als Aufstiege auf die Stahlkonstruktionen auf dem Dach gehören zum Leistungsumfang des Gewerks.
Werkplanung ab 51. KW 24
In Bauberatungen festgelegte und / oder in fortlaufend geführtem Bauablaufplan festgeschriebene Termine sind bindend.
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.06.2013 (BGBl. I, Seite 1750, berichtigt Seite 3245) Anwendung. §160 GWB lautet auszugsweise: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfverfahren nur auf Antrag ein. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Außerdem wird auf § 180 GWB ("Schadensersatzanspruch bei Rechtsmissbrauch") in Verbindung mit §§ 160 und 171 GWB verwiesen (besonders § 180 (2) Nr. 2 GWB).
Sämtliche Kommunikation erfolgt über den Vergabemarktplatz Brandenburg. Rückfragen sind bis zum 30.09.2024 möglich. Bitte nutzen Sie für Bieteranfragen ausschließlich die Rubrik "Kommunikation" auf der elektronischen Plattform des Vergabemarktplatzes Brandenburg. Telefonische Anfragen bzw. Anfragen, die per E-Mail oder Fax eingehen, werden nicht bearbeitet. Antworten werden mit den Anfragen allen Wettbewerbsteilnehmern zur Kenntnis gegeben. Fragestellungen mit Hinweisen auf Ihr Unternehmen sind daher zu vermeiden. Eine Nachricht gilt als zugegangen, wenn sie in den Projektraum eingestellt wurde. Schauen Sie bitte regelmäßig selbst in den Projektraum, um mögliche Nachrichten der Vergabestelle nicht zu übersehen. Des Weiteren besteht die Möglichkeit zur Abgabe der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE). Die EEE muss in deutscher Sprache eingereicht werden. Bei nichtdeutschen Unterlagen ist eine Übersetzung beizufügen bzw. die Gleichwertigkeit nachzuweisen.