VO: | VgV | Vergabeart: | Offenes Verfahren | Status: | Veröffentlicht |
Kommunikation
Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Auftrag der Vergabestelle -Fachbereich Immobilien- gebe ich Ihnen nachfolgende Bieterfragen sowie entsprechende Antworten zur Kenntnis.
Frage:
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Beschreibung bezüglich des einzusetzenden Personals ist mir nicht ganz klar. Können im Objekt Unterrichter und/oder Sachkundler eingesetzt werden ?
Antwort:
Gemäß Leistungsbescheibung Seite 1, 2. Grundlagen Absatz 2 ist klar geregelt:
Alle eingesetzten SMA müssen über die erforderliche Sachkunde im Sinne des §34a Abs.1 S. 3 Nr.3 der Gewerbeordnung (Gewo) verfügen.
Ebenso wird im Sicherheitsdienstleistungsvertrag 2025 Wohnverbund (WV) für Flüchtlinge im Stadtteil Sachsendorf und Schmellwitz
auf Seite 4 im § 3 Befugnisse und Pflichten des Auftraggebers und Auftragnehmers Absatz 8 Satz 1 klar geregelt.
Der AN gewährleistet , dass alle eingesetzten Beschäftigten über die erforderliche Sachkunde im Sinne des §34a Abs. 1a S.1 Nr. 1 und §34a Abs. 1a S.2 Nr.1 und Nr. 4 der Gewerbeordnung (GewO) verfügen.
Somit müssen alle eingesetzten SMA über die Sachkunde verfügen.
Wir bitten um Beachtung bei der Angebotserstellung.
Mit freundlichen Grüßen
i.A. Mario Romberg
Stadtverwaltung Cottbus
Zentrales Vergabemanagement
Neumarkt 5
D-03046 Cottbus
Dateianhänge:
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Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Auftrag der Vergabestelle -Fachbereich Immobilien- gebe ich Ihnen nachfolgende Bieterfragen sowie entsprechende Antworten zur Kenntnis.
Frage 1:
In der Ausschreibung steht: 2 Mitarbeiter 24 Stunden, Was ist damit gemeint:?
a) 1 Mitarbeiter Tagesschicht, 1 Mitarbeiter Nachtschicht, jeweils zu 12 Std. oder
b) 2 Mitarbeiter pro Schicht, also 4 am Tag?
Antwort:
Antwort b, jeweils 2 Personen pro Schicht zu jeweils 12 Stunden. Also 2 in der Tagschicht und 2 in der Nachtschicht.
Frage 2:
Sie fordern folgenden Nachweis: "Eigenerklärung über den Nachweis über Kenntnisse im Vergaberecht (speziell VgV)"
Welche Eigenerklärung ist hiermit gemeint und ist diese für das Vergabeverfahren wichtig?
Antwort:
Es ist ausreichend das "Formblatt Eigenerklärung zur Eignung" einzureichen, eine weitere Eigenerklärung zu Kenntnissen im Vergaberecht ist nicht erforderlich.
Wir bitten um Beachtung bei der Angebotserstellung.
Mit freundlichen Grüßen
i.A. Mario Romberg
Stadtverwaltung Cottbus
Zentrales Vergabemanagement
Neumarkt 5
D-03046 Cottbus
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