Poloshirts neon/uni
VO: VgV Vergabeart:   Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
17.01.2025
29.01.2025 13:00 Ortszeit
29.01.2025 13:00 Ortszeit

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Adresse des Auftraggebers

Zentraldienst der Polizei des Landes Brandenburg
12-121096894459918-43
Am Baruther Tor 20
15806
Zossen
Deutschland
DE40H
vergabestelle.zdpol@polizei.brandenburg.de
+49 000

Angaben zum Auftraggeber

Obere, mittlere und untere Landesbehörde
Öffentliche Ordnung und Sicherheit

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister

Adresse

Zentraldienst der Polizei des Landes Brandenburg
12-121096894459918-43
Am Baruther Tor 20
15806
Zossen
Deutschland
DE40H
vergabestelle.zdpol@polizei.brandenburg.de
+49 000
Weitere Auskünfte
Zentraldienst der Polizei des Landes Brandenburg
12-121096894459918-43
Am Baruther Tor 20
15806
Zossen
Deutschland
DE40H
vergabestelle.zdpol@polizei.brandenburg.de
+49 000
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zentraldienst der Polizei des Landes Brandenburg
12-121096894459918-43
Am Baruther Tor 20
15806
Zossen
Deutschland
DE40H
vergabestelle.zdpol@polizei.brandenburg.de
+49 000

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer des Landes Brandenburg
t:03318661719
Heinrich-Mann-Allee 107
14473
Potsdam
Deutschland
DE405
vergabekammer@mwae.brandenburg.de
+49 000

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Vergabekammer des Landes Brandenburg
t:03318661719
Heinrich-Mann-Allee 107
14473
Potsdam
Deutschland
DE405
vergabekammer@mwae.brandenburg.de
+49 000

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

18000000-9
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Lieferung von Poloshirts neon/uni

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Poloshirts neon/uni für die Polizei und Justiz der Länder BRB und BLN

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
48

Optionale Verlängerung um max. 12 Monate möglich, wenn das Auftragsvolumen innerhalb von 36 Monaten nicht erreicht wurde.

1
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Zentraldienst der Polizei des Landes Brandenburg
Am Baruther Tor 20
15806
Zossen
Deutschland
DE40H

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Selbstständige

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Die wichtigsten Merkmale des Verfahrens

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

EUR

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXSDYYDY1GBM9ZJF

Einlegung von Rechtsbehelfen

Verstöße gegen Vergabebestimmungen sind gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich zu rügen. Bei Verstößen, die sich aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen ergeben, bis spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist. Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der o.a. Vergabekammer des Landes Brandenburg schriftlich gestellt werden.

-Beantragt ein Unternehmen die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens, ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung benannten Frist nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Zusätzliche Informationen

Angebote als E-Mail oder Fax gelten nicht als elektronisches Angebot und sind daher aus formellen Gründen auszuschließen.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

91
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.

Nachforderung

Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.

Für nachstehende Unterlagen entfällt die Möglichkeit der Nachforderung:
- fehlendes Angebotsdeckblatt einschl. Unterschrift in Textform
- nicht ausgefülltes Preisblatt
Es können lediglich die geforderten Erklärungen und Nachweise gemäß Teil E der Vergabeunterlage nachgefordert werden.

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

E1 Der Bieter erklärt, dass
- das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,

- das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens nicht mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,

- das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird,

- das Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,

- kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte,

- keine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war,

- das Unternehmen keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,

- das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder

- das Unternehmen nicht versucht, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, nicht versucht, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder nicht fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.

Ferner wird erklärt, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Mindestlohngesetz (MiLoG) nicht vorliegen und die Bestimmungen gegen Schwarzarbeit, illegale Arbeitnehmerüberlassung und gegen Leistungsmissbrauch i. S. d. Dritten Sozialgesetzbuches, des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes bzw. des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit eingehalten werden.

E15:
Die nachfolgende Erklärung gebe/n ich/wir verbindlich ab:
1. Der / die Auftragnehmer gehört / gehören nicht zu den
in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren,
genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen,
a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Auftragnehmers oder dessen Niederlassung in Russland,
b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a) zutrifft, am Auftragnehmer über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%,
c) durch das Handeln des Auftragnehmers im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a) und/oder b) zutreffen

2. Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift.

3. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der weiteren Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.

Eignungskriterium

Sonstiges
Sonstiges

Einzureichende Unterlagen:
- E5 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
-V5 Mindestanforderungen Nachunternehmer Verleiher

Eignungskriterium

Eignung zur Berufsausübung
Eignung zur Berufsausübung

E1 Unternehmensdarstellung und Eigenerklärung Eignung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
-E1 UAN Unternehmensdarstellung und Eigenerklärung Eignung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen, durch Unterauftragnehmer zu unterschreiben)

Eignungskriterium

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Erklärung E4:
Der Bieter benennt zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde mindestens 3 abgeschlossene Referenzprojekt(e) der letzten 4 Geschäftsjahre.

Finanzierung

Zahlungen erfolgen entsprechend den Vertragsbedingungen des Landes Brandenburg grundsätzlich innerhalb von 30 Tagen. Bei Gewährung von Skonto kann eine kürzere Zahlungsfrist vereinbart werden. Die Zahlungs- und Skontofrist beginnt mit dem Eingang der prüffähigen Rechnung beim Besteller, frühestens jedoch mit dem Zeitpunkt des Gefahrenübergangs.

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Keine

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung