Die Zahlung wird, soweit nicht anders vereinbart, nach Wahl des Auftragnehmers innerhalb von 14 Tagen unter Abzug des vereinbarten Skontos oder binnen eines Monats ohne Abzug geleistet. Die Zahlungs- und Skontofrist beginnt mit dem Eingang der prüfungsfähigen Rechnung beim AG, frühestens jedoch mit dem Zeitpunkt des Gefahrenübergangs.