Der Bedarfsträger bat nach Kenntnis des Terminplanes um Verlängerung der Zuschlags- und Bindefrist bis zum 07.03.2025.
Der Bedarfsträger bat nach Kenntnis des Terminplanes um Verlängerung der Zuschlags- und Bindefrist bis zum 07.03.2025. Dementsprechend auch Anpassung des früheste möglichen Leistungsbeginns.