Trockenbauarbeiten
- 4.050 m2 Trennwände teilweise mit Brandschutz-, Feuchte- und Akustikanforderungen- Ca. 60 m2 freistehende Trockenbauwand mit Stahlunterkonstruktion- Ca. 3.960 m2 Vorsatzschalen- Ca. 690 lfm Stahlhohlprofil- Ca. 8840 m2 Abgehängte Decken mit Akustik-, Feuchte- und Brandschutzanforderungen- Ca. 1.500 m2 freitragende Deckensysteme mit Holz-Akustikpaneel Lamellen- Ca. 90 m2 Hygienedecke mit Akustikanforderungen z.T. als freitragende Decke- Ca. 410 St. Revisionsklappen F0 und F30- Ca. 1.400 m2 Beplankung Holztragwerk mit Gipsplatten- Öffnungen herstellen und schließen- Ca. 1.000 m2 Akustikdecke aus 3-Schichtplatte- Ca. 100 m2 Innendämmungen aus Mineralschaum und Schaumglas- Ca. 1.400 m2 Wandbekleidungen aus 3-Schichtplatte teilweise mit Akustikanforderungen- Ca. 40 St. Innenfenster ca. 1,0 x 1,6 m mit AkustikanforderungEinschl. Anschlüsse, Verstärkungen, Verfugungen und Gerüsten
Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"
15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation nach § 134 GWB an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2 GWB). Wird die Vorabinformation per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gelten die Regelungen des § 160 GWB. Die Vorschrift lautet auszugsweise: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. [...] (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind." Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Nachweis über den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind auf Anforderung der Vergabestelle die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Elektronische Angebote können über den Vergabemarktplatz des Landes Brandenburg in einer der zugelassenen Arten (Textform, qualifizierte oder fortgeschrittene Signatur) übermittelt werden. Für die Angebotserstellung steht ein sog. Bietertool zur Verfügung. Die unverschlüsselte Übermittlung eines Angebotes, z.B. per E-Mail, ist nicht zulässig und führt im Regelfall zum Ausschluss des so übermittelten Angebotes im Vergabeverfahren. Sofern mehrere Angebote (z.B. ein Haupt- und ein Nebenangebot) elektronisch übermittelt werden sollen, sind diese im Bietertool entsprechend jeweils separat über den Versanddialog abzugeben. Der Bieter unterliegt mit der Abgabe seines Angebotes auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote (§ 19 EU VOB/A). Alle Bieter erhalten nach der Angebotseröffnung bis zum Ablauf des folgenden Werktages die ungeprüften Ergebnisse der Angebotseröffnung unaufgefordert per E-Mail über den Vergabemarktplatz Brandenburg. Eine Anforderung dieser Ergebnisse, insbesondere mit frankiertem Rückumschlag, ist dafür nicht erforderlich.
Für die Nachforderung von Unterlagen gelten die Bestimmungen des § 16a EU VOB/A. Nachforderungen erfolgen durch die Vergabestelle in Textform.
Mittels Eigenerklärung gem. Formblatt VVB 124
§ 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)
§129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)
§89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung), § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche)
§263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), §264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug)
§§ 232, 232a Abs. 1 bis 5, §§ 232b und 233a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskrauft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung)
§ 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)
Durch Vorlage eines Präqualifikationszertifikates oder durch Vordruck Eigenerklärung.
Einzureichende Unterlagen: - Berufshaftpflichtversicherung (3/3 Mio) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung des Bieters über den Bestand einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckung von jeweils 3 Mio. Euro für Personen- und Sach- oder Umweltschäden bzw. Erklärung des Bieters, im Falle der Auftragserteilung einen entsprechenden Versicherungsvertrag abzuschließen.- Berufshaftpflichtversicherung (Nachweis) (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen): Nachweis des Bestehens einer Berufshaftpflichtversicherung entsprechend der Mindestdeckungssummen im Falle der beabsichtigten Zuschlagserteilung.- Insolvenzverfahren und Liquidation (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung des Bieters darüber, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist, oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet oder ob ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde und dieser auf Verlangen der Vergabestelle vorgelegt wird- Umsatz in den letzten drei Geschäftsjahren (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung des Bieters über den Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, sowie über Umsätze von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
Einzureichende Unterlagen: - Berufsregister (VOB) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung des Bieters, dass sein Unternehmen im Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle seines Sitzes oder Wohnsitzes eingetragen ist- Gesetzestreue (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung des Bieters, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber/Bieter in Frage stellt sowie Erklärung des Bieters, in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden zu sein.- Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung des Bieters, dass das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet ist- Steuern, Sozialversicherung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung des Bieters, seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt zu haben
Einzureichende Unterlagen: - Anzahl der Arbeitskräfte in den letzten drei Jahren (VOB) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung des Bieters, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen sowie über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen und gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal- Referenzen (VOB) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Referenzen für die Ausführung von Leistungen, die in den letzten drei Geschäftsjahren erbracht wurden und mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind- Referenzen (VOB) (Nachweis) (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen): drei Referenznachweise mit mindestens folgenden Angaben: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung
Es gelten die Zahlungsbedingungen des § 16 VOB/B.
siehe besondere Vertragsbedingungen LK Barnim
Einzureichende Unterlagen:- Erklärung Russland-Sanktionen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung Russland-Sanktionen (Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022)