Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Nachweis über den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind auf Anforderung der Vergabestelle die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Der Bieter unterliegt mit der Abgabe seines Angebotes auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote (§ 19 VOB/A).
Alle Bieter erhalten nach der Angebotseröffnung bis zum Ablauf des folgenden Werktages die ungeprüften Ergebnisse der Angebotseröffnung unaufgefordert per E-Mail über den Vergabemarktplatz Brandenburg. Eine Anforderung dieser Ergebnisse, insbesondere mit frankiertem Rückumschlag, ist dafür nicht erforderlich. Dem Angebot ggf. beigefügte Rückumschläge werden nicht zurück gesandt.