Bewachungsleistungen in einer Flüchtlingsunterkunft im Landkreis Barnim
VO: VgV Vergabeart:   Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Kommunikation

Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.
Betreff: Beantwortung einer Bieterfrage Datum: 03.07.2024 - 12:45 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

folgende Bieterfrage wurde gestellt:

Guten Tag sehr geehrte Mitarbeiter der Vergabestelle;

zu Punkt 3 dem Wächterkontrollsystem

Da durch den Bieter kein Wächterkontrollsystem zur Verfügung stehen soll, ist meine Frage wird eines durch den Auftraggeber gestellt?

Denn ansonsten geht meine Fragen auch noch etwas mehr in die Tiefe, wie sollen eventuell anfallende Berichte über Schäden/Vorfälle an den Auftraggeber übersendet werden? (Papierform wäre ja nicht sehr nachhaltig und auch Kostenintensiv (Lagerung für min. 5 Jahre Papierkosten, Druckkosten etc. ca. je nach anfallenden Berichten 0,03 - 0,05 EUR pro Bericht der zum AG geht, ich persönlich bevorzuge auch den digitalen Weg auf Grund der Geschwindigkeit, wäre dann aber nur mit einem digitalen Wächterkontrollsystem umsetzbar und mit einem Smartphone/Tablet vor Ort, aber auch das macht in 0,01 - 0,02 EUR pro Stunde aus je nach Grundstunden)

Des Weiteren würde dem Auftraggeber ohne ein Wächterkontrollsystem auch jedwede Möglichkeit der Kontrolle des eingesetzten Wachschutzes entgehen, zum Beispiel sollte es irgendeinen Vorfall im Objekt geben und die Sicherheitskraft ist nicht vor Ort, besteht die Möglichkeit auch zu Kontrollieren wo sich die Sicherheitskraft in dem Moment aufhielt, war er auf Runde oder in der Pause etc.

Die Antwort lautet wie folgt:

Seitens des Landkreises wird kein Wächterkontrollsystem gefordert und bezahlt.
Sollte der Dienstleister ein solches für sein internes Controlling benötigen, so ist es durch ihn zu bezahlen und einzukalkulieren.
Wachschutzberichte werden in Papierform verfasst, notwendige Kopien können durch die Verwaltung der Sozialarbeitenden realisiert werden.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Vergabestelle

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Betreff: Änderung der Vergabeunterlagen Datum: 02.07.2024 - 11:59 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte beachten Sie die Änderung der Vergabeunterlagen.

Der geforderte Nachweis einer VDS-zertifizierten Notruf-/Serviceleit- und Interventionsstelle (inklusive Nachweis der Realisierbarkeit der Reaktionszeiten) entfällt und wurde aus den Eigungskritierien entfernt.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Vergabestelle

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Betreff: Beantwortung der Bieterfragen-eingegangen bis zum 2. Juli 2024, 10:44 Uhr Datum: 02.07.2024 - 11:58 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

folgende Bieterfragen wurden gestellt:

Frage 1:
Guten Tag sehr geehrte Mitarbeiter der Vergabestelle,

Lieder sind ihre Ausführungen zur Frage 1. nicht korrekt, denn die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Vollzug des § 34a GewO besagt folgendes:

Auszug aus der Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Vollzug des § 34a der Gewerbeordnung und zur Bewachungsverordnung (BewachVwV):



Punkt:
3.5

Sachkundenachweis Personen, die eine der folgenden Tätigkeiten in eigener Person ausüben wollen, müssen einen Sachkundenachweis (s. Nr. 2.2.3.2) vorlegen: - Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum (z. B. auf U-Bahnhöfen, in S-Bahnen, in Fußgängerzonen) oder im Hausrechtsbereich mit tatsächlich öffentlichem Verkehr (zum Beispiel Kaufhäuser, Ladenpassagen); die Bezeichnung "Kontrollgänge" verdeutlicht, dass das Wachpersonal einen größeren Raum durch Umhergehen oder - fahren bewachen muss (z.B. Citystreifen, in Bahnen mitfahrendes Wachpersonal) (§ 34a Abs. 1a Satz 2 Nr. 1 GewO). Keine Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum i. S. d. § 34a Abs. 1a Satz 2 Nr. 1 GewO, sondern Objektschutz sind Fahrten von einem zu bewachenden Objekt zu einem anderen Objekt. - Schutz vor Ladendieben (Ladendetektive; § 34a Abs. 1a Satz 2 Nr. 2 GewO). - Bewachung im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken (Türsteher; § 34a Abs. 1a Satz 2 Nr. 3 GewO). - Bewachung in leitender Funktion (das sind Personen, die für die Organisation der Bewachung vor Ort verantwortlich und gegenüber den übrigen Wachpersonen weisungsbefugt sind) von Aufnahmeeinrichtungen nach § 44 AsylG, Gemeinschaftsunterkünften nach § 53 AsylG oder anderen Immobilien und Einrichtungen, die der auch vorübergehenden amtlichen Unterbringung von Asylsuchenden oder Flüchtlingen dienen (§ 34a Abs. 1a Satz 2 Nr. 4 GewO). Sofern zur Bewachung einer Flüchtlingsunterkunft nur eine Wachperson eingesetzt wird, muss diese über einen Sachkundenachweis verfügen, da ihr die Verantwortung für die wahrgenommene Bewachungstätigkeit obliegt. Bei zwei eingesetzten Wachpersonen muss mindestens eine Wachperson über einen Sachkundenachweis verfügen.

Des Weiteren ergeben sich daraus auch weitere Kosten für den Auftragnehmer, nämlich die Einsatzleiterpauschale die 0,75 EUR/Stunde für die Sachkundekraft welche die Schichtleitung (Einsatzleitung) übernimmt.

Es muss also eine der beiden Kräfte eine Sachkunde nach §34a GewO haben bei der zweiten Sicherheitskraft reicht dann eine Unterrichtung nach §34a GewO.

Nun zu meinen Fragen:

1. Welche technischen Anlagen sollen den bei der NSL aufgeschaltet werden? (Wenn keine Anlagen aufgeschaltet werden ist die NSL nämlich nicht nötig)

2. Da das Objekt 24/7 besetzt ist ergibt sich für mich nicht der Sinn einer Interventionskraft, soll für das Objekt immer eine zusätzliche (dritte) Sicherheitskraft bereitstehen oder wie ist das gemeint?

3. Wie wird kontrolliert ob die Sicherheitskräfte tatsächlich auch ihre Runden in den vorgegebenen Abständen laufen? Soll dafür ein Wächterkontrollsystem zur Verfügung gestellt werden? (Dadurch würden dem AN nämlich weitere Kosten entstehen)

4. Zum Thema Mischkalkulation ist untersagt, da alle Zuschläge bereits in den festen Stundenpreis zu integrieren sind, handelt es sich bereits um eine Mischkalkulation, welche die Tarifanpassung (0,70EUR pro Stunde pro Sicherkraft) ab dem 01.01.2025 noch nicht beinhaltet, aber dies wurde in den Vergabeunterlagen schon korrigiert.

Frage 2:

Sehr geehrte Damen und Herren,

bzgl. der Vergabeunterlagen ergeben sich weitere Fragen,

Der Bieter soll über eine Firmeneigene Notrufleitstelle verfügen welche Rolle nimmt diese bei der Ausschreibung ein ?

Wir haben ein Nachunternehmer welche über diese Qualifikation verfügt, welche uns als Eignungsleihe zur Verfügung gestellt wird reicht dies auch aus ?

Die Bieterfragen werden wie folgt beantwortet:

Antwort 1:

1. Die Prüfung unsererseits hat objektspezifisch ergeben, dass eine Notrufleitstelle nicht notwendig ist. Zur Entfernung dieses Eignungskriteriums erhalten alle Bieter eine gesonderte Nachricht.

2. Es ist die Bewachung 2x24/7 ausgeschrieben. Alle durch Sie benötigten Kosten von Organisation usw. sind durch den Bieter zu kalkulieren. Eine separate Bezahlung für eine 3. Person erfolgt nicht.

3. Ein Wächterkontrollsystem ist durch den Bieter nicht vorzusehen.

4. Die Frage hat sich bereits erledigt.

Antwort 2:

Wie in Antwort 1 zu Frage 1 geschrieben, ist eine Notrufleitstelle nicht notwendig.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Vergabestelle

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Betreff: Nachricht der Vergabestelle vom 28.06.24, 09:22 Uhr - Berichtigung Datum: 02.07.2024 - 11:57 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

in der Nachricht vom 28. Juni 2024, 09:22 Uhr wurden seitens der Vergabestelle Bieterfragen beantwortet.

Folgende Frage wurde gestellt:
"1. Über welche Qualifikation muss das Personal verfügen? Unterrichtung oder Sachkundeprüfung gem. §34a GewO?

die Antwort lautete:
zu 1. Eine Unterrichtung oder Sachkundeprüfung des Personals gem. §34a GewO wird nicht gefordert

Diese Aussage ist falsch.

Die richtige Antwort lautet:
Der Separatwachdienst wird durch Personal mit mindestens abgelegter Sachkundeprüfung (IHK-Prüfung oder vergleichbare Ausbildung) durchgeführt (siehe Leistungsvereinbarung §11 Abs. 3).

Wir bitten das Versehen zu entschuldigen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Vergabestelle

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Betreff: Besichtigungstermin Datum: 01.07.2024 - 11:54 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

besteht Ihrerseits Bedarf das Objekt zu besichtigen, ist es notwendig sich vorab telefonisch anzumelden und einen Termin zu vereinbaren. Dazu melden Sie sich bitte bei Frau Krüger unter der Telefonnummer 03334-2141300.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Vergabestelle

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Betreff: Beantwortung von Bieterfragen, eingegangen am 27.6.24 Datum: 28.06.2024 - 09:21 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

folgende Bieterfragen am 27.6.24 sind eingegangen:

"1. Über welche Qualifikation muss das Personal verfügen? Unterrichtung oder Sachkundeprüfung gem. §34a GewO?
2. Ist nach Auftragsstart zum 1.1.2025 die bereits feststehende Preisanpassung durchführbar? Oder sollte die Preisanpassung bereits jetzt in der Kalkulation berücksichtigt werden? Bei dieser Vorgehensweise würde es zu einer Mischkalkulation kommen, welche so nicht zulässig ist.
3. Die Leistungsbeschreibung enthält verwirrende Angaben - sind nun 2 oder 3 Sicherheitsmitarbeiter 24/7 gefordert?
4. Besteht die Möglichkeit einer Objektbesichtigung?"

Die Fragen beantworten wir wie folgt:
zu 1. Eine Unterrichtung oder Sachkundeprüfung des Personals gem. §34a GewO wird nicht gefordert.
zu 2. Es ist der zum Zeitpunkt des geplanten Leistungsbeginns am 01.10.2024 gültige Preis zu kalkulieren und anzugeben. Die Preisanpassungsmöglichkeit wurde in der "Leistungsvereibarung.docx" der Vergabeunterlagen beschrieben.
zu 3. Es werden 2 Sicherheitsmitarbeiter 24/7 gefordert. Der Fehler in der Leistungsbeschreibung wurde am 28.06.2024 in den Vergabeunterlagen korrigiert (siehe Anlage).
zu 4. Es besteht die Möglichkeit einer Objektbesichtigung. Interssierte Bieter melden sich bitte bei Frau Krüger unter der Telefonnummer 03334-2141300. Der Termin findet am 2.7.24 von 14:00 bis 15:00 Uhr statt.

Freundliche Grüße
Ihr Vergabestelle

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Leistungsbeschreibung mit Preisblatt.docx 28.06.2024 113 KB
Leistungsbeschreibung mit Preisblatt.pdf 28.06.2024 135,2 KB
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