Gebäudereinigungsleistungen in zwei Verwaltungsobjekten der Kreisverwaltung Barnim...
VO: VgV Vergabeart:   Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Kommunikation

Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.
Betreff: Beantwortung von Bieterfragen I-Vst-70/24 Datum: 26.06.2024 - 15:04 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

folgende Bieterfragen wurden gestellt:

1 - "lt. der Leistungsbeschreibung sind die Reinigungszeiten für Los 1 von Montag bis Freitag ab 06:00 Uhr vorgeschrieben, für Los 2 von Montag bis Sonntag ab 06:00 Uhr.
Kann hier auch in den Abendstunden gereinigt werden? Wenn wirklich nur ab 06:00 Uhr gereinigt werden soll, gibt es eine Frist bis wann die Reinigung fertig sein soll?
Bekommen die Reinigungskräfte Schlüssel oder darf nur gereinigt werden, wenn die Nutzer des Objektes vor Ort sind?"

2 - "Im Los 2 soll von Montag bis Sonntag gereinigt werden, laut Tarifvertrag ist am Sonntag ein Zuschlag von 80% an die Mitarbeiter zu zahlen.
Um die Vergleichbarkeit der Angebote zu gewährleisten, müssten wir wissen wo dieser in den Kalkulationstabellen einzutragen ist oder ob wird dieser gesondert vergütet wird?"

Diese möchten wir wie folgt beantworten:

zu 1
Eine Reinigung in den Abendstunden ist nicht vorgesehen. Über die Angaben in der Anlage 2 gibt der Bieter an, wie viele Stunden kalkuliert werden. Die Mitarbeiter des Auftragsnehmers erhalten einen Zugang zu den Schlüsseln für die Räume des zu reinigenden Objektes.
In Los 1 kann die Reinigung von Montag bis Donnerstag im Zeitraum von 6:00 bis 18:00 Uhr, sowie am Freitag von 6:00 bis 16:00 Uhr stattfinden. Im Los 2 hat die Reinigung nur zu erfolgen, wenn Beschäftigte der Kreisverwaltung Barnim anwesend sind.

zu 2
Die Anlage 2 zum Los 2 wurde korrigiert und am 26.06.2024 ausgetauscht. Dort kann der Stundensatz für die Sonntagsreinigung abgebildet werden.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Vergabestelle

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Los 2 - Anlage 2 - Kalkulationsblatt.xlsx 26.06.2024 16,3 KB
Betreff: Beantwortung einer Bieterfrage, eingegangen am 19.06.2024, 12:18 Uhr Datum: 21.06.2024 - 10:25 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

die uns gestellten Fragen beantworten wir wie folgt:

"1. Bieterfrage: Da sich die Preiskalkulation auf das gesamte Mengengerüst bezieht und die damit einhergehenden Fixkosten enthält, gehen wir doch richtig in der Annahme, dass für die entfallenden Leistungen bei einer Verminderung des Leistungsumfanges nach § 2 Abs. 2 oder einer Teilkündigung nach § 17 Abs. 1 des Vertrages die entfallenen Fixkosten dadurch geltend machen können, dass die Preise für die verbliebenden Leistungen neu kalkuliert werden?"

Antwort zu 1
Der Preis für die verbleibende Leistung wird nicht neu kalkuliert. Der Stundenverrechnungssatz ändert sich nicht. Im Kalkulationsblatt, Anlage 2, würden die Flächen angepasst werden. Daraus ergebe sich der neue Preis.


"2. Bieterfrage: Wird uns denn vor einer Änderung nach § 2 Abs. 2 des Vertrages eine angemessene Frist gesetzt und wenn ja, von was für einer Frist reden wir hier?"

Antwort zu 2
Dies lässt sich pauschal nicht beantworten. Jedoch wird es in einem zumutbaren Umfang geschehen. Die Fristen werden nach Rücksprache mit dem zuständigen Objektleiter gesetzt.


"3. Bieterfrage: Handelt es sich bei den Sonderleistungen nach § 2 Abs. 3 des Vertrages ausschließlich um solche der Gebäudereinigung? Wird uns eine angemessene Vorlaufzeit eingeräumt um die Sonderleistungen zu erbringen und wenn ja, wie lange ist diese?"

Antwort zu 3
Ja es handelt sich um Aufgaben im Rahmen der Gebäudereinigung. Auch hier wird die Frist angemessen sein. In der Regel können solche Aufträge mit der üblichen Unterhaltsreinigung kombiniert werden.


"4. Bieterfrage: Welche Fristen gelten für die Änderungen nach § 2 Abs. 2 des Vertrages?"

Antwort zu 4
Siehe Frage 2.


"5. Bieterfrage: Nach § 6 Abs. 3 des Vertrages können Führungszeugnisse verlangt werden. Gehen wir richtig in der Annahme, dass nicht relevante Eintragungen in den Führungszeugnissen unkenntlich gemacht werden können?"

Antwort zu 5
Im Führungszeugnis darf nichts unkenntlich gemacht werden. Sollten diese nicht relevant für den Auftrag sein, zieht es auch keine Konsequenzen nach sich. (Mit Konsequenzen ist gemeint, dass eine andere Reinigungskraft eingesetzt werden muss).


"6. Bieterfrage: Inwiefern können uns Abstell- und Umkleideräume zur Verfügung gestellt werden?"

Antwort zu 6
Ein Abstellraum steht zur Verfügung. Dieser wird bei der Vor-Ort-Besichtigung gezeigt.


"7. Bieterfrage: Gehen wir richtig in der Annahme, dass nach § 11 des Vertrages auch eine Erhöhung der gesetzlichen Lohnnebenkosten (unabhängig von der Änderung des Tariflohnes oder gesetzlichen Mindestlohnes) zu einer Anpassung der Vergütung führt?"

Antwort zu 7
Ja.


"8. Bieterfrage: Gehen wir weiter richtig in der Annahme, dass auch eine Änderung des Rahmentarifvertrages, beispielsweise eine Änderung der tariflichen Zuschläge, zu einer Anpassung der Vergütung führen?"

Antwort zu 8
Ja.


"9. Bieterfrage: Handelt es sich bei der Schließanlage um eine elektronische oder mechanische Schließanlage? Wie alt ist die Schießanlage und wie hoch ist das maximale Schadensrisiko?"

Antwort zu 9
Es handelt sich um eine elektronische Schließanlage. Das Schadensrisiko ist gering. Die Anlage ist ca. 3 Jahre alt.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Vergabestelle

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Betreff: Korrektur Besichtigungstermine Datum: 10.06.2024 - 12:11 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Besichtigungstermine sollen natürlich im Juni stattfinden. Die Formulare in den Vergabeunterlagen wurden am 10.06.2024 entsprechend korrigiert.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Vergabestelle

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Los 1 - Nachweis über die Teilnahme an der Vorbesichtigung.docx 10.06.2024 109,7 KB
Los 2 - Nachweis über die Teilnahme an der Vorbesichtigung.docx 10.06.2024 109,7 KB
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