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Bewachungsleistungen in zwei Flüchtlingsunterkünften im Landkreis Barnim
VO: VgV Vergabeart:   Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Kommunikation

Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.
Betreff: Beantwortung der Bieterfrage zum Bewachungsschlüssel vom 18.10.2024 Datum: 18.10.2024 - 13:13 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

folgende Bieterfrage ist am 18.10.2024 in der Vergabestelle eingegangen:

"in Anlehnung an die Bieterfrage: gehen wir richtig in der Annahme, dass dann der Bewachungsschlüssel für Biesenthal auf 2/2 bzw. 3/3 angepasst wird, wie im Land Brandenburg geregelt?

Wurden bei Erstellung des gemeinsamen Sicherheitskonzeptes zwischen der Polizeidirektion Ost und dem Landkreis Barnim die Vorgaben zum Bewachungsschlüssel aus der Landesebene berücksichtigt?"

Die Bieterfrage beantworten wir wie folgt:
Klarstellend zu der zuvor erfolgten Antwort teilen wir Ihnen mit, dass sich die Antwort auf das ÜWH "Haus am Stadtsee" mit 2 Häusern bezog. Für das ÜWH Biesenthal ist die Bewachung durch 1 Person vorgesehen.
Wir verweisen auf das nach wie vor unveränderte Leistungsverzeichnis
Los 1: Erweiterungsbau "Haus am Stadtsee", Separatwachdienst mit Streifendienst, 1 Person/24
Los 2: Erweiterungsbau "Haus am Stadtsee", Separatwachdienst mit Streifendienst, 1 Person/24

Wie bereits zuvor beschrieben, basiert der ausgeschriebene Umfang der Bewachungsleistung auf dem gemeinsamen Sicherheitskonzept der Polizeidirektion Ost und dem Landkreis Barnim, welches für jede Einrichtung individuell erstellt wird. Eine Änderung des abgestimmten Bewachungsschlüssels erfolgt nicht.

Freundliche Grüße
Ihre Vergabestelle

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Betreff: Beantwortung einer Bieterfrage zum Bewachungsschlüssel vom 17.10.2024 Datum: 18.10.2024 - 10:20 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren

Folgende Bieterfrage ist in der Vergabestelle eingegangen:
"in Auswertung Ihrer Vergabeunterlagen mussten wir feststellen, dass für beide Einrichtungen jeweils nur eine Bewachungsstärke von 1 Sicherheitsmitarbeiter rund um die Uhr (24/7) geplant/zu kalkulieren ist.
Hinsichtlich des derzeit gültigen Bewachungsschlüssels in Brandenburg, für Flüchtlings-/Gemeinschaftsunterkünfte, müssten für beide Objekte mindestens 3 Sicherheitsmitarbeiter rund um die Uhr (24/7), da sie über eine jeweilige Belegungsstärke von 80 bzw. 84 Personen verfügen. Dies ist allein aus Gründen der Eigensicherung erforderlich und wird von der Landesebene vorgegeben.
Wir bitten um Prüfung, Korrektur und Rückmeldung."

Die eingegangene Frage beantworten wir wie folgt:
Laut des gemeinsamen Sicherheitskonzeptes zwischen der Polizeidirektion Ost und dem Landkreis Barnim werden für das Bestandsgebäude 2 Personen 24/7 empfohlen. Für den Neubau auf dem Gelände wurde 1 Person 24/7 empfohlen, so dass auf dem Gelände dann insgesamt 3 Personen 24/7 tätig sind.
Eine Korrektur des Bewachungsschlüssels erfolgt nicht."

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Vergabestelle

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