* Unbedenklichkeitsbescheinigung Berufsgenossenschaft (Dritterklärung)
* Unbedenklichkeitsbescheinigung Krankenkasse (Dritterklärung)
* Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen (Dritterklärung)
* Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung (Dritterklärung)
* Bescheinigung in Steuersachen (Dritterklärung)
Anstelle der o. g. Nachweise genügt der Nachweis der Eintragung durch den Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V..
* Der Bieter muss mit seiner Angebotsabgabe mindestens 5 Referenzen über
Sichtestrichboden zum Nachweis der Befähigung zur Ausführung der Leistung
vorlegen/beifügen. Da der Sichtestrichboden in repräsentativen Bereichen zum
Einsatz kommen soll, ist hier ein optimales optisches Ergebnis von höchster
Sicherheit zu gewährleisten.