* Unbedenklichkeitsbescheinigung Berufsgenossenschaft (Dritterklärung)
* Unbedenklichkeitsbescheinigung Krankenkasse (Dritterklärung)
* Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen (Dritterklärung)
* Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung (Dritterklärung)
* Bescheinigung in Steuersachen (Dritterklärung)
Anstelle der o. g. Nachweise genügt der Nachweis der Eintragung durch den Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V..
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung.